Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 22.12.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 314/94   

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https://dejure.org/1995,3488
BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 314/94 (https://dejure.org/1995,3488)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.1995 - 3Z BR 314/94 (https://dejure.org/1995,3488)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - 3Z BR 314/94 (https://dejure.org/1995,3488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    LöschG §§ 1, 2; GmbHG §§ 53, 60, 69
    Fortsetzung einer Liquidationsgesellschaft als werbende GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG §§ 53, 60, 69; LöschG §§ 1, 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 417
  • DNotZ 1995, 975
  • BB 1995, 741
  • DB 1995, 667
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 22.02.2010 - 2 Wx 18/10

    Fortsetzung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH durch

    In der Rechtsprechung und in einem Teil der Literatur wird die Fortsetzungsfähigkeit einer GmbH im Falle der Auflösung nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG (bzw. nach der entsprechenden Vorgängerregelung des § 1 LöschG) abgelehnt (BayObLG NJW 1994, 594; NJW-RR 1996, 417; KG NJW-RR 1994, 229; OLG Düsseldorf ZIP 1993, 214; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl. 1997, § 60 Rn. 13 Rowedder/Schmidt-Leithoff/Rasner, GmbHG, 4. Aufl. 2002, § 60 Rn. 77; Hess, Insolvenzrecht, 2007, § 26 InsO Rn. 88; Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand Dez. 2009, § 26 Rn. 44; MünchKomm/Haarmeyer, InsO, 2. Aufl. 2007, § 26 Rn. 53; Gehrlein, DStR 1997, 31, 34; Vallender, NZG 1998, 249, 251; Halm/Linder, DStR 1999, 379, 380).
  • LSG Hessen, 17.12.2007 - L 1 KR 62/04

    Krankenversicherung - kein Versorgungsvertrag mit Krankenhaus, dessen

    Das Sozialgericht hat zu Recht festgestellt, dass eine Gesellschaft im Stadium der Liquidation nicht wirksam ohne Neugründung fortgesetzt werden kann (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. Januar 1995 - 3 Z BR 314/94 - Juris).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 15 W 43/01

    Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH

    Für den Fall der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft von Amts wegen (§ 141 a FGG, früher § 2 LöschG) ist allerdings anerkannt, daß eine Amtslöschung nach § 142 FGG nur erfolgen kann, wenn die Löschungseintragung auf einem wesentlichen Verfahrensmangel beruht (BayObLGZ 1993, 341, 345 = NJW 1994, 594; NJW-RR 1996, 417; Senat NJW-RR 1993, 547 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 23 U 43/99

    Pfändung einer Forderung einer aufgelösten GmbH; Geltendmachung einer

    Vorliegend ist die - noch vor der Zustellung berichtigte - "Löschung" vom 25.6.1996 jedoch nicht wegen Vermögenslosigkeit, sondern unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 LöschG allein wegen der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels Masse erfolgt; die Frage der Fortsetzung der Gesellschaft beurteilt sich daher ausschließlich nach dem auf § 1 Abs. 1 LöschG beruhenden Auflösungsgrund (BayObLG NJW-RR 1996, 417).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 8 R 369/10

    Rentenversicherung

    Die vom SG für seine gegenteilige Auffassung in Anspruch genommene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Urteil v. 12.1.1995, 3 Z BR 314/94, NJW-RR 1996, 417) betrifft die Frage, ob eine aufgelöste GmbH durch Gesellschafterbeschluss als werbende Gesellschaft fortgesetzt werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.1995 - 5 W 42/95, 5 W 43/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12146
OLG Frankfurt, 22.12.1995 - 5 W 42/95, 5 W 43/95 (https://dejure.org/1995,12146)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.1995 - 5 W 42/95, 5 W 43/95 (https://dejure.org/1995,12146)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 1995 - 5 W 42/95, 5 W 43/95 (https://dejure.org/1995,12146)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 417
  • ZIP 1996, 379
  • WM 1996, 534
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 20.11.2015 - 8 U 334/15
    Denn dieser Umstand führte nicht zur Unzulässigkeit, sondern allenfalls zur Unbegründetheit der Klage (BGH, Urt. v. 15.06.1992 - II ZR 173/91, AG 1992, 448, 449; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 22.12.1995 - 5 W 42, 43/95, ZIP 1996, 379, 380).
  • LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05

    Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

    Gegenüber diesen wesentlichen Nachteilen im Sinne von § 16 Abs. 3 UmwandlungsG (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2001, 1717 ff.; OLG Frankfurt ZIP 96, 379) erleiden die Antragsgegner, wie in der mündlichen Verhandlung deutlich geworden und insbesondere vom Vertreter des Antragsgegners zu 2. eingeräumt wurde, durch die alsbaldige Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister jedenfalls gegenwärtig keine finanzielle Nachteile bis auf den Verlust ihrer Kommanditistenstellung, die jedoch durch die Stellung als künftige Aktionäre aufgewogen wird und, da sich ihre Kommanditistenstellung unter den hier gegebenen Umständen und Mehrheitsverhältnissen in der Antragstellerin als Publikums-Kommanditgesellschaft im Wesentlichen in einer, noch dazu geringen, Kapitalanlage erschöpft, auch von Verfassungswegen nach Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG keinen Schutz vor einem ungewollten Ausschluss als Kommanditist genießt, sofern dies - wie hier - im Wege der Verschmelzung nach dem UmwandlungsG gegen einen entsprechenden vollen Abfindungsanspruch nach § 29 UmwandlungsG geschieht (vgl. hierzu nur grundsätzlich Bundesverfassungsgericht ZIP 2000, 1670).
  • LG Hamburg, 18.12.2012 - 316 S 59/12

    Wohnraummiete: Mieteranspruch auf Benutzung eines Privatwegs

    Diese Pflicht erstreckt sich auch darauf, dem Mieter die Zufahrt über einen Zuweg zum Wohnhaus zum Zwecke des Be- und Entladens zu ermöglichen, soweit der Zuweg zum Befahren mit Kraftfahrzeugen bestimmt und geeignet ist (LG Lübeck, NJW-RR 1990, 1353, AG Hamburg, WM 1996, 534).
  • AG Augsburg, 04.04.1997 - 2 C 705/97

    Befahren des Hofraums

    Der Kläger ist berechtigt, den Hofraum kurzfristig zum Be- und Entladen mit Fahrzeugen zu befahren bzw. befahren zu lassen, weil andernfalls angesichts der gegebenen Umstände ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache nicht gewährleistet wäre (vgl. zu diesem Problemkreis u.a. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., II Rdn. 180, Kraemer in: Bub/Treier, wie vor, LG Wuppertal, wie vor, AG Hamburg in WM 1996, 534, 535).
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