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   OLG Düsseldorf, 30.05.1996 - 4 U 153/94   

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https://dejure.org/1996,4177
OLG Düsseldorf, 30.05.1996 - 4 U 153/94 (https://dejure.org/1996,4177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.1996 - 4 U 153/94 (https://dejure.org/1996,4177)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 4 U 153/94 (https://dejure.org/1996,4177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 Ziff. I b; ZPO §§ 141, 286

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1496
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von

    Zur Begründung der Auffassung, die Kenntnis des Versicherungsnehmers gehöre als subjektives Element zur Schuldseite, für die generell die Beweislastverteilung des § 7 (V) AKB i.V. mit § 6 Abs. 3 VVG gelte, wird darauf hingewiesen, dass nur so entsprechende Obliegenheitsverletzungen wirkungsvoll unterbunden werden könnten (OLG Oldenburg VersR 1995, 952, 953; ähnlich OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1496, 1497; offen gelassen von OLG Düsseldorf VersR 2001, 1019 f.; im Ergebnis ebenso Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 6 Rdn. 125).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2007 - 24 U 97/07

    Beweispflicht zum äußeren Bild eines Diebstahls bei Mietwagenverlust

    Für die Beweisführung genügt eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei nicht (BGH VersR 1993, 571 [572]; OLG Düsseldorf, 4. Zivilsenat, NJW-RR 1996, 1496).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99

    Höhe der Gebühr für die Berichtigung des Grundbuchs nach Ausscheiden eines BGB

    Dann vollzieht sich eine Anwachsung in der Weise, daß der übrig gebliebene Gesellschafter alleiniger Rechtsträger des Gesellschaftsvermögens wird (OLG Hamm a.a.O. mit Hinweis auf OLG Hamm NJW-RR 1996, 1496).
  • LG Hamburg, 30.07.2008 - 302 O 436/07

    Private Unfallversicherung: Vereinbarung der nicht im Versicherungsschein

    Entgegen der Auffassung des Klägers, der sich dazu auf Prölss/Martin , a.a.O., § 3, Rn. 45 a.E. und die dort zitierten Entscheidungen des BGH (VersR 1989, 395 ff.) sowie des OLG Hamm (VersR 1996, 829 ff. = NJW-RR 1996, 1496 ff.) bezieht, führt allein dieser Verweis nicht dazu, dass sämtlich in den beigefügten und mit dem Versicherungsschein fest verbundenen AVB der Beklagten genannten Leistungen Vertragsinhalt wurden.
  • OLG Hamm, 11.12.1997 - 15 W 81/97

    Anwachsung des Anteils am Gesamthandsvermögen an die übrigen Gesellschafter bei

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