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   OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95   

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https://dejure.org/1995,3528
OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95 (https://dejure.org/1995,3528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.07.1995 - 18 U 72/95 (https://dejure.org/1995,3528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 1995 - 18 U 72/95 (https://dejure.org/1995,3528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maklervertrag; Provision; Vertrag zugunsten Dritter; Hauptvertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch des Verkäufermaklers gegen den Käufer nach § 328 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß ein Makler Größen- und Altersangaben des Objekts prüfen? (IBR 1995, 541)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1081
  • MDR 1996, 42
  • VersR 1996, 1235
  • BB 1995, 2287
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.1987 - V ZR 249/85

    Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95
    Einer überraschenden Klausel muß ein Überrumpelungseffekt innewohnen (BGHZ 100, 82 (85) = NJW 1987, 1885 = LM § 1191 BGB Nr. 21)... Das war hier nicht der Fall.
  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95
    Der Makler verwirkt zwar seinen Provisionsanspruch, wenn er wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt (vgl. BGHZ 36, 323 = NJW 1962, 734 = LM § 654 BGB Nr. 1; BGH, NJW-RR 1990, 372).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 197/89

    Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Finanzierungsvermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95
    Etwas anderes gilt nur dann - und zwar mit der Folge eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs -, wenn der Makler entsprechende Zusicherungen macht ("geprüfte Objekte"), wenn er eine besondere Erkundigungspflicht ausdrücklich übernommen (BGH, NJW-RR 1991, 627), wenn er durch besonders intensive Werbung bei dem Auftraggeber das Vertrauen erweckt hat, daß er das Objekt auf seine Eignung und Solidität überprüft hat oder es sich um besonders gefährliche Geschäfte handelt und der Auftraggeber offensichtlich geschäftlich unerfahren ist (vgl.OLG Köln, MDR 1959, 210).
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95
    Eine Erkundigungs- und Nachprüfungspflicht besteht jedoch für den Makler in der Regel nicht (BGH, WM 1978, 1069; NJW 1983, 1730 = LM § 676 BGB Nr. 27).
  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 333/88

    Wer muß den Inhalt des Maklervertrages beweisen?

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95
    In den Entscheidungen vom 21.2.1990 (NJW-RR 1990, 628) und vom 6.3.1991 (NJW-RR 1991, 820 = LM § 652 BGB Nr. 124) zieht der BGH trotz einer entsprechenden Maklerklausel § 328 BGB als Anspruchsgrundlage überhaupt nicht in Betracht und erörtert nur, ob die notarielle Urkunde, die den Makler nicht als beteiligt aufführt und von ihm nicht unterschrieben ist, gleichwohl einen mit dem Kaufvertrag nur äußerlich verbundenen Maklervertrag zwischen dem Makler und dem Käufer enthält.
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95
    In den Entscheidungen vom 21.2.1990 (NJW-RR 1990, 628) und vom 6.3.1991 (NJW-RR 1991, 820 = LM § 652 BGB Nr. 124) zieht der BGH trotz einer entsprechenden Maklerklausel § 328 BGB als Anspruchsgrundlage überhaupt nicht in Betracht und erörtert nur, ob die notarielle Urkunde, die den Makler nicht als beteiligt aufführt und von ihm nicht unterschrieben ist, gleichwohl einen mit dem Kaufvertrag nur äußerlich verbundenen Maklervertrag zwischen dem Makler und dem Käufer enthält.
  • BGH, 29.11.1989 - IVa ZR 206/88

    Verwirkung des Maklerlohns

    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95
    Der Makler verwirkt zwar seinen Provisionsanspruch, wenn er wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt (vgl. BGHZ 36, 323 = NJW 1962, 734 = LM § 654 BGB Nr. 1; BGH, NJW-RR 1990, 372).
  • BGH, 16.12.1958 - VIII ZB 15/58
    Auszug aus OLG Hamm, 06.07.1995 - 18 U 72/95
    Etwas anderes gilt nur dann - und zwar mit der Folge eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs -, wenn der Makler entsprechende Zusicherungen macht ("geprüfte Objekte"), wenn er eine besondere Erkundigungspflicht ausdrücklich übernommen (BGH, NJW-RR 1991, 627), wenn er durch besonders intensive Werbung bei dem Auftraggeber das Vertrauen erweckt hat, daß er das Objekt auf seine Eignung und Solidität überprüft hat oder es sich um besonders gefährliche Geschäfte handelt und der Auftraggeber offensichtlich geschäftlich unerfahren ist (vgl.OLG Köln, MDR 1959, 210).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    Angaben des Maklers zum Objekt des Hauptvertrags stellen in der Regel nur eine Weitergabe der Informationen dar, die der Makler von seinem Auftraggeber (hier den Verkäufern) erhalten hat (vgl. Senat NJW-RR 1996, 1081; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 511; vgl. auch BGH NJW 1982, 1147).

    c) Es liegt auch keiner der von der Rechtsprechung und in der Literatur anerkannten Ausnahmefälle vor, wonach der Makler ausnahmsweise verpflichtet ist, die an den Kunden weitergegebenen Angaben des Partners des abzuschließenden Hauptvertrages - hier des Verkäufers - zu überprüfen und eigene Nachforschungen anzustellen (vgl. zum Ganzen Senat NJW-RR 1996, 1081, s. auch Senat NZM 1998, 241, 242; Roth in Mü/Ko, § 652, Rz. 264 ).

