Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3338
BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92 (https://dejure.org/1994,3338)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1994 - X ZR 95/92 (https://dejure.org/1994,3338)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - X ZR 95/92 (https://dejure.org/1994,3338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lieferung und Installation verschiedener EDV-Programme - Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens - Überschreitung der vereinbarten Leistungstermine - Verletzung von Mitwirkungspflichten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Zusammenwirken der Vertragsparteien bei Softwareentw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
    Von grober Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn die im Verkehr zu beachtende Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden oder das unbeachtet geblieben ist, was jedem sofort und ohne weiteres hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14, 16 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; 89, 153, 161; BGH, Urt. v. 29.11.1992 - XI ZR 265/91, NJW 1992, 3235, 3236).
  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
    Ob die Klägerin die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erkannt hat, ist unerheblich, da der Gläubigerverzug nach § 293 BGB ein Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (vgl. BGHZ 24, 91, 96; BGH, Urt. v. 10.05.1988 - IX ZR 175/87, WM 1988, 1131 = ZIP 1988, 905).
  • BGH, 05.12.1983 - II ZR 252/82

    Freistellung eines ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieds von

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
    Von grober Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn die im Verkehr zu beachtende Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden oder das unbeachtet geblieben ist, was jedem sofort und ohne weiteres hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14, 16 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; 89, 153, 161; BGH, Urt. v. 29.11.1992 - XI ZR 265/91, NJW 1992, 3235, 3236).
  • BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87

    Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
    Ob die Klägerin die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erkannt hat, ist unerheblich, da der Gläubigerverzug nach § 293 BGB ein Verschulden des Gläubigers nicht voraussetzt (vgl. BGHZ 24, 91, 96; BGH, Urt. v. 10.05.1988 - IX ZR 175/87, WM 1988, 1131 = ZIP 1988, 905).
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
    Im Revisionsverfahren kann die in erster Linie dem Tatrichter obliegende Bewertung des Verschuldensgrades, insbesondere des Vorliegens grober Fahrlässigkeit (vgl. BGHZ 89, 152, 160 [BGH 01.12.1983 - V BLw 18/83]; BGH, Urt. v. 19.01.1993 - XI ZR 76/92, BB 1993, 604, 605 = NJW 1993, 1066), nur dann getroffen werden, wenn weitere Tatsachenfeststellungen nicht zu erwarten sind und die bisher getroffenen eine abschließende Beurteilung zulassen.
  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
    Von grober Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn die im Verkehr zu beachtende Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden oder das unbeachtet geblieben ist, was jedem sofort und ohne weiteres hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14, 16 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; 89, 153, 161; BGH, Urt. v. 29.11.1992 - XI ZR 265/91, NJW 1992, 3235, 3236).
  • BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92

    Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
    Im Revisionsverfahren kann die in erster Linie dem Tatrichter obliegende Bewertung des Verschuldensgrades, insbesondere des Vorliegens grober Fahrlässigkeit (vgl. BGHZ 89, 152, 160 [BGH 01.12.1983 - V BLw 18/83]; BGH, Urt. v. 19.01.1993 - XI ZR 76/92, BB 1993, 604, 605 = NJW 1993, 1066), nur dann getroffen werden, wenn weitere Tatsachenfeststellungen nicht zu erwarten sind und die bisher getroffenen eine abschließende Beurteilung zulassen.
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 238/90

    Grob fahrlässiger Wechselerwerb bei Verdacht sittenwidriger Spieldarlehen

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - X ZR 95/92
    Sein anschließendes Bescheiden mit der Weigerung der Klägerin, ihm das gewünschte Material zu überlassen, mag ihm - wie das Oberlandesgericht angenommen hat - zum Verschulden gereichen; die Annahme einer subjektiv unentschuldbaren Pflichtverletzung, die das Maß der gewöhnlichen Fahrlässigkeit nach § 276 BGB deutlich übersteigt (BGH, Urt. v. 08.10.1991 - XI ZR 238/90, WM 1991, 1946, 1948), läßt sich hierauf noch nicht stützen.
  • OLG Stuttgart, 02.06.2008 - 5 U 20/08

    Mietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei unterbliebener

    Es ist grundsätzlich anerkannt, dass ein Schuldner nur in Verzug kommt, wenn der Gläubiger, der - wie bei einer Holschuld - eine Mitwirkungshandlung erbringen muss, diese erforderliche Handlung auch vornimmt oder anbietet (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 286 Rn. 15; BGH NJW 1996, 1745; BGH NJW-RR 1994, 1469 ff.).

