Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.09.1995

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   BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94   

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https://dejure.org/1995,2289
BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94 (https://dejure.org/1995,2289)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1995 - IV ZR 73/94 (https://dejure.org/1995,2289)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - IV ZR 73/94 (https://dejure.org/1995,2289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Maklerprovision bei Vorliegen eines wirksamen Maklervertrages - Anspruch aus einem Grundstückskaufvertrag mit einem Nichteigentümer - Provisionsanspruch durch Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Nachweis einer potentiellen Verkaufsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Umfang der Leistung des Nachweismaklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 113
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94
    Deshalb ist über den Revisionsantrag der Klägerin durch Versäumnisurteil zu entscheiden, §§ 557, 331 ZPO (vgl. BGHZ 37, 79, 81) [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60].
  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 258/89

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Aushändigung eines Exposés mit

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94
    In einem in den wesentlichen Punkten ähnlich liegenden Fall hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28. November 1990 - IV ZR 258/89 - WM 1991, 643 unter II 1) bejaht, daß ein Nachweis grundsätzlich auch dann möglich ist, wenn der Verkäufer noch nicht Eigentümer ist.
  • BGH, 22.06.1988 - IVa ZR 129/87

    Wirksamkeit eines Maklervertrages bei Formunwirksamkeit einer im Maklervertrag

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - IV ZR 73/94
    Das wird regelmäßig der Grundstückseigentümer oder ein Verfügungsberechtigter sein (BGH, Urteil vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 129/87 - BGHR BGB § 652 Abs. 1 Nachweis 1 m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    So hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die wirtschaftliche Gleichwertigkeit des Hauptvertrags, mit dessen Nachweis ein Makler beauftragt war, nicht notwendig zu verneinen ist, wenn der Maklervertrag auf den Erwerb eines mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstücks zur Gänze gerichtet war, der Kunde jedoch im Ergebnis lediglich anteilsmäßig überwiegendes Teil- und Wohnungseigentum erwerben konnte (BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - IVa ZR 45/85 - NJW 1987, 1628), und wenn der Auftraggeber des Maklers statt des vorgesehenen Alleineigentums das nachgewiesene Grundstück lediglich zur ideellen Hälfte erwirbt (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94 - NJW-RR 1996, 113).
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94 - NJW-RR 1996, 113 und Senatsbeschluß vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. Senat BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Das Urteil ist jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 und Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
  • BGH, 17.12.1999 - V ZR 144/98

    Duldung der Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn

    Deshalb ist insoweit über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat, BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
  • BGH, 08.12.2000 - V ZR 489/99

    Begriff der "sonstigen Überführung in Volkseigentum"

    Deshalb ist über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf einer Säumnisfolge (vgl. Senat BGHZ 37, 79, 81 ff; Senatsurt. v. 6. Juni 1986, V ZR 96/85, NJW 1986, 3085, 3086; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
  • OLG Köln, 08.08.2000 - 24 U 38/00

    Keine Beurkundungspflicht von Maklerverträgen

    Ein Nachweis im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB kann auch dadurch geführt werden, dass der Makler den Kaufinteressenten als Verkäufer einer Person benennt, die zwar das Kaufobjekt noch erwerben muss, jedoch hierzu und zur Weiterveräußerung bereit ist (BGH NJW-RR 1991, 372; 1996, 113).
  • OLG Dresden, 13.02.1998 - 8 U 2863/97

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Maklers; Einbeziehung von AGB

    Zum anderen ist höchstrichterlich wiederholt entschieden, dass im Falle des Erwerbs oder der Anmietung des nachgewiesenen Kauf- bzw. Mietobjektes durch einen Dritten die wirtschaftliche Identität eines beabsichtigten Vertrages mit dem später tatsächlich geschlossenen bejaht werden kann, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen (zuletzt BGH, Urteile v. 20. November 1997 - III ZR 57/97, ZfIR 1998, 11 unter 3 a: Maklerkunde als Generalbevollmächtigter; v. 7. Februar 1996 - IV ZR 335/94, WM 1996, 722 unter 3 b: Maklerkunde als späterer Gesellschafter der Grundstückskäuferin; v. 5. Oktober 1995 - III ZR 10/95, NJW 1995, 3311 : Maklerkundin und Dritte = "gesellschaftergleiche" GmbH's; v. 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113 : Erwerb durch Maklerkunden zusammen mit Dritten).
  • BGH, 30.06.2000 - V ZR 116/99

    Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts

    Deshalb ist über die Revision durch Versäumnisurteil zu entscheiden; inhaltlich beruht das Urteil allerdings nicht auf der Säumnisfolge (vgl. Senat BGHZ 37, 79, 81 ff; BGH, Urt. v. 4. Oktober 1995, IV ZR 73/94, NJW-RR 1996, 113).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 16 U 67/03

    Geltendmachung von Makleransprüchen im Wege der Stufenklage

    So hat z.B. für den Nachweis der Möglichkeit des Kaufs eines Grundstücks der Immobilienmakler seinem am Kauf interessierten Kunden im Allgemeinen neben dem konkreten Grundstück in der Regel auch den Namen und die Anschrift des - zum Verkauf auch bereiten - Verkäufers zu benennen; das wird regelmäßig der Grundstückseigentümer oder ein Verfügungsberechtigter sein (BGH - 4.10.1995 -NJW-RR 1996, 113; ders. - 25.2.1999 - NJW 1999, 1255 [1256]).
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 20/99

