Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 06.07.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3079
BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93 (https://dejure.org/1994,3079)
BayObLG, Entscheidung vom 03.03.1994 - 2Z BR 142/93 (https://dejure.org/1994,3079)
BayObLG, Entscheidung vom 03. März 1994 - 2Z BR 142/93 (https://dejure.org/1994,3079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 26
    Befugnis zur Bestellung des ersten Verwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verwalters durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer; Praktisches Bedürfnis zur Bestellung eines Verwalters bei Entstehen einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft; Mindestanforderung an das Entstehen einer faktischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26
    Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu bestellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 784
  • MDR 1994, 798
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90

    Werdender Wohnungseigentümer: Rechte und Pflichten

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93
    Abzustellen ist auf den Zeitpunkt des Entstehens einer werdenden oder faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft, da ab diesem Zeitpunkt deren Mitglieder wie Wohnungseigentümer zu behandeln sind (BayObLGZ 1990, 101 f.).

    Das Entstehen einer werdenden oder faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft setzt als Mindestanforderungen voraus, daß die Wohnungseigentumsanwärter die Eigentumswohnung in Besitz genommen haben und ihr Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der Wohnung durch eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung gesichert ist (BayObLGZ 1990, 101/102; 1991, 150/152).

  • BayObLG, 11.04.1991 - AR 2 Z 110/90

    Beurteilung eines Zuständigkeitsstreits zwischen Prozessgericht und

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93
    Das Entstehen einer werdenden oder faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft setzt als Mindestanforderungen voraus, daß die Wohnungseigentumsanwärter die Eigentumswohnung in Besitz genommen haben und ihr Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an der Wohnung durch eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung gesichert ist (BayObLGZ 1990, 101/102; 1991, 150/152).

    Ob darüber hinaus die Wohnungsgrundbücher angelegt sein müssen oder dies wenigstens beim Grundbuchamt unter Vorlage des Vertrags gemäß § 3 WEG beantragt sein muß (vgl. dazu BayObLGZ 1991, 150/152), kann offenbleiben.

  • BayObLG, 04.07.1974 - BReg. 2 Z 16/74

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Bestellung und Abberufung

    Auszug aus BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93
    Da die Teilungserklärung Vereinbarungswirkung hat, kann somit der Verwalter bereits in der Teilungserklärung bestellt werden (BayObLGZ 1974, 275/278 f.; KG DWE 1987, 97).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Die Antragsgegnerin zu 1 hat in zulässiger Weise von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den ersten Verwalter bereits in der Teilungserklärung zu bestellen und die Abberufung auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes zu beschränken (vgl. BayObLGZ 1974, 275, 278 f; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; OLG Düsseldorf, ZWE 2001, 386, 387; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 26 Rdn. 59, 205; Staudinger/Bub, aaO, § 26 Rdn. 140 i.V.m. Rdn. 409).
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den

    2 Z 25/74">BayObLGZ 1974, 305, 309; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; KG, OLGZ 1976, 266, 268; zu § 26 WEG n.F. siehe KG, ZWE 2012, 96; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 54; BeckOK WEG/Knop, Stand: 31. Juli 2013, § 26 Rn. 31).
  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 77/21

    Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten

    Infolgedessen ist anerkannt, dass eine in der Teilungserklärung ohne weitere Einschränkungen eingeräumte Befugnis zur Bestellung des ersten Verwalters grundsätzlich mit der Entstehung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft endet (vgl. BayObLG, MittBayNot 1994, 429 f.; Müller, ZWE 2002, 391, 392), und dass der teilende Eigentümer es sich nicht vorbehalten kann, nach diesem Zeitpunkt einseitig einen Verwalter zu bestellen (vgl. BeckFormB WEG/Rüscher, 4. Aufl., J.I.2., S. 692; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 76).
  • KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung

    Denn der teilende Eigentümer (und auch ein späterer Alleineigentümer) kann den Verwalter in der Teilungserklärung bestellen (BGH, NJW 2013, 3360, 3361 Rn. 8; 2012, 3232 Rn. 11; 2002, 3240, 3244) oder sich in der Teilungserklärung ermächtigen, den Verwalter später zu bestimmen (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1994, 784).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - 3 Wx 450/00

    Verwalterbestellung - Abrücken von Teilungserklärung - widersprüchliches

    Dass eine Verwalterbestellung bei Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG einseitig vom Alleineigentümer in der Teilungserklärung nach §§ 8 Abs. 2, 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG getroffen und jederzeit geändert werden kann, ist allgemein anerkannt, (vgl. BayObLG WE 1995, 90; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage 2000 § 26 Rdz.59; Staudinger-Rapp 12. Auflage 1997 § 8 WEG Rdz. 21 mit Nachw.).

