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   OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 133/92   

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https://dejure.org/1993,5059
OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 133/92 (https://dejure.org/1993,5059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1993 - 6 U 133/92 (https://dejure.org/1993,5059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 6 U 133/92 (https://dejure.org/1993,5059)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Versuchte sexuelle Nötigung; Körperverletzung; Griff an die Brust; Auf den Boden werfen; Tötungsdrohung; Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers; Berücksichtigung der Genugtuung durch Bestrafung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Angriff mit sexuellen Hintergrund auf eine Frau

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 847

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 2 O 464/91
  • OLG Hamm, 07.06.1993 - 6 U 133/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Münster, 07.12.2017 - 2 O 229/17

    Zur Höhe des Schmerzensgeldanspruchs aufgrund eines sexuellen Übergriffs

    Dabei kann das Verfahren aufgrund der Eigenart des Strafprozesses nur unvollkommen zur Verarbeitung und Bewältigung des Geschehens beitragen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 94, 95).
  • OLG Hamm, 23.03.2000 - 6 U 205/99

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei Entwicklung einer posttraumatischen

    Aus der Schmerzensgeldbemessung im Senatsurteil vom 07.06.1993 (NJW-RR 94, 94) kann der Beklagte zu seinen Gunsten nichts herleiten.
  • OLG Hamm, 15.03.2022 - 21 U 170/21

    Schadensersatz wegen einer vertragswidrig durchgeführten Seebestattung;

    Das Schmerzensgeld soll in erster Linie dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich bieten für diejenigen Schäden und Lebensbeeinträchtigungen, die nicht vermögensrechtlicher Art sind (vgl. OLG Hamm - Urteil vom 07.06.1993 - 6 U 133/92 - NJW-RR 1994, 94).
  • BPatG, 18.06.2020 - 4 Ni 6/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Frage der Beweiswürdigung bei der Vorlage

    Dafür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, welcher Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; BGH NJW-RR 1994, 94, 567; BGH GRUR 2001, 730 (III Abs. 5 und 9) - Trigonellin; Schulte, PatG, 10. Aufl., Einl. Rn. 153).
  • LG Düsseldorf, 20.03.2002 - 10 O 315/99

    Schmerzensgeldansprüche wegen einer Vergewaltigung

    Hierbei berücksichtigt die Rechtsprechung mit Recht, dass in Vergewaltigungsfällen das Strafverfahren nur unzureichend eine Genugtuung für das Opfer bringt, weil im Strafverfahren das Vergewaltigungsopfer durch die Gegenüberstellung mit dem Täter und eine harte Befragung regelmäßig neue schwere Belastungen erleiden muss (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 94 m.w.N.; LG Osnabrück, 7 0 137/97).
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