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   OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93   

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OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93 (https://dejure.org/1994,2303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.1994 - 11 U 45/93 (https://dejure.org/1994,2303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 11 U 45/93 (https://dejure.org/1994,2303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 93, 94, 97, 1120; ZVG §§ 20, 55, 90
    Einbauküche weder Bestandteil noch Zubehör eines Einfamilienhauses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 93; BGB § 94; BGB § 97; BGB § 1120; ZVG § 20; ZVG § 55; ZVG § 90
    Versteigerung eines Grundstücks erfaßt eine Einbauküche nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 93 94 97 1120; ZVG §§ 20 55 90
    Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1039
  • VersR 1995, 559
  • Rpfleger 1994, 374
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Hierfür kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung erst ihre Einfügung dem Gebäude seine besondere Eigenart bzw. ein bestimmtes Gepräge gibt, ohne die das Gebäude nicht als fertiggestellt gilt, oder ob die Einbauküche dem Baukörper besonders angepaßt und deswegen mit ihm eine Einheit bildet (BGH NJW-RR 1990, 586, 587 und 914, 915; BFH DB 1971, 656).

    Wegen der "Mobilität" einer Einbauküche des hier in Rede stehenden Zuschnitts ist diese auch nicht etwa wesentlicher Bestandteil des Gebäudegrundstücks nach § 93 bzw. 94 Abs. 1 BGB (so auch BGH NJW-RR 1990, 586, 587).

    Die Auffassung des Landgerichts entspricht in diesem Punkt auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 1990, 586 ff.).

    Die Entscheidung BGH NJW-RR 1990, 586, 588, wird von einigen Kommentatoren (etwa Palandt/Heinrichs, BGB , 53. Aufl., § 97 Rdn. 11) zu Unrecht der Gegenmeinung zugerechnet.

  • OLG Hamm, 24.11.1988 - 27 U 68/88

    Zur Bestandteilsbzw. Zubehöreigenschaft von in einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat daher schon vor gut zehn Jahren eine Einbauküche solchen Zuschnitts nicht als wesentlichen Bestandteil des Gebäudegrundstücks angesehen (ebenso etwa OLG Frankfurt/M ZMR 88, 136, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 459 , OLG Hamm NJW-RR 1989, 333, OLG Koblenz ZMR 1993, 66 ff und OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169).

    Dazu gehören die Oberlandesgerichte Zweibrücken (Rpfleger 1993, 169, 170), Hamm (NJW-RR 1989, 333), Frankfurt/M. ZMR 1988, 136 , Düsseldorf (9. Zivilsenat - Beschluß vom 19.04.1984 - 9 W 45/84) unveröffentlicht und Karlsruhe (NJW-RR 1988, 459, 460).

    All dem trägt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1989, 333) Rechnung, die davon ausgeht, daß eine aus serienmäßigen Teilen zusammengestellte Einbauküche "hierzulande" - gemeint ist wohl Westfalen - nach der maßgeblichen Verkehrsanschauung eben nicht als Zubehör angesehen wird.

  • OLG Karlsruhe, 12.11.1987 - 9 U 216/86

    Einbauküche; Zubehör; Wesentlicher Bestandteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat daher schon vor gut zehn Jahren eine Einbauküche solchen Zuschnitts nicht als wesentlichen Bestandteil des Gebäudegrundstücks angesehen (ebenso etwa OLG Frankfurt/M ZMR 88, 136, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 459 , OLG Hamm NJW-RR 1989, 333, OLG Koblenz ZMR 1993, 66 ff und OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169).

    Dazu gehören die Oberlandesgerichte Zweibrücken (Rpfleger 1993, 169, 170), Hamm (NJW-RR 1989, 333), Frankfurt/M. ZMR 1988, 136 , Düsseldorf (9. Zivilsenat - Beschluß vom 19.04.1984 - 9 W 45/84) unveröffentlicht und Karlsruhe (NJW-RR 1988, 459, 460).