    Ebenfalls trifft zu, dass der Alleineigentümer die Befugnis zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung in der Regel bis zur Besitzergreifung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den ersten Erwerber eines Wohnungseigentums behält (vgl. BayObLG NZM 1999, 126; WE 1995, 90; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 10 Rdz. 38; Staudinger-Rapp a.a.O.Rdz. 25).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2003 - 3 Wx 252/03

    Zur Nutzung von Sondereigentum und zum Unterlassungsanspruch bei Duldung der

    In der Teilungserklärung als "Speicherräume" oder "Abstellräume" o. ä. bezeichnete Räumlichkeiten, die sich über der im Dachgeschoss liegenden Wohnung befinden, dürfen im allgemeinen nicht ohne weiteres als Wohnräume genutzt werden (BayObLG WE 1995, 90).
  • KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der

    Die - mögliche (vgl. BGH, NJW 2002, 3240, 3244) - Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung hat Vereinbarungscharakter (Senat, OLGZ 1976, 267, 268; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; …
  • KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01

    Keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten

    Dieses Recht würde jedenfalls mit dem Entstehen einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft entfallen sein (BayObLG NJW-RR 1994, 784 = ZMR 1994, 483 = MDR 1994, 798).
  • OLG Naumburg, 28.10.1993 - 4 U 102/93

    Einholung der Genehmigung eines vollmachtlos vertretenen Vertragsteils keine

    3. Liegenschaftsrecht/WEG - Beendigung der Befugnis des teilenden Eigentümers zur Verwalterbestellung durch Entstehen einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft (BayObLG, Beschluß vom 3.3. 1994 - 2Z BR 142/93 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) WEG § 26 Die in der Teilungserklärung dem Grundstückseigentümer ohne weitere Einschränkungen eingeräumte Befugnis zur Bestellung des ersten Verwalters endet grundsätzlich mit dem Entstehen einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • OLG Hamburg, 06.04.2023 - 15 U 96/21

    Konkludente Übernahme eines zwischen Bauträger und Energieversorgungsunternehmen

    Es besteht aber weder ein Grund noch eine Veranlassung, die Bestellung des ersten Verwalters schlechthin, und sei es erst lange Zeit nach Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft, in die Hände des ursprünglichen Alleineigentümers des Grundstücks zu legen (BayObLG, Beschluss vom 03.03.1994, 27 BR 142/93, NJW-RR 1994, 784, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1997 - 3 Wx 566/96

    Drittwirkung ohne Eintragung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 06.07.1993 - 1 U 70/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4639
OLG Naumburg, 06.07.1993 - 1 U 70/93 (https://dejure.org/1993,4639)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.07.1993 - 1 U 70/93 (https://dejure.org/1993,4639)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - 1 U 70/93 (https://dejure.org/1993,4639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Fernmeldekabels bei Tiefbauarbeiten; Besondere Anforderungen an die Sicherungspflichten des Tiefbauunternehmersbei Kenntnis des Verlaufs von Versorungsleitungen im Tätigkeitsbereich; Mitverschulden wegen fehlenden Hinweises auf die ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 254 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 831

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 784
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.07.1993 - 1 U 70/93
    Der Tiefbauunternehmer ist in diesem Zusammenhang insbesondere verpflichtet, sich den erforderlichen Grad von Gewißheit über den Verlauf der Versorgungsleitungen dort zu verschaffen, wo die entsprechenden zuverlässigen Unterlagen vorhanden sind (BGH, NJW 1971, 1313, 1314).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht