Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 14.10.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93   

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https://dejure.org/1994,2503
OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93 (https://dejure.org/1994,2503)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1994 - 19 U 149/93 (https://dejure.org/1994,2503)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - 19 U 149/93 (https://dejure.org/1994,2503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276
    Aufklärung über Risiken bei Börsengeschäften

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Aufklärungspflicht der Bank über Risiken bei Börsengeschäften gegenüber unerfahrenen Kunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 112
  • VersR 1995, 834
  • WM 1995, 697
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Anlageinteressent an ein Kreditinstitut herantritt (so BGH NJW 1987, 1815 ff. [1816]).

    Für den Umfang er Beratung ist hier insbesondere von Bedeutung, ob die beratende Bank das Anlageobjekt in ein von ihr zusammengestelltes Anlageprogramm aufgenommen hat und sie dieses Anlageprogramm zur Grundlage ihrer Beratung macht (BGH a.a.O.; BGHZ 100, 117, 121 f. = MDR 1987, 563).

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93
    Deshalb treffen den Vermittler von Warenterminoptionen unabhängig vom Vertragsinhalt besondere Beratungs- und Aufklärungspflichten als vorvertragliche Schutzpflichten zugunsten des Anlegers; hier muß der Vermittler den Anleger generell über die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Warentermingeschäfts (Spekulation an der Börse, Börsentechnik, Optionsprämie, Risiko des Totalverlusts u.a.) informieren (vgl. Hdb. KapitalanlageR/ v. Heymann § 5 Rn 58 f. m.w.N.); in diesem Fall bedarf es nach der Rechtsprechung des BGH auch einer vorherigen schriftlichen Aufklärung (BGH NJW 1993, 257 ff.).

    Grundsätzlich spricht allerdings die Vermutung für ein "aufklärungsrichtiges Verhalten" und damit gegen die Annahme, die Optionsgeschäfte wären auch bei ausreichender Aufklärung geschlossen worden (so BGH MDR 1994, 367; NJW 1993, 257 ff.; NJW 1992, 2146).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93
    Grundsätzlich spricht allerdings die Vermutung für ein "aufklärungsrichtiges Verhalten" und damit gegen die Annahme, die Optionsgeschäfte wären auch bei ausreichender Aufklärung geschlossen worden (so BGH MDR 1994, 367; NJW 1993, 257 ff.; NJW 1992, 2146).
  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93
    Grundsätzlich spricht allerdings die Vermutung für ein "aufklärungsrichtiges Verhalten" und damit gegen die Annahme, die Optionsgeschäfte wären auch bei ausreichender Aufklärung geschlossen worden (so BGH MDR 1994, 367; NJW 1993, 257 ff.; NJW 1992, 2146).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93
    Der Bundesgerichtshof hat sich in der sogenannten Bond-Entscheidung grundsätzlich zu Inhalt und Umfang von Beratungs- und Aufklärungspflichten bei der Anlageberatung geäußert (BGH NJW 1993, 2433 = MDR 1993, 861 = WM 1993, 1455; vgl. hierzu auch die Anmerkung von Arendts ZAP 1994, Fach 8, Seite 165 ff.).
  • BGH, 22.10.1984 - II ZR 262/83

    Aktienoptionsgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93
    Optionsgeschäfte über Aktien an deutschen Börsen, deren Wesen darin besteht, daß der Käufer das Recht hat, eine bestimmte Anzahl von zum Optionshandel zugelassenen Aktien jederzeit innerhalb einer bestimmten Frist (Optionsfrist) zu einem im voraus vereinbarten Preis (Basispreis) entweder abzurufen (Kaufoption) oder zu liefern (Verkaufsoption) sind nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 92, 317 ff.) jedenfalls Börsentermingeschäfte im Sinne der §§ 50 ff. BörsG.
  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93
    Die durch Aufklärungsmängel vor Abschluß des ersten Optionsgeschäfts begründete Vermutung, daß der Kunde von diesem Geschäft bei gehöriger Aufklärung abgesehen hätte, äußert zwar Wirkung auch in Bezug auf Folgegeschäfte, die nach gehöriger Aufklärung geschlossen worden sind (so BGH BB 1993, 1755 - Beschluß v. 22.6.1993 - zu Warenterminoptionen).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 24/87

    Begriff der Erfüllung; Schweigen eines nicht termingeschäftsfähigen Kunden auf

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1994 - 19 U 149/93
    Der BGH hat in einer späteren Entscheidung zu amerikanischen Warrants (Fluor-Corporation-W.) ausgeführt, ohne weitere tatsächliche Feststellungen über Herkunft und Art der Warrants und der Bedingungen, die für sie gelten, könne hiervon nicht ausgegangen werden (BGH WM 1988, 144 ff. [146]; vgl. hierzu auch Hdb. KapitalanlageR/Häuser/Welter § 16 Rn 142 ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06

    Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds

    Die Vermutung ist etwa dann widerlegt, wenn der Geschädigte frühere Belehrungen unbeachtet gelassen hat (OLG Stuttgart, ZIP 1995, 641; Palandt-Heinrichs, § 280 Rn 39) oder wenn der Geschädigte sein Verhalten trotz Aufklärung fortsetzt (OLG Köln NJW-RR 1995, 112; OLG Düsseldorf, WM 1995, 1751).
  • KG, 02.01.2012 - 8 U 19/11

    Kausalität einer Aufklärungspflichtverletzung als Vorausssetzung für einen

    Die Überzeugung davon, dass der Anleger auch bei zutreffender Aufklärung das Geschäft geschlossen hätte, kann insbesondere daraus folgen, dass er später trotz zwischenzeitlicher Aufklärung nochmals ein gleichartiges Geschäft tätigt (s. OLG Düsseldorf WM 1995, 1751, 1752 [OLG Düsseldorf 21.07.1995 - 17 U 306/94] ; OLG Köln NJW-RR 1995, 112 [OLG Köln 01.07.1994 - 19 U 149/93] ; Grüneberg in: Palandt, BGB, 70. Aufl., § 280 Rn 39: Fortsetzung des schädigenden Verhaltens trotz Aufklärung).

    Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des OLG Köln vom 01.07.1994 (NJW-RR 1995, 112) ist auf die vorliegende Situation jedoch nicht übertragbar.

  • LG Mönchengladbach, 15.08.2013 - 10 O 265/12

    Bank muss unter Umständen ungefragt über Risiko einer Aussetzung der

    Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens ist zwar widerlegt, wenn der Geschädigte in der Vergangenheit erfolgte Belehrungen unbeachtet gelassen hat, indem er z. B. nach Unterzeichnung einer ausreichenden Informationsschrift das fragliche Wertpapiergeschäft erneut tätigt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1995, Az. 17 U 306/94, zitiert nach Juris) oder indem er z. B. seine Spekulationsgeschäfte nach erteilter Belehrung ausweitet, ohne dazu durch Gewinne aus den ohne Belehrung getätigten Geschäften oder gravierende Verluste animiert worden zu sein (OLG Köln, NJW-RR 1995, 112).
  • OLG Köln, 25.11.1999 - 12 U 27/99
    Für diese Annahme streitet die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (vgl.: BGH NJW-RR 1998, 1271 ff., 1272; BGH ZIP 1992, 612 ff., 615; BGH ZIP 1994, 116 ff., 119; OLG Köln, NJW-RR 1995, 112).
  • OLG Nürnberg, 30.10.1995 - 5 U 1374/95

    Riskante Kapitalgeschäfte - Beratungspflicht der Bank

    Eine Beratungspflicht entfällt aber dann, wenn kein Zweifel darüber besteht, daß der Anleger selbst aufgrund eigener Fachkunde den Charakter und die Risiken des angestrebten Geschäfts kennt (vgl. BGH aaO.; OLG Köln, WM 1995, 697 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.10.1994 - 7 U 104/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10362
OLG Hamm, 14.10.1994 - 7 U 104/94 (https://dejure.org/1994,10362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.1994 - 7 U 104/94 (https://dejure.org/1994,10362)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 1994 - 7 U 104/94 (https://dejure.org/1994,10362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 112
  • WM 1995, 1102
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 12.12.1997 - 7 U 89/97
    Die Abkürzung "RE" ist Form von Großbuchstaben stellt jedenfalls bei einem auf die Stadtsparkasse Recklinghausen bezogenen Scheck eine hinreichende Angabe des Ausstellungsorts i.S. von Art. 1 Nr. 5 ScheckG dar (Abgrenzung zu Senat, NJW-RR 1995, 112).
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