    Zwar sind diese Objektbeschreibungen nicht ausschlaggebend für den Umfang der Rechte, die beim Zuschlag übergehen (BGH NJW 1984, 2277, 2278); mit dem Oberlandesgericht Hamm (aaO.) ist indessen davon auszugehen, daß aus der allgemeinen Übung der auch in jenem Verfahren tätigen Sachverständigen sich ein deutlicher Hinweis auf die Verkehrsanschauung ergibt (so insbesondere auch OLG Zweibrücken, Rpfl. 1993, 169, 170, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 459, 460 und wohl auch OLG Koblenz ZMR 1993, 66, 67 f.).

  • OLG Hamm, 13.01.1987 - 7 U 193/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat daher schon vor gut zehn Jahren eine Einbauküche solchen Zuschnitts nicht als wesentlichen Bestandteil des Gebäudegrundstücks angesehen (ebenso etwa OLG Frankfurt/M ZMR 88, 136, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 459 , OLG Hamm NJW-RR 1989, 333, OLG Koblenz ZMR 1993, 66 ff und OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169).

    Dazu gehören die Oberlandesgerichte Zweibrücken (Rpfleger 1993, 169, 170), Hamm (NJW-RR 1989, 333), Frankfurt/M. ZMR 1988, 136 , Düsseldorf (9. Zivilsenat - Beschluß vom 19.04.1984 - 9 W 45/84) unveröffentlicht und Karlsruhe (NJW-RR 1988, 459, 460).

  • OLG Zweibrücken, 26.10.1992 - 3 W 176/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat daher schon vor gut zehn Jahren eine Einbauküche solchen Zuschnitts nicht als wesentlichen Bestandteil des Gebäudegrundstücks angesehen (ebenso etwa OLG Frankfurt/M ZMR 88, 136, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 459 , OLG Hamm NJW-RR 1989, 333, OLG Koblenz ZMR 1993, 66 ff und OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169).

    Dazu gehören die Oberlandesgerichte Zweibrücken (Rpfleger 1993, 169, 170), Hamm (NJW-RR 1989, 333), Frankfurt/M. ZMR 1988, 136 , Düsseldorf (9. Zivilsenat - Beschluß vom 19.04.1984 - 9 W 45/84) unveröffentlicht und Karlsruhe (NJW-RR 1988, 459, 460).

  • OLG Celle, 31.03.1989 - 4 U 34/88

    Einbauküche als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung das Berufungsurteil der Vorinstanz (OLG Celle NJW-RR 1989, 913) bestätigt, welches - ebenfalls ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens - die Zubehöreigenschaft einer Einbauküche des hier gegebenen Zuschnitts für Niedersachsen nach der Verkehrsauffassung angenommen hat.
  • BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91

    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Verkehrsauffassung nämlich um "einen Gegenstand fachlicher Erfahrung", der eine Beweiserhebung dann nicht erfordert, wenn das Gericht über eigene Sachkunde verfügt (BGH NJW 1992, 3224, 3226).
  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 149/83

    Herausgabeanspruch bezüglich einer Glocke in der Zwangsversteigerung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Zwar sind diese Objektbeschreibungen nicht ausschlaggebend für den Umfang der Rechte, die beim Zuschlag übergehen (BGH NJW 1984, 2277, 2278); mit dem Oberlandesgericht Hamm (aaO.) ist indessen davon auszugehen, daß aus der allgemeinen Übung der auch in jenem Verfahren tätigen Sachverständigen sich ein deutlicher Hinweis auf die Verkehrsanschauung ergibt (so insbesondere auch OLG Zweibrücken, Rpfl. 1993, 169, 170, OLG Karlsruhe NJW-RR 1988, 459, 460 und wohl auch OLG Koblenz ZMR 1993, 66, 67 f.).
  • KG, 08.06.1990 - 9 U 775/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Das Kammergericht hat in einer Sache, die sich - wie hier - mit der Einordnung einer Einbauküche als wesentlicher Bestandteil befaßte (und verneint hat), eigene Feststellungen der erkennenden Richter zur Verkehrsauffassung als von ausreichender Sachkunde in diesem Sinne getragen angesehen, weil sämtliche Richter länger als zwei Jahre in der Berliner Zivilgerichtsbarkeit tätig gewesen seien und auch als Grundstückseigentümer, Vermieter und Mieter am Grundstück am Wohnungsmarkt teilnähmen (KG BauR 1991 S. 484, 485).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
    Will es von diesem Gutachten abweichen, muß es seine abweichende Überzeugung begründen und diese Begründung muß erkennen lassen, daß die abweichende Beurteilung nicht durch einen Mangel an Sachkunde beeinflußt ist (BGH aaO. und NJW 1982, 2874 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.1992 - 11 U 68/91
  • EuGH, 28.03.1984 - 45/84