    Verschweigen eines Fehlers beim Verkauf eines Hauses

  • OLG Dresden, 18.03.1998 - 8 U 3047/97

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit der Nachweistätigkeit des

  • OLG Dresden, 11.02.1998 - 8 U 2863/97

    Provisionsanspruch aus Maklervertrag; Zulässigkeit des Eigengeschäfts des

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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3049
BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95 (https://dejure.org/1995,3049)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1995 - III ZR 16/95 (https://dejure.org/1995,3049)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 (https://dejure.org/1995,3049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Nachweismaklervertrages als Hauptvertrag - Bedeutung eines Nachweismaklers - Nachweis des Maklers an den Kunden über den Eintritt in die erstrebte Hauptverbindlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionspflicht bei Teilanmietung und Maklernachweis für Gesamtvermietung (IBR 1996, 261)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 113
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebtem Hauptvertrag einzutreten (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. die Urteile des Bundesgerichtshofs in BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 6, 8, 10).

    Der Makler, der einem Interessenten ein Objekt benennt, das gar nicht zur Vermietung ansteht, hat keinen Nachweis im Sinne des § 652 BGB erbracht; er kann deshalb auch dann keine Provision verlangen, wenn sich der Eigentümer später zu einer Vermietung entschließt und der Interessent diese Möglichkeit ausnutzt (vgl. BGH, Urt. v. 20. März 1991 - IV ZR 93/90 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 10. betreffend einen Grundstücksverkauf).

  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 170/87

    Voraussetzungen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebtem Hauptvertrag einzutreten (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. die Urteile des Bundesgerichtshofs in BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 6, 8, 10).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebtem Hauptvertrag einzutreten (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. die Urteile des Bundesgerichtshofs in BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 6, 8, 10).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.09.1995 - III ZR 16/95
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 73/94 - NJW-RR 1996, 113 und Senatsbeschluß vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114 m.w.N.).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 153/09

    Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers: Anforderungen an eine Nachweistätigkeit;

    Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist dabei, dass der Makler dem Kunden einen möglichen Vertragspartner, der zum Vertragsschluss bereit ist, grundsätzlich mit vollständigem Namen und Anschrift, zur Kenntnis bringt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. zu den Anforderungen an einen Nachweis z.B. die Senatsurteile BGHZ 141, 40, 46; vom 15. Mai 2008 - III ZR 256/07 - NJW-RR 2008, 1281, Rn. 11; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403, Rn. 13; vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f; Rn. 13; vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114; Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 5. Aufl. 2008, Rn. 235 f; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. 2009, § 652, Rn. 96; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653, Rn. 35; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, § 652, Rn. 25, 26).
  • BGH, 17.04.1997 - III ZR 182/96

    Entstehen des Provisionsanspruchs eines Maklers

    Der Makler, der einem Interessenten ein Objekt benennt, das gar nicht zur Vermietung ansteht, hat keinen Nachweis im Sinne des § 652 BGB erbracht; er kann deshalb auch dann keine Provision verlangen, wenn sich der Eigentümer später zu einer Vermietung entschließt und der Interessent diese Möglichkeit ausnutzt (Senatsbeschluß vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 = BGHR BGB § 652 Abs. 1 Satz 1 Nachweis 11).
  • OLG Dresden, 27.09.2000 - 8 U 14/00

    Sittenwidrigkeit; Maklerprovision; Gerichtsstandsvereinbarung

    aa) Der für die Entstehung der Maklerprovision gem. § 652 Abs. 1 BGB erforderliche Nachweis einer Vertragsgelegenheit setzt voraus, dass der Makler seinem Auftraggeber Informationen geben muss, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 113; NJW 1987, 1628, 1629).
  • OLG Dresden, 27.06.1997 - 8 U 221/97

    Pflichten des Maklers bei möglicher Beauftragung eines weiteren Maklers durch den

    Ein Nachweismaklervertrag ist gerichtet auf den Nachweis einer Gelegenheit auf Abschluß eines angestrebten (Haupt-)Vertrages, wobei der Nachweis so konkret sein muß, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, selbst in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Vertrag einzutreten (BGH NJW-RR 96, 113; Palandt/Thomas, BGB , 56. Aufl., § 652 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 02.07.1998 - 1 U 100/97
    Diese ist nur dann erfüllt, wenn der vom Makler erbrachte Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß des Hauptvertrages den Auftraggeber in die Lage versetzt, mit dem Eigentümer des Objekts in konkrete Verhandlungen über den angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH NJW-RR 1996, 113; WM 1996, 928).
  • OLG München, 04.03.1997 - 25 U 3620/96

    Wirksamkeit eines Maklernachweises - Abschlußbereitschaft eines

    Der Vorbehalt eines Vermieters, nach Möglichkeit das gesamte Objekt einheitlich zu vermieten, steht der Wirksamkeit eines Nachweises über die Vermietung einer Teilfläche nicht entgegen (BGH NJW-RR 1996, 113 f).
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