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   BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95   

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https://dejure.org/1995,1352
BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95 (https://dejure.org/1995,1352)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1995 - 2 BvR 382/95 (https://dejure.org/1995,1352)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1995 - 2 BvR 382/95 (https://dejure.org/1995,1352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Vorfälligkeitsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gericht muss zu zentralen Fragen Stellung nehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1033
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1, 5; 65, 227, 234; 84, 188, 190; 86, 133, 144 ff. = DtZ 1992, 327 ).

    Deshalb müssen, damit das BVerfG einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind (vgl. zusammenfassend BVerfGE 86, 133, 145 f. m.w.N. = DtZ 1992, 327 ).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1, 5; 65, 227, 234; 84, 188, 190; 86, 133, 144 ff. = DtZ 1992, 327 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1, 5; 65, 227, 234; 84, 188, 190; 86, 133, 144 ff. = DtZ 1992, 327 ).
  • LG Hamburg, 15.09.1992 - 316 S 77/92
    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
    Nach einer in der fachgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung soll die Kombination beider Klauseln zu einer unzulässigen Einschränkung des Minderungsrechts führen und die Vorauszahlungsklausel deshalb in einem solchen Fall unwirksam sein (so OLG München Nr. 2; LG Köln, WuM 1992, 541 ; LG Berlin, WuM 1992, 605 ; LG Hamburg, WuM 1992, 606 ; WuM 1993, 188 ; LG Bremen, WuM 1993, 181).
  • LG Köln, 16.07.1992 - 1 S 93/92
    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
    Nach einer in der fachgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung soll die Kombination beider Klauseln zu einer unzulässigen Einschränkung des Minderungsrechts führen und die Vorauszahlungsklausel deshalb in einem solchen Fall unwirksam sein (so OLG München Nr. 2; LG Köln, WuM 1992, 541 ; LG Berlin, WuM 1992, 605 ; LG Hamburg, WuM 1992, 606 ; WuM 1993, 188 ; LG Bremen, WuM 1993, 181).
  • LG Berlin, 06.10.1992 - 65 S 411/91
    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
    Nach einer in der fachgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung soll die Kombination beider Klauseln zu einer unzulässigen Einschränkung des Minderungsrechts führen und die Vorauszahlungsklausel deshalb in einem solchen Fall unwirksam sein (so OLG München Nr. 2; LG Köln, WuM 1992, 541 ; LG Berlin, WuM 1992, 605 ; LG Hamburg, WuM 1992, 606 ; WuM 1993, 188 ; LG Bremen, WuM 1993, 181).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1, 5; 65, 227, 234; 84, 188, 190; 86, 133, 144 ff. = DtZ 1992, 327 ).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen oder Rechtsausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden sind (siehe nur BVerfG NJW-RR 1995, 1033, 1034; Senat, BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Eine solche kann erst festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung jedenfalls nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG NJW-RR 1995, 1033, 1034).
  • BGH, 28.01.2010 - VII ZR 50/09

    Werklohnprozess: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung klarstellenden

    Darin liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, denn die Anfechtung kann für die Entscheidung des Rechtsstreits von zentraler Bedeutung sein (vgl. BVerfG, NJW-RR 1995, 1033).
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