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   BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95   

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https://dejure.org/1996,4525
BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95 (https://dejure.org/1996,4525)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1996 - V ZR 154/95 (https://dejure.org/1996,4525)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - V ZR 154/95 (https://dejure.org/1996,4525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkauf von Wohnrechten an einer Ferienwohnanlage durch einen Time-Sharing-Vertrag - Nichtigkeit des Vertrages wegen eines auffälligen Leistungsmissverhältnisses, Verstoßes gegen das Transparenzgebot und die Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes - Bestimmung einer ...

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Verträge über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1034
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 184/94

    Wirksamkeit des Time-Sharings von Ferienwohnungen

    Auszug aus BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95
    Die Rechtsfolge aus § 6 III AGBG kommt aber deshalb nicht in Betracht, weil der Time-Sharing-Vertrag durch Eintragung des Erwerbers ins Grundbuch, wie versprochen, erfüllt werden kann und muß (im Anschluß an BGHZ 130, = NJW 1995, 2637).

    Dies hat der erkennende Senat zu einem gleichgelagerten Fall, in dem die Beklagte mit den gleichen Formularen ein Dauerwohnrecht in derselben Wohnanlage veräußerte, bereits ausgeführt (BGH, Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 184/94, zum Abdruck in BGHZ 130, 150 ff vorgesehen = WM 1995, 2637 = NJW 1995, 612 [OVG Hamburg 22.04.1994 - Bs VI 5/94] ).

  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95
    Ob dieser oder sogar der von den Klägern errechnete doppelt so hohe Preis in einem auffälligen Mißverhältnis zu der den Klägern überlassenen Leistung steht (vgl. dazu im einzelnen: Senat, BGHZ 125, 218, 226 ff), ließe sich aber nur folgern, wenn mindestens die Größe des Appartements, seine Ausstattung, seine Lage und der in der dortigen Gegend für vergleichbare Objekte zu erzielende Preis gegenübergestellt worden wären.
  • BGH, 03.05.1988 - X ZR 99/86

    Voraussetzungen der Urteilsbegründung bei der Berührung unterschiedlicher

    Auszug aus BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95
    Das anzuwendende Recht ist jedoch von Amts wegen zu bestimmen (MünchKomm-BGB/Martini, 2. Aufl., vor § 27 EGBGB Rdn. 4; vgl. auch BGH, Urt. v. 3. Mai 1988, X ZR 99/86, WM 1988, 1463).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95
    Das kann jedoch dahinstehen; denn jedenfalls folgt die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland hier aus Art. 28 Abs. 1 und 3 EGBGB; das gekaufte Dauerwohnrecht nach § 31 WEG bezieht sich auf eine im Sch., also in der Bundesrepublik Deutschland gelegene Wohnanlage (vgl. dazu auch: BGHZ 121, 224, 228 und BGH. Urt. v. 12. Oktober 1989, BGHR EGBGB n.F. Art. 28 Abs. 2. Reisevertrag 1).
  • RG, 24.05.1894 - VI 5/94

    Schuldenübernahme. Cession.

    Auszug aus BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95
    Dies hat der erkennende Senat zu einem gleichgelagerten Fall, in dem die Beklagte mit den gleichen Formularen ein Dauerwohnrecht in derselben Wohnanlage veräußerte, bereits ausgeführt (BGH, Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 184/94, zum Abdruck in BGHZ 130, 150 ff vorgesehen = WM 1995, 2637 = NJW 1995, 612 [OVG Hamburg 22.04.1994 - Bs VI 5/94] ).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Die ausdrückliche Bezugnahme auf Vorschriften einer bestimmten Rechtsordnung spricht für eine stillschweigende Rechtswahl (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1996 - V ZR 154/95, NJW-RR 1996, 1034 unter II 1; Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 19/98, WM 1999, 1177 unter II 2; MünchKomm/Martiny, BGB, 3. Aufl., Art. 27 EGBGB Rdnr. 46).
  • OLG Saarbrücken, 11.06.2015 - 4 U 109/14

    Immobiliendarlehen nach französischem Recht: Sofortige Fälligstellung im Falle

    Auch dann, wenn die Parteien nur auf einzelne Vorschriften eines bestimmten Rechts Bezug nehmen, kann dies eine stillschweigende Rechtswahl bedeuten (BGH NJW-RR 1996, 1034; MünchKomm-BGB/Martiny, 6. Aufl. Art. 3 Rom I-VO Rn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94

    Erstrecken des Versicherungsschutzes der Feuerversicherung des Vermieters auf den

    Schuldverträge, die ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (z. B. Miete) zum Gegenstand haben, unterliegen bei Fehlen einer Rechtswahl - wie hier - nach der Vermutung des Artikels 28 Abs. 3 EGBGB kraft engster Verbindung dem Recht am Lageort des Grundstücks (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1034), sofern sich nicht aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, daß der Vertrag engere Verbindungen mit einem anderen Staat aufweist (vgl. Palandt/Heldrich, BGB, 56. Aufl., Art. 28 EGBGB Rn. 5 mwN).
  • OLG Hamburg, 20.12.1996 - 14 U 51/95

    Bergriff der Freizeitveranstaltung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz;

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  • OLG Düsseldorf, 23.01.1998 - 22 U 114/97

    Voraussetzungen einer Freizeitveranstaltung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWiG -

    Die Kläger, die die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Widerrufsrechts trifft (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 1034, 1035 unter III. 1 b; Münchener-Komm.-Ulmer, BGB , 3. Aufl., § 1 HausTWG , RdNr. 50), haben das Vorliegen einer Freizeitveranstaltung nicht bewiesen.
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