Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.05.1993

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.04.1993 - 15 U 237/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8345
OLG Karlsruhe, 23.04.1993 - 15 U 237/92 (https://dejure.org/1993,8345)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.04.1993 - 15 U 237/92 (https://dejure.org/1993,8345)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. April 1993 - 15 U 237/92 (https://dejure.org/1993,8345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1 GG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847; GG Art. 2 Abs. 1
    Schmerzensgeld für Veröffentlichung des Fotos einer unbekleideten Patientin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 95
  • VersR 1994, 994
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Die Veröffentlichung von Nacktfotos oder von Bildern einer Person in sexuellem Zusammenhang hat - bei vielfältigen einzelfallbezogenen Schwankungen - bisher zu folgenden Entschädigungen geführt: 4.000 DM (OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 f. [OLG Oldenburg 14.11.1988 - 13 U 72/88] - "Oben ohne" - Aufnahme einer Strandurlauberin in Illustrierte), 5.000 DM (LG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 1571 ff. [LG Saarbrücken 19.05.2000 - 13 AS 112/99] - Fotoaufnahmen einer Nacktszene einer nichtöffentlichen Theatergeneralprobe in einer auflagenstarken Zeitung), 3.000 Euro (LG München, NJW 2004, 617 - sieben Sekunden dauernder Fernsehbeitrag zum Thema Nacktbaden), 10.000 DM (OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 220 [OLG Hamburg 22.09.1994 - 3 U 106/94] - redaktionell frei erfundener Bericht über "Heiße Quickies" ), 12.000 DM (OLG München, NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] - neutrales Foto in Zeitschrift mit Hinweis auf Telefonsex), 15.000 DM (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 23.04.1993 - 15 U 237/92] - Abbildung des entblößten weiblichen Oberkörpers bei Brustvergrößerungs-operation in einer Illustrierten), 20.000 DM (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1044 f. [OLG Hamm 03.03.1997 - 3 U 132/96] - Veröffentlichung eines Nacktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift), 90.000 DM (LG München I, CR 2002, 567 - Sex-Computer-Spiel der Bildzeitung im Internet: "Klick die Ermakova" ), 150.000 DM (LG Hamburg, ZUM 2002, 68 ff. - 15 "Paparazzi" -Fotos einer bekannten Sängerin und Moderatorin während eines Strandurlaubes teils in unbekleidetem Zustand).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4022
OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92 (https://dejure.org/1993,4022)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.1993 - 12 U 230/92 (https://dejure.org/1993,4022)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 12 U 230/92 (https://dejure.org/1993,4022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; Fahrer; Türkei; Zulassung; Versicherung; Deutschland; Anwendung; Recht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall türkischer Beteiligter im asiatischen Teil der Türkei

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom II-VO
    Allgemeine Kollisionsnorm - Anknüpfung bei gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Parteien

  • VersR (via Owlit)

    EGBGB Art. 4; EGBGB Art. ... 38; EGBGB; türk. StVG Art. 85 Abs. 4; türk. StVG Art. 85 Abs. 90; türk. StVG Art. 85 Abs. 97; türk. StVG Art. 85 Abs. 100; türk. StVG; türk. OR Art. 41; türk. OR Art. 43; türk. OR Art. 47; türk. OR
    Schmerzensgeld wegen Verkehrsunfalls in der Türkei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 95
  • NZV 1993, 474
  • VersR 1993, 977
  • BB 1995, 858
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.10.1992 - IV ZR 325/91

    Rechtsanwendung bei Verkehrsunfall im Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92
    Es liegt auch kein Fall vor, bei dem nach der neueren Rspr. des BGH ("Türkeientscheidungen": NJW 1992, 3091 = VersR 1992, 1237; NJW 1993, 1007 = VersR 1993, 88 und NJW 1993, 1009 = VersR 1993, 307) ausnahmsweise eine Durchbrechung der Tatortregel in Betracht kommt.

    Dies allein reicht indes nicht; weitere Voraussetzung für die Anwendung deutschen Rechts ist es, daß Schädiger und Geschädigter vor dem Unfall ihren gemeinsamen Aufenthalt in der Bundesrepublik gehabt hatten (BGH NJW 1993, 1009, 1010).

