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   BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94   

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BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94 (https://dejure.org/1995,2975)
BayObLG, Entscheidung vom 02.02.1995 - 2Z BR 71/94 (https://dejure.org/1995,2975)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Februar 1995 - 2Z BR 71/94 (https://dejure.org/1995,2975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, § 48 Abs. 3 S. 1
    Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1, § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 4 T 2918/93
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 649
  • DNotZ 1995, 620
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94
    Ein von den übrigen Wohnungseigentümern nicht hinzunehmender Nachteil liegt auch darin, daß durch den Durchbruch die Abgeschlossenheit der Wohnungen aufgehoben und ein der Teilungserklärung nicht entsprechender rechtlicher Zustand geschaffen wird (wie KG WuM 1993, 293 = NJW-RR 1993, 909).

    2 Z 130/91|AG Saarbrücken; 07.02.1991; 42 C 1032/90">NJW-RR 1992, 272 f.; KG NJW-RR 1990, 334 f. und 1993, 909 f.; OLG Hamm MittRhNotK 1990, 131/133 f.).

    Dabei begründet es rechtlich keinen Unterschied, daß die Antragsgegner zu 1 hier anders als in dem Fall KG NJW-RR 1993, 909 nicht eigenmächtig vorgehen wollen; entscheidend sind die Auswirkungen der beabsichtigten Baumaßnahmen in bezug auf die Teilungserklärung.

  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 2 Z 45/91
    Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94
    a) Der Durchbruch durch eine tragende Wand greift in erheblichem Maße in die Statik des Gebäudes und in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums ein; er wird deshalb, wenn wie hier Sicherungsmaßnahmen ("Unterfangungsarbeiten") erforderlich sind, in aller Regel als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums.angesehen (vgl. BayObLG WE 1991, 256 f.; NJW-RR 1991, 1490 f; …

    Ein Wert von 50.000 DM liegt auch nicht mehr im Rahmen der in vergleichbaren Fällen vom Senat angenommenen oder gebilligten Geschäftswerte (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1490 = WE 1992, 171 f.: 15.000 DM bei Durchbruch durch eine Brandmauer; BayObLG …

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94
    Dieser Geschäftswert hält sich auch, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse der Beteiligten (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94
    Dieser Geschäftswert hält sich auch, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse der Beteiligten (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • LG Köln, 18.10.1990 - 1 S 196/90
    Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94
    Ob hier, soweit es diesen rechtlichen Gesichtspunkt der baulichen Veränderung betrifft, ausnahmsweise etwas anderes gelten könnte (vgl. OLG Köln DWE 1988, 24 f.; OLG Hamburg WuM 1991, 87 f.), wenn alle nötigen Sicherungsmaßnahmen getroffen würden und der Durchbruch fachgerecht ausgeführt würde, kann auf sich beruhen; der Erhebung von Sachverständigenbeweis zu diesem Punkt bedurfte es daher nicht.
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94
    Die Voraussetzungen für die Anfechtung des Eigentümerbeschlusses und für dessen Ungültigerklärung sind damit gegeben (vgl. BayObLGZ 1992, 288/295).
  • KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89

    Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?

    Auszug aus BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94
    2 Z 130/91|AG Saarbrücken; 07.02.1991; 42 C 1032/90">NJW-RR 1992, 272 f.; KG NJW-RR 1990, 334 f. und 1993, 909 f.; OLG Hamm MittRhNotK 1990, 131/133 f.).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).
  • BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 48/96

    Ermächtigung zur baulichen Veränderung an tragenden Wänden in der

    Eine unbillige Benachteiligung liegt in der Regel vor, wenn durch bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum in die Statik und Substanz des Gebäudes eingegriffen und ein Zustand geschaffen wird, der der Teilungserklärung widerspricht und die Möglichkeit zu intensiverer Nutzung von Sondereigentum ermöglicht (BayObLG NJW-RR 1991, 1490 f.; 1992, 272 f.; 1995, 649 f.; KG NJW-RR 1990, 334 f. jeweils m. w. N.).

    Derartige Beeinträchtigungen hat der einzelne Wohnungseigentumer grundsätzlich nicht hinzunehmen (BayObLG NJW-RR 1995, 649, 650).

  • BayObLG, 14.01.1999 - 2Z BR 125/98

    Durchbruch durch eine tragende Wand als bauliche Veränderung

    Der Durchbruch durch eine tragende wand greift in erheblichem Maße in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums und in die Statik des Gebäudes ein; nach der Rechtsprechung des Senats wird er deshalb in aller Regel als zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums angesehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 649 f. m.w.N.;.
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (Bay0bLG WE 1997, 118 /119 und 111/112; Bay0bLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 /255; OLG Köln WE 1995, 221 ; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321 /322).
  • BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Durchbruch der Trennwand zwischen zwei

    Dies hat der Senat (BayObLG NJW-RR 1995, 649 f.) in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 334 f.; 1993, 909 f.) im Fall des Durchbruchs einer tragenden Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen bereits entschieden.
  • KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher

    Das Landgericht ist zutreffend auch davon ausgegangen, daß die Verbindung zweier Eigentumswohnungen durch einen Wanddurchbruch grundsätzlich einen Zustand schafft, den die übrigen Wohnungseigentümer nach §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG nicht dulden müssen; denn der Durchbruch schafft einen rechtlich ordnungswidrigen Zustand, weil er die Abgeschlossenheit beider Wohnungen, die zur Schaffung von Sondereigentum nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG erforderlich ist, nachträglich wieder aufhebt (Bay ObLG NJW-RR 1995, 649; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in ULGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = WE 1993, 220 und vom 16. November 1992 - 24 W 6919/91 -).
  • BayObLG, 09.04.1998 - 2Z BR 164/97

    Zustimmung zu einer baulichen Veränderung

    Die Neuerrichtung einer Gasleitung, die aus dem Kellerraum der Antragstellerin in den Kellerraum des Antragsgegners führen soll, erfordert einen Durchbruch durch eine tragende Wand und stellt daher einen wesentlichen Eingriff in die bauliche Substanz des Gebäudes dar, der mit dessen Instandhaltung oder Instandsetzung nichts zu tun hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 649/650; BayObLG Rpfleger 1976, 291 [LS]; OLG Zweibrücken WE 1988, 60).
  • OLG Köln, 28.04.1999 - 16 Wx 42/99
    Dieses Risiko der Nichtaufklärbarkeit und damit der zutreffenden Zuordnung eines möglicherweise durch die Umbaumaßnahme verursachten Schadens geht letztlich zu lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft, die in diesem Fall die Sanierungskosten tragen müßte (vgl. auch BayObLG, NJW-RR 95, 649 ).
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