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   OLG München, 17.11.1994 - U (K) 2553/94   

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https://dejure.org/1994,6537
OLG München, 17.11.1994 - U (K) 2553/94 (https://dejure.org/1994,6537)
OLG München, Entscheidung vom 17.11.1994 - U (K) 2553/94 (https://dejure.org/1994,6537)
OLG München, Entscheidung vom 17. November 1994 - U (K) 2553/94 (https://dejure.org/1994,6537)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 21 O 15722/92
  • OLG München, 17.11.1994 - U (K) 2553/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1191
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 37/15
    Es sei auch keineswegs Sittenwidrig, einem unredlichen Verkäufer zu verwehren, sich das zuvor Veräußerte innerhalb der nächsten Jahre unredlich wieder zurückzuholen, sondern ein über zwei Jahre hinausgehendes Wettbewerbsverbot könne - entsprechend der Entscheidung des OLG München, U (K) 2553/94, NJW-RR 1994, 1191) - zum Schutz der interessen des Erwerbers erforderlich sein.

    (bb) Das OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München hat im Urteil vom 17.11.1994 (U(K) 2553/94, NJW-RR 1995, 1191) bei der Übernahme von zahlungsunfähigen Unternehmen, deren Sanierung nicht kurzfristig würde durchgesetzt werden können, ein mit 5 Jahren vereinbartes Wettbewerbsverbot nach den Umständen des dortigen Einzelfalles (insbesondere der Begrenzung des Wettbewerbsverbots auf Deutschland) als eher an der zeitlich zulässigen Untergrenze angesehen.

  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 26 Sch 10/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung - Abgrenzung von Zuständigkeiten nach GWB

    Wettbewerbsbeschränkungen sind im Falle von Unternehmenskäufen regelmäßig dann zulässig, wenn sie im Hinblick auf ihre Geltungsdauer, ihren räumlichen und sachlichen Geltungsbereich sowie die betroffenen Personen nicht über das zur Erreichung dieses Ziels Erforderliche hinausgehen (vgl. BGH, NJW 1982, 2000 f. [BGH 03.11.1981 - KZR 33/80 und KZR 4/81] ; BGH, NJW 2009, 1751 ff. [BGH 10.12.2008 - KZR 54/08] ; MüKo-BGB, 8. Auflage 2018, Rdnr. 79 zu § 138 BGB; Palandt-Ellenberger, BGB, 77. Auflage 2018, Rdnr. 104 zu § 138 ZPO; OLG Düsseldorf, NJOZ 2016, 163 ff., Rz. 48 ff., OLG München, NJW-RR 1995, 1191 [OLG München 17.11.1994 - U (K) 2533/94] ).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2012 - 16 U 6/12
    Lediglich in besonders begründeten Fällen sind längere Fristen in der Rechtsprechung angenommen worden (OLG München Urteil vom 17.11.1994, U (K) 2553/94, NJW-RR 1995, 136: 5 Jahre bei Erwerb eines insolvenzreifen Unternehmens mit dem übereinstimmenden Willen der Parteien zum Wiederaufbau desselben; BGH Urteil vom 03.11.1981, KZR 33/80, NJW 1982, 2000: 10 Jahre bei einem 64jährigen Veräußerer mit der Absicht, sich alsbald zur Ruhe zu setzen).
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