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   OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94   

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https://dejure.org/1994,4165
OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94 (https://dejure.org/1994,4165)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.1994 - 13 W 62/94 (https://dejure.org/1994,4165)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 1994 - 13 W 62/94 (https://dejure.org/1994,4165)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenseitige Mitwirkungspflicht und etwaige Freistellungsverpflichtung der Gesamtschuldner in Höhe der jeweils fälligen Raten; Ausgleichsanspruch von während der Dauer der Lebensgemeinschaft erbrachten Leistungen; Berechnung der Höhe der Prozesskostenhilfe

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426, 670; ZPO §§ 114 259
    Gesamtschuldnerausgleich für Ratenkredit nach Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1282
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 10.02.1983 - 12 U 35/82
    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94
    Hinsichtlich der Höhe des von der Antragstellerin geltend gemachten Freistellungsanpruchs hat sich das Landgericht davon leiten lassen, daß nach Beendigung der Verbindung - der Parteien, die nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Antragsgegners bis Ende 1993 in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, die hier in Rede stehende gemeinsame Kreditverbindlichkeit bei der C.bank im Innenverhältnis der Parteien - abweichend von der bis zur Beendigung der Lebensgemeinschaft praktizierten hälftigen Tilgung der Raten durch jeden von ihnen und abweichend von der Hilfsregel des § 426 Abs. 1 BGB - in dem Verhältnis zu tilgen sei, wie ihnen die Darlehnsbeträge zugute gekommen sind (vgl. BGH, NJW 1981, 1502 ; OLG Celle, NJW 1983, 1063; OLG Frankfurt, NJW 1985, 810; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157).
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 124/80

    Ausgleich von Ratenzahlungen auf einen während einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94
    Hinsichtlich der Höhe des von der Antragstellerin geltend gemachten Freistellungsanpruchs hat sich das Landgericht davon leiten lassen, daß nach Beendigung der Verbindung - der Parteien, die nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Antragsgegners bis Ende 1993 in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, die hier in Rede stehende gemeinsame Kreditverbindlichkeit bei der C.bank im Innenverhältnis der Parteien - abweichend von der bis zur Beendigung der Lebensgemeinschaft praktizierten hälftigen Tilgung der Raten durch jeden von ihnen und abweichend von der Hilfsregel des § 426 Abs. 1 BGB - in dem Verhältnis zu tilgen sei, wie ihnen die Darlehnsbeträge zugute gekommen sind (vgl. BGH, NJW 1981, 1502 ; OLG Celle, NJW 1983, 1063; OLG Frankfurt, NJW 1985, 810; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.1993 - 11 U 20/92

    Nichteheliche; Lebensgemeinschaft; Schulden; Unbenannte Zuwendungen; Wegfall der

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94
    Hinsichtlich der Höhe des von der Antragstellerin geltend gemachten Freistellungsanpruchs hat sich das Landgericht davon leiten lassen, daß nach Beendigung der Verbindung - der Parteien, die nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Antragsgegners bis Ende 1993 in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, die hier in Rede stehende gemeinsame Kreditverbindlichkeit bei der C.bank im Innenverhältnis der Parteien - abweichend von der bis zur Beendigung der Lebensgemeinschaft praktizierten hälftigen Tilgung der Raten durch jeden von ihnen und abweichend von der Hilfsregel des § 426 Abs. 1 BGB - in dem Verhältnis zu tilgen sei, wie ihnen die Darlehnsbeträge zugute gekommen sind (vgl. BGH, NJW 1981, 1502 ; OLG Celle, NJW 1983, 1063; OLG Frankfurt, NJW 1985, 810; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157).
  • OLG Frankfurt, 09.05.1984 - 17 U 175/83

    Kreditwürdiger Partner; Kreditaufnahme ; Schuld des anderen Partners;

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94
    Hinsichtlich der Höhe des von der Antragstellerin geltend gemachten Freistellungsanpruchs hat sich das Landgericht davon leiten lassen, daß nach Beendigung der Verbindung - der Parteien, die nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Antragsgegners bis Ende 1993 in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, die hier in Rede stehende gemeinsame Kreditverbindlichkeit bei der C.bank im Innenverhältnis der Parteien - abweichend von der bis zur Beendigung der Lebensgemeinschaft praktizierten hälftigen Tilgung der Raten durch jeden von ihnen und abweichend von der Hilfsregel des § 426 Abs. 1 BGB - in dem Verhältnis zu tilgen sei, wie ihnen die Darlehnsbeträge zugute gekommen sind (vgl. BGH, NJW 1981, 1502 ; OLG Celle, NJW 1983, 1063; OLG Frankfurt, NJW 1985, 810; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1157).
  • OLG Hamm, 23.03.1987 - 11 W 28/86
    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 13 W 62/94
    Bei vereinbarter ratenweiser Schuldentilgung mit feststehender Fälligkeit der einzelnen Raten beschränkt sich die Mitwirkungs - bzw. Freistellungsverpflichtung demgemäß auf den von jedem Gesamtschuldner im Innenverhältnis geschuldeten Anteil an den einzelnen Raten zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt der zukünftig fällig werdenden Raten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 55).
  • OLG Hamm, 10.12.2014 - 3 U 175/13

    Entstehung des Anspruchs auf Gesamtschuldnerausgleich zugleich mit der Entstehung

    c) Indes ist andererseits zu beachten, dass auch der Anspruch eines jeden Gesamtschuldners gegen die übrigen, ihren Anteilen entsprechend an der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken, voraussetzt, dass die Schuld, von der Befreiung verlangt wird, bereits fällig ist (BGH, NJW 1981, 1666/1667 f.; NJW 1986, 978/979; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1282; Staudinger/Looschelders, BGB, Neubearb. 2012, § 426 Rn. 98; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 426 Rn. 5).
  • OLG Bremen, 04.02.1999 - 6 W 22/98
    Sie ergab sich vielmehr aus der Natur der Sache, nämlich aus den tatsächlichen Verhältnissen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen den Parteien bis zum 2.7.1997, die durch wirtschaftliche Leistungen des Klägers und persönliche Beiträge der Beklagten geprägt war (BGH v. 24.3.1980 - II ZR 191/79, BGHZ 77, 55, 58 f = MDR 1980, 736 = FamRZ 1980, 664 f; OLG Köln v. 7.12.1994 - 13 W 62/94, NJW-RR 1995, 1282; Wacke in MünchKomm/BGB, 3. Aufl., nach § 1302 Anh. Rz. 53).

    Danach ist die gemeinsame Kreditverbindlichkeit der Parteien nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Innenverhältnis von ihnen nur in dem Verhältnis zu tilgen, in dem ihnen die Darlehensbeträge zugute gekommen sind (BGH v. 24.3.1980 - II ZR 191/79, BGHZ 77, 55, 58 f = MDR 1980, 736 = FamRZ 1980, 664 f; OLG Köln v. 7.12.1994 - 13 W 62/94, NJW-RR 1995, 1282; OLG Karlsruhe v. 11.2.1993 - 11 U 20/92, FamRZ 1994, 377 = NJW-RR 1994, 1157; OLG Celle v. 10.2.1983 - 12 U 35/82, NJW 1983, 1063).

  • OLG Hamm, 17.11.2004 - 3 U 277/03
    Voraussetzung des Befreiungsanspruchs aus § 426 I BGB ist aber Fälligkeit der Schuld, von der Befreiung verlangt wird (BGH, NJW 1986, 978; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1282; Bydlinski, in: MünchKomm-BGB, § 426 Rn 70; Palandt/ Heinrichs, § 426 Rn. 4; Erman/ Ehmann, § 426 Rn. 16).
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