    Die sich hieran anschließende und zwischen den Parteien in rechtlicher Hinsicht umstrittene Frage, ob diese erweiterte Haftung auch wegen eines Schmerzensgeldbegehrens von nahen Angehörigen des Geschädigten nach türkischem Recht im Wege eines Direktanspruchs geltend gemacht werden kann (vgl. zu dieser Problematik BGH NJW 1993, 1009, 1010; Lorenz aaO, 130; Wandt VersR 1992, 156, Fn. 7), bedarf keiner Entscheidung; denn den Kl. ständen - wie das LG im Ergebnis zutreffend entschieden hat - selbst für den Fall, daß sich diese Möglichkeit aus den Art. 97, 100 des türkischen Straßenverkehrsgesetzes (türk. StVG, Text: VersR 1985, 23 ff) ergeben sollte, keine Ansprüche zu, welche die vorprozessualen Zahlungen übersteigen.

  • KG, 24.02.1983 - 12 U 12/81

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden auf Grund eines Verkehrsunfalls;

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92
    b) Nach türkischer Rspr. und Lehre richtet sich die Bemessung des Schmerzensgeldes, ohne daß es feste Regeln gibt, im wesentlichen nach dem Maß des Verschuldens des Schädigers, des Verwandtschaftsgrades zwischen Opfer und Angehörigem, der sozialen und wirtschaftlichen Stellung von Schädiger und Angehörigem sowie dem Ausmaß des zugefügten Leids (vgl. KG VersR 1983, 495; Krüger VersR 1975, 680, 684).

    aa) Schmerzensgeldentscheidungen türkischer Gerichte aus früherer Zeit sind dokumentiert in dem bereits zitierten Urteil des KG vom 24.2.1983 (VersR 1983, 495), das zuvor Rechtsgutachten eingeholt hatte.

  • BGH, 28.10.1992 - IV ZR 326/91

    Anknüpfung an gemeinsames Aufenthaltsstatut bei Verkehrsunfall - Einschränkungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92
    Es liegt auch kein Fall vor, bei dem nach der neueren Rspr. des BGH ("Türkeientscheidungen": NJW 1992, 3091 = VersR 1992, 1237; NJW 1993, 1007 = VersR 1993, 88 und NJW 1993, 1009 = VersR 1993, 307) ausnahmsweise eine Durchbrechung der Tatortregel in Betracht kommt.

    Wie nunmehr höchstrichterlich geklärt ist (BGH NJW 1993, 1007 ff), führt der Umstand, daß die Bekl. ihrem Versicherungsnehmer (VN) eine Grüne Versicherungskarte ausgestellt hat, die nicht auf den europäischen Teil der Türkei beschränkt ist, dazu, daß ihre Haftung aus dem Unfall in Höhe der vertraglichen Versicherungssumme besteht.

  • OLG Köln, 31.07.1991 - 13 U 38/91

    Unfall zweier türkischer Urlauber im asiatischen Teil der Türkei

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92
    Die in den Abs. 2 und 3 dieser Norm enthaltenen Ausnahmen für den Fall, daß entweder der Schaden in einem anderen Staat eingetreten ist oder das aus der unerlaubten Handlung entstandene Schuldverhältnis eine engere Beziehung zu diesem Staat aufweist, greifen bei der hier gegebenen Konstellation eines Unfalles in der Türkei, an dem nur türkische Staatsangehörige beteiligt waren, nicht ein (vgl. OLG Köln - 13. ZS - VersR 1991, 1202 = r + s 1991, 327; Lorenz DAR 1991, 126, 128, mit Gesetzestext [Fn. 21] und Nachw.).
  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 1/92

    Deliktsstatut für einen Kraftfahrzeugunfall türkischer Staatsangehöriger in der

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92
    Es liegt auch kein Fall vor, bei dem nach der neueren Rspr. des BGH ("Türkeientscheidungen": NJW 1992, 3091 = VersR 1992, 1237; NJW 1993, 1007 = VersR 1993, 88 und NJW 1993, 1009 = VersR 1993, 307) ausnahmsweise eine Durchbrechung der Tatortregel in Betracht kommt.
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 50/90

    Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92
    Entscheidend ist aber nur die Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung durch die Rechtspraxis in dem Land, dessen Recht anzuwenden ist (vgl. BGH NJW 1992, 3106; BGH NJW 1991, 1418).
  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 95/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von allgemeiner Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.1993 - 12 U 230/92
    Entscheidend ist aber nur die Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung durch die Rechtspraxis in dem Land, dessen Recht anzuwenden ist (vgl. BGH NJW 1992, 3106; BGH NJW 1991, 1418).
  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 12 U 36/14

    Schmerzensgeldbemessung: Berücksichtigung der Verhältnisse des Heimatlandes des

    Zwar können diesbezüglich gegebenenfalls die Verhältnisse des Landes zu berücksichtigen sein, in dem der Geschädigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (z. B. OLG Frankfurt, ZfS 2004, 452; OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 1030; OLG Köln, VersR 1993, 977; KG, VersR 2002, 1567; OLG München, VersR 1984, 745).
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