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   KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92, 24 W 6297/92   

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https://dejure.org/1993,5144
KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92, 24 W 6297/92 (https://dejure.org/1993,5144)
KG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 24 W 6075/92, 24 W 6297/92 (https://dejure.org/1993,5144)
KG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 24 W 6075/92, 24 W 6297/92 (https://dejure.org/1993,5144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abdingbarkeit und Nichtanwendbarkeit der Regelung über die Beschlussfähigkeit; Ruhen des Stimmrechtes bei Zahlungsverzug; Stimmrecht bei Eigentum mehrer Wohneinheiten; Konkretisierung einer generellen Reinigungspflicht durch Beschlussfassung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit; Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 659
  • MDR 1994, 274
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92
    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; WuM 1992, 709; OLG Frankfurt, OLGZ 1989, 429; OLG Düsseldorf, WE 1992, 81; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 25 Rdn. 35; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 25 Rdn. 2; bejahend: Senat, OLGZ 1989, 38 = WuM 1988, 417; Augustin, BGB-RGRK, 12. Aufl., § 25 WEG Rdn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG § 25 Rdn. 3), hier nicht an.

    Der Senat hält insoweit die vom Bayerischen Obersten Landesgericht in ständiger Rechtsprechung (ZMR 1988, 148, 149; WuM 1992, 709) vertretene Auffassung für zutreffend, nach der § 25 Abs. 3 WEG nicht anwendbar ist, wenn die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen ist.

  • KG, 16.09.1988 - 24 W 3200/88

    Abgeleitetes Stimmrecht einer werdenden Wohnungseigentümerin bei

    Auszug aus KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92
    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; WuM 1992, 709; OLG Frankfurt, OLGZ 1989, 429; OLG Düsseldorf, WE 1992, 81; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 25 Rdn. 35; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 25 Rdn. 2; bejahend: Senat, OLGZ 1989, 38 = WuM 1988, 417; Augustin, BGB-RGRK, 12. Aufl., § 25 WEG Rdn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG § 25 Rdn. 3), hier nicht an.
  • OLG Frankfurt, 19.07.1989 - 20 W 190/89

    Wirksamkeit eines Wärmelieferungsvertrags mangels Beschlussfähigkeit;

    Auszug aus KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92
    2 Z 81/85">NJW-RR 1987, 595; WuM 1992, 709; OLG Frankfurt, OLGZ 1989, 429; OLG Düsseldorf, WE 1992, 81; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 6. Aufl., § 25 Rdn. 35; Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 25 Rdn. 2; bejahend: Senat, OLGZ 1989, 38 = WuM 1988, 417; Augustin, BGB-RGRK, 12. Aufl., § 25 WEG Rdn. 3; Henkes/Niedenführ/Schulze, WEG § 25 Rdn. 3), hier nicht an.
  • KG, 27.11.1985 - 24 W 4858/85

    Wohnungseigentümer; Stimmrecht; Ruhen; Entziehung; Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92
    Es ist allgemein anerkannt, daß in bestimmten Fällen, nämlich bei einer erheblichen und schuldhaften Verletzung der Eigentümerpflichten, etwa bei einem Verzug mit Wohngeldzahlungen, ein Ruhen des Stimmrechts in der Teilungserklärung wirksam vereinbart werden kann (vgl. Senat, OLGZ 1986, 179 = WuM 1986, 150 = ZMR 1986, 127; …
  • KG, 08.01.1986 - 24 W 3636/85

    Stimmernechtshäufung in der Person eines Wohnungseigentümers; Parteistellung

    Auszug aus KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92
    Es ist jedoch rechtlich nicht zu beanstanden, daß das Landgericht im Hinblick auf das unter § 13 Nr. 2 der Gemeinschaftsordnung abweichend von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG wirksam vereinbarte Objekt-Stimmrecht (vgl. Senat, NJW-RR 1986, 643 = ZMR 1986, 174 m.w.N.) ein Ruhen des Stimmrechts der Beteiligten zu 2. nur für das Wohnungseigentum bejaht hat, für das die Beteiligte zu 2. mit der Zahlung des Wohngeldes für mehr als zwei Monate im Rückstand war.
  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

    Nach einhelliger Rechtsprechung macht diese Regelung im Gegensatz zur gesetzlichen Vorschrift die Beschlussfähigkeit allein davon abhängig, dass mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1998, 141; KG NJW-RR 1994, 659; BayObLG WE 1989, 64; vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 60, mit vielfältigen w. N.).
  • KG, 25.08.2003 - 24 W 110/02

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfähigkeit der Erstversammlung;

    Anders als in den Fällen, in denen mehr als die Hälfte der Wohnungseigentümer nach § 25 Abs. 5 WEG nach dem Beschlussgegenstand objektiv vorhersehbar und unabänderlich vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (vgl. BayObLGR 2002, 119= ZMR 2002, 527 ; BayObLGZ 1992, 288 = WuM 1992, 7009; KG NJW-RR 1994, 659 = ZMR 1994, 171 = WuM 1994, 41) liegt hier mit der nicht ausreichenden Vertretung ein Mangel vor, der in einer Zweitversammlung behoben werden könnte und deshalb keine Ausnahme von § 25 Abs. 3 WEG rechtfertigt.

    Soweit der Senat (KG NJW-RR 1994, 659 = ZMR 1994, 171 = WuM 1994, 41) in seinem Beschluss eine weitergehende Ausnahme von § 25 Abs. 3 WEG vertreten hat, hält er daran nicht fest.

  • OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01

    Wohnungseigentumsverfahren auf Ungültigerklärung von Beschlüssen: Anforderungen

    Eine Ausnahme von dem Quorum des § 25 Abs. 3 WEG, der nicht anwendbar sein soll, wenn die Hälfte oder mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile gemäß § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (BayObLG NJW-RR 1993, 206; KG NJW-RR 1994, 659; OLG Düsseldorf NZM 1999, 269; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80), kommt vorliegend bei dem unter der Hälfte liegenden Anteil des Antragstellerin nicht in Betracht.
  • OLG Köln, 23.07.2004 - 16 Wx 153/04

    Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    der Gemeinschaftsordnung abweichend von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG wirksam vereinbarten Objekt-Stimmrecht (vgl. KG WuM 1994, 41 ff.) insgesamt 30 Stimmen zustanden.
  • KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01

    Keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten

    Soweit zum Tagesordnungspunkt 2 ein Stimmrechtsausschluss nach § 25 Abs. 5 WEG eingreift, weil der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht über die Entlastung der von ihm eingesetzten Unterverwaltung mit abstimmen darf, findet § 25 Abs. 3 WEG keine Anwendung, weil sonst eine erste Versammlung angesichts der Mehrheitsverhältnisse nie beschlussfähig wäre (Senat NJW-RR 1994, 659; OLG Düsseldorf WE 1999, 69).
  • LG Dresden, 02.04.2014 - 2 S 521/13

    Beschlüsse auch bei Zustimmung anfechtbar!

    § 25 Abs. 3 WEG wäre nur dann nicht anwendbar, wenn mindestens die Hälfte der Stimmen nach § 25 Abs. 5 WEG ausgeschlossen wären (vgl. dazu KG NJW-RR 1994, 659, Merle in Bärmann, aaO., § 25 Rn. 109).
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