Rechtsprechung
BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 13, 15; BGB § 1004; BayBO Art. 48, 50
Vereinbarkeit der Nutzung eines zum Sondereigentum gehörenden Raumes mit baurechtlichen Normen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund einer drittschützenden öffentlich-rechtlichen Vorschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 119/94
- LG München I - 1 T 3895/95
- BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 463
- BayObLGZ 1995 Nr. 71
- BayObLGZ 1995, 392
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
Umfang einer Verwaltervollmacht
Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95
In dieser Bezeichnung liegt nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung des Senats eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (BayObLG NJW-RR 1994, 527 f. m.w.N.). - BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 2 Z 102/90
Pflicht der Eigentümer, Tore an den Stellplätzen zu entfernen oder deren …
Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95
Gesetzliche Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse können sich aus dem Privatrecht, aber auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 13 Rn.4; vgl. ferner BayObLG WE 1988, 143; NJW-RR 1994, 781, 783; OLG Celle DWE 1989, 80; WuM 1991, 210; KG OLGZ 1993, 181, 183;… Weitnauer/Lüke WEG 8.Aufl. § 21 Rn. 13, 29 und 32). - KG, 10.07.1992 - 24 W 3030/92
Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95
Gesetzliche Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse können sich aus dem Privatrecht, aber auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 13 Rn.4; vgl. ferner BayObLG WE 1988, 143; NJW-RR 1994, 781, 783; OLG Celle DWE 1989, 80; WuM 1991, 210; KG OLGZ 1993, 181, 183;… Weitnauer/Lüke WEG 8.Aufl. § 21 Rn. 13, 29 und 32). - BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 82/93
Der Begriff deswichtigen Grundes?
Auszug aus BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95
Gesetzliche Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse können sich aus dem Privatrecht, aber auch aus dem öffentlichen Recht ergeben (Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. § 13 Rn.4; vgl. ferner BayObLG WE 1988, 143; NJW-RR 1994, 781, 783; OLG Celle DWE 1989, 80; WuM 1991, 210; KG OLGZ 1993, 181, 183;… Weitnauer/Lüke WEG 8.Aufl. § 21 Rn. 13, 29 und 32).
- BGH, 26.09.2003 - V ZR 217/02
Veräußerung eines als Speicher ausgewiesenen Raums als Wohnraum
Es handelt sich um eine die Nutzung des Sondereigentums der Klägerin einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gem. § 5 Abs. 4, § 8 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG, die der Nutzung des Dachgeschosses als Wohnung entgegensteht (vgl. BayObLG WuM 1993, 697, 699; NJW-RR 1994, 527, 528; 1996, 463; OLG Düsseldorf, ZfIR 2000, 296, 297;… Pick in Bärman/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 13 Rdn. 48, 51;… Schulze in Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 15 Rdn. 5;… Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., § 15 WEG Rdn. 16;… Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 13 f). - OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer …
Es kann deshalb in diesem Zusammenhang auch die vom Landgericht bejahte Frage offen bleiben, ob die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt M. den Schutz von Wohnungseigentümern untereinander überhaupt bezweckt (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 463;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 13 Rn. 159) und dies - bejahendenfalls - auch dann gilt, wenn der Baum nicht zur Wohnanlage selbst gehört, sondern sich auf einem Nachbargrundstück befindet. - OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger …
Die Kammer geht zu Recht davon aus, dass in dieser Bezeichnung eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG liegt (BayobLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44;… Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angebenene.
- LG München I, 03.08.2005 - 1 T 10251/05
Anlegen eines japanischen Steingartens
Dieser enthält keine drittschützenden Normen, auf die sich ein Wohnungseigentümer im Verhältnis zu den übrigen berufen könne (vgl. BayObLG, NJW-RR 1996, 463). - BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99
Nachteilhafte bauliche Veränderung
c) Ein Nachteil im Sinn von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG ist zu bejahen, wenn eine bauliche Veränderung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (BayObLG, WE 1992, 54 vgl. ferner BayObLGZ 1995, 392). - OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 132/03
Wohnungseigentumsrecht: Betreiben einer Media-Agentur in den Räumlichkeiten einer …
- BayObLG, 21.10.1996 - 2Z BR 92/96
Notwendigkeit der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Einbau von …
Nicht entscheidungserheblich sind ferner die von der Antragsgegnerin aufgeworfenen Fragen, ob wohnungseigentumsrechtlich alle Voraussetzungen für eine Nutzung des Speichers als Wohnung derzeit bereits vorliegen, ob und welche drittschützende Normen des öffentlichen Rechts (vgl. BayObLGZ 1995, 392) dem möglicherweise entgegenstehen, ob und welche öffentliche Auflagen noch zu erfüllen sind (zweiter Fluchtweg) und schließlich welcher Kostenverteilungsschlüssel bei einer Nutzung des Speichers als Wohnung anzuwenden ist. - OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 3 Wx 118/00
Rechtswirkungen der Bezeichnung einer Fläche als "Lager" im Aufteilungsplan; …
Die hieran orientierte Auslegung der Teilungserklärung führt dazu, dass der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, nicht die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nach §§ 1 Abs. 3, 5 Abs. 4, 8 Abs. 2 Satz 1, 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG beizumessen ist (BayObLG NJW-RR 1996, 463; 464; WuM 1999, 178, NZM 2000, 44;… Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 13 Rdz. 51), die das Vertrauen begründet, dass jedenfalls keine Nutzung zulässig ist, die mehr stört oder beeinträchtigt als die angegebene. - BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96
Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines …
Voraussetzung ist allerdings, daß es sich um eine drittschützende Norm handelt (BayObLGZ 1995, 392). - AG München, 02.04.2020 - 483 C 27269/16
Bauliche Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Ein Nachteil i. S. d. § 14 Nr. 1 WEG kann nicht alleine aus einem etwaigen Widerspruch zu den Vorgaben des Freiflächengestaltungsplans (Anlage K 18) hergeleitet werden, da dieser keine drittschützenden Normen enthält, auf die sich ein Wohnungseigentümer im Verhältnis zu den übrigen berufen könne (vgl. BayObLGZ 1995, 392 = NJWE-MietR 1996, 109 L = NJW-RR 1996, 463). - OLG Saarbrücken, 26.08.1998 - 5 W 173/98
Änderung einer in einer Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung durch …
- BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 3/00
Baurechtliche Pflichten von Wohnungseigentümern untereinander
- BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands bei Abweichung der …
Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 02.05.1995 - 6 O 656/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 463 (Ls.)