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OLG Saarbrücken, 08.05.1996 - 1 U 794/95 - 155 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1 § 847; GG Art. 5 Abs. 1
Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Fußballtrainers
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 1048
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 25.03.1998 - 1 U 474/97
Anspruch auf Widerruf und Unterlassung von Äußerungen ; Inanspruchnahme des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG München II, 25.08.2011 - 8 O 127/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigungsanspruch bei öffentlicher …
Wird von der Meinungsfreiheit nicht zum Zweck privater Auseinandersetzung, sondern zur Bildung der öffentlichen Meinung in einer die Allgemeinheit berührenden Frage Gebrauch gemacht, so spricht die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 1048).Die Kammer verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken von 08.05.1996 (NJW-RR 1996, 1048), das sich mit folgender Äußerung eines Spielers gegenüber einem Trainer beschäftigen musste: "Der Trainer ist eine linke Bazille.
- OLG Saarbrücken, 04.12.2002 - 1 U 501/02
Diffamierung einer Partei außerhalb des Rechtsstreits
Werturteile sind danach geschützt, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational ist (BVerfGE 90, 1, 14 f.; Senat NJW-RR 1996, 1048 f.). - AGH Saarland, 28.01.2002 - AGH 7/01
Anwaltsgerichtliche Maßnahme gegen einen Rechtsanwalt wegen Nichtbeachtung des …
Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen (BVerfGE 82, 272, 284 [BVerfG 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89] = NJW 1991, 95; Saarl. OLG NJW-RR 1996, 1048 f). - OLG Saarbrücken, 12.02.1997 - 1 U 515/96
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen unwahren …
Das wird im allgemeinen nur dann der Fall sein, wenn den Schädiger der Vorwurf einer schweren Schuld trifft oder wenn es sich um eine objektiv erheblich ins Gewicht fallende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts handelt (Senatsurteil vom 8. Mai 1996, NJW-RR 1996, 1048, 1050 m.w.N.).