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   OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 18 U 70/94   

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https://dejure.org/1994,3366
OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 18 U 70/94 (https://dejure.org/1994,3366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.1994 - 18 U 70/94 (https://dejure.org/1994,3366)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 18 U 70/94 (https://dejure.org/1994,3366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839
    Umfang der Überwachungspflicht von Straßenbäumen L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtshaftung; Verkehrssicherungspflicht; Gefährdung; Baum; Kronenentlastungsschnitt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haften Kommunen für herabfallende Äste? - Nur wenn Bäume offensichtlich krank und Schäden dadurch absehbar sind

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Auswahl der Baumart

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 3 O 435/92
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 18 U 70/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 726
  • VersR 1996, 249
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.05.1992 - 18 U 24/92

    Pflicht einer Gemeinde zur Sicherung eines gesunden Straßenbaums L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 18 U 70/94
    Im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht ist die beklagte Gemeinde gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen und zu beschützen, auf die sie sich bei der gebotenen Sorgfalt nicht selbst hinreichend einstellen und vor denen sie sich nicht schützen können (BGH VersR 1979, 1055; Senat VersR 1992, 1107 = OLGR Düs 1992, 311 m.w. N.).
  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 18 U 70/94
    Zum Umfang dieser Verkehrssicherungspflicht hat der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 21.01.1965 (NJW 1965, 815 ) ausgeführt, daß der Verkehrssicherungspflichtige Bäume oder Teile von ihnen entfernen müsse, die den Verkehr gefährden, insbesondere wenn sie nicht mehr standsicher seien oder herabzustürzen drohten.
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 18 U 70/94
    Im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht ist die beklagte Gemeinde gehalten, die Verkehrsteilnehmer vor solchen Gefahren zu warnen und zu beschützen, auf die sie sich bei der gebotenen Sorgfalt nicht selbst hinreichend einstellen und vor denen sie sich nicht schützen können (BGH VersR 1979, 1055; Senat VersR 1992, 1107 = OLGR Düs 1992, 311 m.w. N.).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 18 U 70/94
    Im Ergebnis entspricht die öffentlich-rechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Sicherheit im Straßenverkehr damit inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134 ).
  • BGH, 06.03.2014 - III ZR 352/13

    Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

    Überwiegend wird demgegenüber in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 1148, 1149 und NuR 1999, 538, 539; OLG Koblenz, NZV 1998, 378, VersR 1998, 865 und OLGR 2001, 286, 287 f; OLG Karlsruhe VersR 2011, 925, 926; siehe auch OLG München DAR 1985, 25, 26; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 726, 727 und VersR 1997, 463, 464; OLG Naumburg - 1 U 81/12, n.v. S. 3) und im Schrifttum (vgl. Breloer, NZV 1998, 378 f; Edenfeld, VersR 2002, 272, 277 f; Burmann, NZV 2003, 20, 22; Schneider VersR 2007, 743, 747; Hilsberg, VersR 2011, 928 f) die Meinung vertreten, dass ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken gehöre.
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2010 - 12 U 103/10

    Herabfallende Äste gesunder Bäume sind hinzunehmen

    Hinsichtlich des Astbruchs bei Baumarten, die gelegentlich auch gesunde Äste abwerfen (insb. Pappeln), begründet die Auswahl der Baumart allein keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, auch wenn im Einzelfall die Möglichkeit einer konkreten Gefährdung bei einer bestimmten Baumart näher als bei anderen Baumarten liegt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 726).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1996 - 18 U 150/95

    Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Überwachung des Zustandes eines Baumes

    Zwar weist das Landgericht zutreffend darauf hin, daß nicht die nicht verheilte Astabschnittstelle und die größere Wundfläche, unter welcher sich nicht unerhebliche Fäulnis gebildet hat, für den Abbruch ursächlich waren, sondern vielmehr die auch dem Senat aus früheren Verfahren bekannte (siehe die den Parteien mitgeteilten Urteile vom 13.10.1994 - 18 U 55/94 - und 27.10.1994 - 18 U 70/94), insbesondere in Trockenzeiten während der Sommermonate auftretende Erscheinung des sogenannten Sommerbruchs, der ohne äußerlich erkennbare Vorzeichen auch ansonsten völlig gesunde Bäume, insbesondere Weichholzbäume wie Weiden und Pappeln, befallen kann.
  • LG Meiningen, 23.10.2001 - 2 O 1650/00

    Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verletzung einer

    Denn bei der Besichtigung muß auf den Gesamtzustand des Baumes, seine Vitalität, das Gleichgewicht der Krone, Totholz im Kronenbereich, Rippen, Saftaustritt, Wunden im Stammbereich und sonstige Anzeichen für innere Defekte sowie Risse im Boden geachtet werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 726, 727) [OLG Düsseldorf 27.10.1994 - 18 U 70/94] .
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