    EISA / Kommission

  • BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69

    Einbauküchen - Wesentliche Bestandteile - Gebäude - Gebäudeteile - Seitenwände -

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07

    Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche;

    Dies entspricht einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19, 20 ; NJW-RR 1988, 459, 460 ; OLG Frankfurt/Main ZMR 1988, 136; OLG Hamm NJW-RR 1989, 333; FamRZ 1998, 1028; OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169, 170; OLG Koblenz ZMR 1993, 66, 68; OLG Düsseldorf VersR 1995, 559 ).
  • OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17

    Darlegungs- und Beweislast für die Zubehöreigenschaft einer Sache -

    Nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung handelt es sich bei Standardeinbauküchen, die ohne bedeutenden Wertverlust aus einem Raum ausgebaut und in eine andere Immobilie wieder eingebaut werden können, um keine wesentlichen Bestandteile des Hauses bzw. der Wohnung (vgl. BGH, NJW 2009, 1078 Rn. 13; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 11 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2017, 838 Rn. 16 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039; KG, KGR Berlin 1999, 8).

    Allerdings kommt es aufgrund unterschiedlicher, auch lokal begrenzt abweichender Verkehrsauffassungen häufig zu unterschiedlichen Maßstäben und somit nicht selten zu entgegengesetzten Entscheidungen, was die Beurteilung der Zubehöreigenschaft gleicher Wirtschaftsgüter anbelangt (vgl. Staudinger/Herrler/Stieper, a.a.O., § 97 Rn. 24 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039).

  • OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01

    Einbauküche als Zubehör

    Es handelt sich bei ihr um eine bewegliche Sache, die, ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen bestimmt ist und in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis steht (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039).
  • AG Düren, 12.02.2003 - 45 C 477/02

    Versicherung einer Einbauküche durch eine Gebäudeversicherung; Bewertung eines

    Eine solche Verkehrsanschauung, wonach ein Wohngebäude so lange nicht fertig gestellt ist, bevor nicht die Einbauküche aufgestellt ist, vermag das Gericht für die Region "Rheinland" nicht zu erkennen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 350 f; NJW-RR 1994, 1039; OLG Köln NJW-RR 1993, 861, 862 [OLG Köln 30.07.1992 - 5 U 36/92] ; Versicherungsrecht 2001, 54 f und LG Köln WM 1988, 425, 426).
  • LG Düsseldorf, 11.08.2010 - 23 S 40/10

    Eine Küche ist kein mitversichertes Zubehör i.S.d. C I 2 der

    c) Der in der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.01.1994, 11 U 45/93 unter I. 2. - juris) erörterte Gesichtspunkt, dass eine Einbauküche auch bei Bejahung der sonstigen Merkmale nach § 97 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann Zubehör ist, wenn sie nach der regionalen Verkehrsanschauung als solches angesehen wird, ist hier ohne Bedeutung.
  • LG Krefeld, 18.08.2003 - 6 T 400/03

    Unzulässigkeit der Betrachtung einer aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen

    Sie folgt vielmehr der Auffassung des OLG Düsseldorf (Versicherungsrecht 95, 559), nach der eine aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen zusammengesetzte Einbauküche nach der im OLG-Bezirk Düsseldorf maßgeblichen Verkehrsauffassung nicht als Zubehör angesehen wird.
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