  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Handelte es sich bei der genannten Klausel ausschließlich um einen zu seinen Gunsten geschlossenen Vertrag der Hauptvertragsparteien (§ 328 Abs. 1 BGB; vgl. zuletzt BGHZ 138, 170 = WM 1998, 1186 unter 1; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 1995, 105; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1081 und VersR 1998, 850; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 151), wäre an Hand der Umstände zu prüfen, inwieweit den Verkäufern und der Beklagten die Befugnis vorbehalten bleiben sollte, den Anspruch des Klägers ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern, § 328 Abs. 2 letzte Alt. BGB.
  • OLG Hamm, 12.04.2021 - 2 U 122/19

    Ansprüche aus einem Kaufvertrag über ein Pony

    Insoweit schuldet er nur die fehlerfreie Weitergabe, nicht die Richtigkeit der Information selbst (OLG Hamm, Urteil vom 06.07.1995, Az. 18 U 72/95 = NJW-RR 1996, 1081).
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 18 U 68/02

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision;

    Dabei ist der Makler allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, im Interesse seines Auftraggebers Erkundigungen einzuziehen und Nachprüfungen anzustellen, sofern er eine solche Verpflichtung nicht durch eine entsprechende vertragliche Abrede übernommen hat oder sich eine solche Verpflichtung aus der Verkehrssitte ergibt (BGH NJW 2000, 3642; Senat NJW-RR 1996, 1081; NZM 2002, 179; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 308, 315, 317; Soergel-Lorenz, BGB, 12. Aufl., § 326 Rn. 75, 77, 81; Staudinger-Reuter, BGB, 12. Aufl., § 652 Rn. 169).
  • OLG Köln, 28.02.2012 - 24 U 111/11

    Anspruchsbegehren des Maklers auf Maklerprovision auf Grundlage eines

    Das gilt allerdings überwiegend für Fälle, in denen der Kaufvertrag ausdrücklich bestimmt, dass der Makler "einen unmittelbaren Anspruch" (BGH NJW-RR 1991, 820; NJW 1998, 1552) bzw. "einen selbständig begründeten Anspruch" auf die Provision hat (BGH NJW 1996, 654, 655), dass er "einen eigenen Zahlungsanspruch" gegen den Käufer erlangen (OLG Düsseldorf MittRhNotK 1999, 106, 107) oder "das unmittelbare Recht erwerben" soll, die Maklerprovision vom Käufer zu verlangen (OLG Hamm NJW-RR 1996, 1081).
  • OLG Zweibrücken, 19.06.1998 - 3 W 129/98

    Streit über die Höhe der Kostenrechnung für die Beurkundung eines

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  • LG Bonn, 21.05.2002 - 15 O 553/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen

    Denn nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichtes fest, dass der Streitverkündete, der Zeuge X2, die Klägerin in beiden von ihr durchgeführten Besichtigungsterminen ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Baujahr des Objektes nicht 1981, sondern 1969 sei, wodurch der aufgrund des fehlerhaften Exposés insoweit beweisbelastete Beklagte den ihm obliegenden Beweis dafür geführt hat, dass die unrichtige Altersangabe innerhalb des Exposés richtig gestellt worden ist und die fehlerhafte Angabe des Baujahres für den Kaufentschluss der Klägerin nicht ursächlich wurde (vgl. zur Beweislast: OLG Hamm NJW-RR 1996, 1081 f.; Roth in Münchener-Kommentar zum BGH, 3. Auflage, § 652 Rn. 243 sowie Reuter in Staudinger, BGB, 1995, §§ 652, 653 Rn. 184, jeweils m. w. N.).
  • LG Landshut, 21.11.2000 - 55 O 2555/00

    Informationspflichten des Maklers und des Käufers

    Eine Prüfungspflicht, insbesondere der Angaben zum Objekt, die er von der Gegenseite (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524) oder seinem Auftraggeber (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1081) erhalten hat, trifft den Makler ebenfalls grundsätzlich nicht, außer bei entsprechender Ankündigung ("geprüfte Objekte") oder wenn er sich erhaltene Mittel zu eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt (BGH, BB 1956, 733; OLH Hamm, NZM 1998, 241 = MDR 1998, 269).
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