    Der BGH hat sich in zwei neueren Entscheidungen nicht festgelegt, ob der Schuldnerverzug bei unterbliebener Mitwirkungshandlung des Gläubigers schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1469 ff. Rn. 15; BGH NJW 1996, 1745 Rn. 16) oder ob es (nur) am Verschulden fehlt.

    Der BGH hat die Frage, ob allein bei unterbliebener Mitwirkungshandlung des Gläubigers der Schuldnerverzug ausgeschlossen ist, ausdrücklich offen gelassen (BGH NJW-RR 1994, 1469 Rn. 15).

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 313/99

    "Hotelvideoanlagen"; Annahmeverzug bei Gebrauchmachen von einem Bestimmungsrecht;

    Kommt der Gläubiger in einer solchen Situation seiner vorrangig zu erfüllenden Mitwirkungsverpflichtung nicht nach, können vom Schuldner keine weiteren Konkretisierungen seines Angebots verlangt werden (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.1994 - X ZR 95/92, NJW-RR 1994, 1469, 1470).
  • OLG Schleswig, 15.12.2011 - 11 U 127/10

    Verjährung von auf einen Sozialversicherungsträger übergegangenen Ansprüchen;

    RegE, BT-Drucks. 14/6040 S. 108 unter Hinweis auf BGHZ 10, 14 [16]; BGHZ 89, 153 [161]; NJW 1992, 3235 [3236]; BGH NJW-RR 1994, 1469 [1471]).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 67/00

    Haftung des Vermieters für Schäden am Mietobjekt aufgrund von Schweißarbeiten

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Falle jedem einleuchten musste (BGH, NJW 1992, 3235; NJW-RR 1994, 1469).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2010 - 7 U 166/09

    Reiserücktrittskostenversicherung: Unzumutbarkeit der Durchführung der Reise

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseite geschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was sich im gegebenen Fall jedem aufgedrängt hätte (BGH NJW 1992, 3235, 3236; NJW-RR 1994, 1469, 1471).
  • OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03

    Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt; das ist dann der Fall, wenn einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall einem jeden einleuchten musste (BGH NJW-RR 1994, 1469, 1471; NJW 1992, 3236; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 276, Rn. 14, und § 277, Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2002 - 18 U 38/02

    Sorgfaltspflichten Frachtführer - Kühlung von Lebensmitteln - Kontrolle durch

    Leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, handelt der Frachtführer, der grundliegende und auf der Hand liegende Sorgfaltspflichten verletzt (BGH, NJW-RR 1994, 1469, 1471; Transportrecht 1998, 25, 27), naheliegende Überlegungen nicht anstellt und sich über Bedenken in Anbetracht von Gefahren hinwegsetzt, die sich jedem aufdrängen müssen (BGH, NJW 1974, 948, 949; NJW-RR 1994, 1469, 1471; Transportrecht 1999, 19, 21; Koller, a. a. O., § 435 HGB Rdn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06

    Nichtannahme der Bauleistungen führt zum Gläubigerverzug

    Insbesondere ist es unerheblich, ob der zur Mitwirkung verpflichtete Gläubiger die Unterlassung der Mitwirkungsleistung zu vertreten hat (BGH, NJW-RR 1994, 1469 zur unterlassenen Beibringung eines Pflichtenheftes zur Erstellung eines EDV-Programms).
  • OLG Oldenburg, 25.09.2001 - 12 U 84/01

    Anspruch einer Brandschadenversicherung gegen den Brandverursacher nach

    Ihm muss auch subjektiv ein schwerer Schuldvorwurf zu machen sein ( BGHZ 10, 17 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] ; BGH NJW 1992, 2418; BGH NJW-RR 1994, 1469, 1471 [BGH 28.06.1994 - X ZR 95/92] ).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 4 U 64/07

    Grobfahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls aus einer

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maß verletzt, indem er einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und nicht beachtet, was im gegebenen Fall einem jeden einleuchten muss (BGH NJW 2005, 981, 982; 1992, 3236; NJW-RR 1994, 1469, 1471; Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 276 Rn. 14, und § 277, Rn. 5; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 61, Rn. 2).
  • LG Hamburg, 11.06.2020 - 316 O 8/20

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • BGH, 27.04.1995 - X ZR 75/93

    Lieferung von speziell auf die Belange eines Betriebes zugeschnittener

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht