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   OLG Stuttgart, 08.07.1994 - 2 U 298/93   

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https://dejure.org/1994,4213
OLG Stuttgart, 08.07.1994 - 2 U 298/93 (https://dejure.org/1994,4213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.07.1994 - 2 U 298/93 (https://dejure.org/1994,4213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 2 U 298/93 (https://dejure.org/1994,4213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 114
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung sind horizontal und durch einen Querstrich räumlich deutlich voneinander getrennt; der Charakter zweier eigenständiger Erklärungen wird durch die jeweils gesondert zu leistenden Unterschriften deutlich (vgl. zur Abgrenzung auch BGHZ 119, 283, 296 ff. ; BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 aaO; OLG Stuttgart WM 1991, 64, 66 und NJW-RR 1995, 114).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 508/07

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung sind horizontal und durch einen Querstrich räumlich deutlich voneinander getrennt; der Charakter zweier eigenständiger Erklärungen wird - anders als in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1993 (aaO) - durch die jeweils gesondert zu leistenden Unterschriften deutlich (vgl. zur Abgrenzung auch BGHZ 119, 283, 296 ff. ; BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 aaO; OLG Stuttgart WM 1991, 64, 66 und NJW-RR 1995, 114).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 509/07

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung sind horizontal und durch einen Querstrich räumlich deutlich voneinander getrennt; der Charakter zweier eigenständiger Erklärungen wird - anders als in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1993 (aaO) - durch die jeweils gesondert zu leistenden Unterschriften deutlich (vgl. zur Abgrenzung auch BGHZ 119, 283, 296 ff. ; BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 aaO; OLG Stuttgart WM 1991, 64, 66 und NJW-RR 1995, 114).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen

    Das Verbot, die Belehrung mit anderen Erklärungen zu verbinden, hat den Sinn und Zweck, den Kunden bei der Unterrichtung über sein Widerrufsrecht in seiner Aufmerksamkeit nicht von der Widerrufsmöglichkeit abzulenken (vgl. BT-Drucks. 10/2876, S. 13; OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114, OLGR 2000, 229, 230).

    Dagegen sind zusätzliche Erklärungen, die einen eigenen Inhalt haben und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von dieser ablenken, nicht statthaft (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 230; NJW-RR 1995, 114).

  • LG Gießen, 01.03.2000 - 1 S 499/99

    Haustürgeschäft: Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung einer

    Es empfiehlt sich aber etwa die Verwendung einer größeren Schrift als im übrigen Text bei jedenfalls nicht geringerer Farbintensität (zB Fettdruck), ein andersfarbiger Druck oder ein Abdruck auf einem gesonderten Blatt, wobei immer entscheidend ist, ob bei einer Gesamtbetrachtung im Einzelfall die Belehrung durch Fettdruck, Schriftgröße, Zeilenabstand, Anordnung auf dem Formular, Einrahmung, farbliche Gestaltung usw gegenüber dem sonstigen Inhalt der Urkunde so hervorgehoben ist, daß die Aufmerksamkeit des Kunden darauf gelenkt wird (Anschluß OLG Stuttgart, 1994-07-08, 2 U 298/93, NJW-RR 1995, 114).

    Es empfiehlt sich etwa die Verwendung einer größeren Schrift als im übrigen Text bei jedenfalls nicht geringerer Farbintensität (z.B. Fettdruck), ein andersfarbiger Druck oder ein Abdruck auf einem gesonderten Blatt, wobei immer entscheidend ist, ob bei einer Gesamtbetrachtung im Einzelfall die Belehrung durch Fettdruck, Schriftgröße, Zeilenabstand, Anordnung auf dem Formular, Einrahmung, farbliche Gestaltung usw. gegenüber dem sonstigen Inhalt der Urkunde so hervorgehoben ist, daß die Aufmerksamkeit des Kunden darauf gelenkt wird (OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114 [115]).

    Zum anderen kann die graue Unterlegung die Widerrufsbelehrung deshalb nicht nennenswert hervorheben, weil sie genauso wie die weiße Aussparung auch im sonstigen Vertragstext vorhanden ist, nämlich bei der Einzugsermächtigung (vgl. BGH, NJW 1996, 1964 [1965]; OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114 [115]).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 47/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung sind horizontal räumlich deutlich voneinander getrennt; der Charakter zweier eigenständiger Erklärungen wird durch die jeweils gesondert zu leistenden Unterschriften deutlich (vgl. zur Abgrenzung auch BGHZ 119, 283, 296 ff. ; BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 aaO; OLG Stuttgart WM 1991, 64, 66 und NJW-RR 1995, 114).
  • OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99

    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft -

    Nach der Zielsetzung des Verbindungsverbotes sind nur solche mit der Belehrung verbundenen Erklärungen zulässig, durch die die Übersichtlichkeit und Aufmerksamkeit nicht beschränkt wird (OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114).

    Die Unterrichtung des Kunden über den Beginn der Widerrufsfrist ist über den Wortlaut des § 2 Abs. 1 HaustürWG hinaus notwendiger Bestandteil der Belehrung (OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114, 115; BGHZ 126, 56, 62).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 54/08

    Anforderungen des § 2 Abs. 1 S. 2 Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) a.F.; Wirksamkeit

    Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung sind horizontal und durch einen Querstrich räumlich deutlich voneinander getrennt; der Charakter zweier eigenständiger Erklärungen wird durch die jeweils gesondert zu leistenden Unterschriften deutlich (vgl. zur Abgrenzung auch BGHZ 119, 283, 296 ff. ; BGH, Urteil vom 8. Juli 1993 aaO; OLG Stuttgart WM 1991, 64, 66 und NJW-RR 1995, 114).
  • OLG Hamm, 30.08.2004 - 8 U 15/04

    Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Beitritt zu Immobilienfonds

    ... Die Unterschrift des Klägers am Ende der Urkunde deckt lediglich ab, daß er die Durchschrift dieser Widerrufsbelehrung erhalten hat und kann nicht als Bestätigung des darüber stehenden Belehrungstextes gelten (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114).
  • OLG Dresden, 29.02.2000 - 14 U 2551/99

    Begriff des Kredits; Hinausschieben der Fälligkeit einer Zahlungsverpflichtung;

    Vielmehr beginnt die Frist erst an dem der Aushändigung der Belehrung folgenden Tag (BGH, ZIP 1994, 884, 886; OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 114, 115).
  • OLG Hamm, 20.11.2002 - 8 U 68/02

    Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds: Widerrufsrecht

  • OLG Stuttgart, 03.03.2000 - 2 U 212/99

    Unzulässiger Zusatz zur Widerrufsbelehrung beim Haustürgeschäft

  • LG Kassel, 02.02.2007 - 1 S 395/06

    Widerrufsbelehrung beim Verbrauchervertrag: Folge der Abweichung des

  • LG Düsseldorf, 14.03.2014 - 8 O 93/13

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung einer geleisteten

  • AG Düsseldorf, 30.11.2004 - 52 C 8315/04

    Beteiligung in Form von Genussscheinen; Widerruf der auf den Vertragsschluss

  • LG Duisburg, 22.03.2005 - 6 O 512/04

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines geschlossenen

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