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   BGH, 18.09.1995 - NotZ 41/94   

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https://dejure.org/1995,2586
BGH, 18.09.1995 - NotZ 41/94 (https://dejure.org/1995,2586)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1995 - NotZ 41/94 (https://dejure.org/1995,2586)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1995 - NotZ 41/94 (https://dejure.org/1995,2586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 244
  • AnwBl 1996, 52
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die

    Ob die dem rechtskräftigen Strafbefehl zugrundeliegenden Vorwürfe, die nicht Gegenstand des Disziplinarurteils waren, ebenfalls in die Prüfung einbezogen werden können, bemisst sich, da die Verurteilung aus dem Bundeszentralregister zwischenzeitlich getilgt ist, nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG (Senat, Beschluss vom 25. April 1988 - AnwZ (B) 59/87, juris Rn. 7 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. September 1995 - NotZ 41/94, NJW-RR 1996, 244, 245).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Hierher gehören die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist (körperliche Eigenschaften, BGHZ 38, 347; Neigung zum Beruf, Beschl. v. 16. Februar 1987, NotZ 16/86, BGHR BNotO § 6 Abs. 1, Notarassessor 1; Verhalten als Rechtsanwalt, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6, Eignung 4; Verstrickung in eine fremde Straftat, Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 3O/93, BGHR BNotO § 5, Eignung 5; Bejahung der demokratischen Grundordnung, Beschl. v. 30. Juli 1990, NotZ 23/89, BGHR BNotO § 6, Zuverlässigkeit politische 1), welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt, ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist (Beschlüsse v 2. August 1993, NotZ 31/92 und NotZ 32/92, NJW-RR 1994, 313 und 181; vgl. dazu aber auch nachstehend zu 2 a), welche Auswirkungen die Tilgung oder Tilgungsreife in öffentlichen Registern (Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 41/94, BGHR BNotO § 6, Eignung 6) oder die Einstellung eines straf- oder ehrengerichtlichen Verfahrens (Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 33/92, LM BNotO § 6 Nr. 16) hat.
  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 41/95

    Amtsenthebung eines Notars wegen Verschweigens der beruflichen Tätigkeit für das

    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeit der staatlichen Funktionen, die der Notar als unabhängiges Organ der Rechtspflege wahrnimmt (§ 2 Abs. 1 S. 1 NotVO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (st.Rspr. des Senats zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 6 BNotO, zuletzt z.B. Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - NJW-RR 1994, 745 unter II 2 a, vom 18. September 1995 - NotZ 41/94 = NJW-RR 1996, 244 unter II l, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher

    Soweit allerdings anwaltsgerichtliche Maßnahmen verhängt worden sind, dürfen entsprechende Eintragungen im Verfahren über die Bewerbung eines Rechtsanwalts um eine Notarstelle nur bis zur Tilgungsreife nach § 205 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BRAO verwertet werden - unter dieser Voraussetzung aber selbst dann, wenn eine Eintragung in das Bundeszentralregister über eine Verurteilung wegen derselben Tat bereits getilgt worden ist oder zu tilgen ist (Beschluß vom 18. September 1995 - NotZ 41/94 - BGHR BRAO § 205 a Verwertungsverbot 1).
  • BGH, 09.04.2008 - 2 StR 31/08

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer tilgungsreifen Vorstrafe); eigene

    Für die beiden Verurteilungen war gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 (richtig: § 46 Abs. 1 Nr. 4) in Verbindung mit § 47 Abs. 2, Abs. 3 BZRG Tilgungsreife nach 15 Jahren, mithin am 6. Juli 2007 eingetreten; sie durften damit nicht mehr zu Ungunsten des Angeklagten herangezogen werden (§ 51 Abs. 1 BZRG; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 1).
  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 36/97

    Bedenken gegen persönliche Eignung einer Person bei Bestellung zum Notar -

    Im letzteren Falle wird die Frage in den Vordergrund treten, ob die Antragsgegnerin den Fortgang des Strafverfahrens weiterhin abwarten kann, oder ob sie über die persönliche Eignung des Antragstellers für das Amt aufgrund eigener Feststellungen (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 30/93, DNotZ 1996, 200; v. 18. September 1995, NotZ 41/94, insoweit in NJW-RR 1996, 244 nicht abgedruckt) entscheiden muß.
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 670/97

    Strafschärfende Wertung vergangener Beleidigungen und Nötigungen des Täters im

    Dieses Verwertungsverbot umfaßt nicht nur die Tatsache der Vorverurteilung als solche, sondern untersagt auch die Berücksichtigung der Warnfunktion dieser Verurteilung zum Nachteil des Angeklagten (vgl. BGHSt 28, 378, 340 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 1).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 26/95

    Ablehnung eines Antrags zur Notarsbestellung auf Grund mangelnder persönlichen

    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist der Landesjustizverwaltung nach der Rechtsprechung des Senats, zu deren Überprüfung der vorliegende Fall keine Veranlassung bietet (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschluß vom 18. September 1995, NotZ 41/94, zur Veröffentlichung bestimmt), kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum eröffnet, die Eignung für das Amt des Notars stellt vielmehr einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Anwendung die Gerichte im Verfahren nach § 111 BNotO uneingeschränkt nachvollziehen (BGHZ 53, 95, 98; 124, 327, 331; Beschluß vom 14. August 1989, NotZ 2/89, BGHR BNotO § 6 Eignung 2 = DNotZ 1991, 69, 70 m. Anm. Mößinger; vom 13. Dezember 1993, NotZ 33/92, LM a.a.O.).
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