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   KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95   

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KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95 (https://dejure.org/1995,2774)
KG, Entscheidung vom 22.11.1995 - 24 W 2452/95 (https://dejure.org/1995,2774)
KG, Entscheidung vom 22. November 1995 - 24 W 2452/95 (https://dejure.org/1995,2774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formalitäten bei Rechtsbeschwerdeeinlegung und bei Wohnungseigentümerbeschlüssen; Unzulässige Rechtsmitteleinschränkung im Rechtspfleger-Protokoll; Versagung der Entlastung bei Beanstandung der Verwaltertätigkeit; Anforderungen an die Verständlichkeit der Abrechnung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 526
  • ZMR 1996, 223
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 14.06.1993 - 24 W 5328/92

    Umfang ordnungsgemäßer Instandhaltung - Instandhaltungskosten - Anfechtbarkeit

    Auszug aus KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95
    Kosten für einen Hauswart fallen unter die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (Senat ZMR 1993, 478 = WM 1993, 562 = DWE 1993, 121 = GE 1993, 923 = KGR Berlin 1993, 145).
  • BGH, 19.02.1991 - XI ZR 319/89

    Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages wegen sittenwidrig überhöhter

    Auszug aus KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95
    Eine Eigentümergemeinschaft ist normalerweise nicht gehindert, Miteigentümern mit deren Einverständnis Arbeiten an der Wohnanlage zu übertragen (Senat OLGZ 1991, 425 = NJW-RR 1991, 1235 = WM 1991, 624 = WE 1991, 325 = DWE 1991, 117 = ZMR 1991, 355).
  • OLG Köln, 08.06.1994 - 2 Wx 5/94

    Begründung der weiteren Beschwerde

    Auszug aus KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95
    Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 25. September 1995 ist gemäß §§ 22, 27, 29 FGG zulässig, nachdem die erste Beschwerdeeinlegung wegen fehlender Aufnahme der Rechtsmitteleinschränkung in das Rechtspfleger-Protokoll unzulässig war (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 968).
  • KG, 10.05.1991 - 24 W 5797/90
    Auszug aus KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95
    Eine Eigentümergemeinschaft ist normalerweise nicht gehindert, Miteigentümern mit deren Einverständnis Arbeiten an der Wohnanlage zu übertragen (Senat OLGZ 1991, 425 = NJW-RR 1991, 1235 = WM 1991, 624 = WE 1991, 325 = DWE 1991, 117 = ZMR 1991, 355).
  • KG, 19.06.1989 - 24 W 787/89
    Auszug aus KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95
    Aber auch für spätere Jahre kann ein einzelner Wohnungseigentümer im Rahmen des § 21 Abs. 4 WEG nicht die Festlegung grundsätzlicher Anweisungen an den Verwalter bezüglich dessen gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse verlangen (vgl. Senat OLGZ 1989, 435 = MDR 1989, 998 = ZMR 1989, 438 = WM 1989, 464 = WE 1989, 202 = GE 1989, 887).
  • BayObLG, 10.02.1995 - 2Z BR 104/94

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen formunwirksamer Beschwerde durch

    Auszug aus KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95
    Da die mangelhafte amtliche Beratung dem Antragsteller nicht zum Nachteil gereichen darf, hat der Senat die Wiederholung der Rechtsmitteleinlegung sowie einen Wiedereinsetzungsantrag angeregt (vgl. BayObLG, Beschluß vom 10. Februar 1995, 2 Z BR 104/94 - DWE 1995, 85).
  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus KG, 22.11.1995 - 24 W 2452/95
    Rechtlich einwandfrei führt der angefochtene Beschluß aus, bereits die in der Teilungserklärung enthaltene Befugnis des Verwalters, "die Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten, soweit es sich nicht um die Beschlußfassung über die Vornahme der großen periodisch wiederkehrenden Instandhaltungsarbeiten handelt" umfasse bereits das Recht des Verwalters, regelmäßig namens der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. auch BGH NJW 1993, 1924, 1925).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    2 Z 66/89">NJW-RR 1989, 1163, 1164; WuM 1993, 92 f.; KG NJW-RR 1996, 526, 527; ZMR 1997, 541, 542 f.; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 28 u. 116; Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 85; zu den Einzelheiten Abramenko, ZMR 2004, 91 ff).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Eine Bezugnahme auf bestimmte Belege oder gar eine Aufgliederung nach Buchungsdatum, Gegenstand, Belegnummer und Betrag ist in der Gesamtjahresabrechnung nicht erforderlich (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 28 WEG Rz. 380 unter Hinweis auf Kammergericht NJW-RR 1996, 526).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 7947/95

    Wohnungsreigentumsrecht: Erzwingbare Pflicht des Verwaltungsbeirats zur

    Der Senat hat in seinem die Abrechnung 1991 betreffenden, dem Antragsteller bekannten Beschluß vom 22. November 1995 - 24 W 2452/95 - entschieden, daß die Mehrheit der Wohnungseigentümer eine von dem Verwalter nicht unterschriebene, auf mehreren nicht miteinander verbundenen Seiten niedergelegte Jahresabrechnung als ausreichende Grundlage für den Beschluß ansehen kann, der die Abrechnung als richtig anerkennt und die Höhe des jährlichen Wohngeldes damit verbindlich festlegt.
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99

    Insolvenzantrag gegen eine mangels eines Geschäftsführers nicht prozeßfähige GmbH

    Kann ein Rechtsmittel wirksam zu Protokoll eingelegt oder ein Antrag wirksam zu Protokoll angebracht werden, so versäumt der Rechtsmittelführer oder Antragsteller die Rechtsmittelfrist unverschuldet, wenn der fristgerecht zu Protokoll angebrachte und von dem Urkundsbeamten aufgenommene Antrag inhaltlich den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspricht, ohne daß der Antragsteller von dem Urkundsbeamten auf den Mangel hingewiesen wird (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 342; KG NJW-RR 1996, 526; Büttner, a.a.O., § 9, Rdn. 23 [S. 168]).
  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06

    Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es ist allgemein anerkannt, dass bei formeller Unvollständigkeit der Jahresabrechnung, die auf das Rechnungswerk als solches keinen Einfluss hat, lediglich ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Ergänzung besteht (OLG Hamm NZM 1998, 923; KG NJW-RR 1996, 526; WE 1988, 17; BayObLG WuM 1994, 568; Weitnauer/Gottschalg a.a.O. § 28 Rn. 30a; Staudinger/Bub a.a.O. § 28 Rn. 556).
  • LG München I, 13.05.2013 - 1 S 10826/12

    Wohnungseigentum: Kostenverteilung bei Rechtsstreit gegen einzelne Eigentümer

    Zur Straffung der Abrechnung genügt eine Aufgliederung nach Kostenarten, die schlagwortartig gekennzeichnet sind; eine Bezugnahme auf bestimmte Belege oder gar eine Aufgliederung nach Buchungsdatum, Gegenstand, Belegnummer und Betrag ist nicht erforderlich (KG, NJW-RR 1996, 526 f.).
  • OLG Hamm, 01.04.2004 - 15 W 71/04

    Wohnungseigentumsrecht: Erleichterungen hinsichtlich der Herbeiführung eines

    Ausreichend ist in der Regel eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79 [84f.] = NJW-RR 1992, 910; BayObLG, NZM 1999, 175 = WE 1999, 199; vgl. auch KG NJW-RR 1996, 526ff).
  • LG München I, 09.11.2022 - 1 S 3113/22

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Folgenbeseitigung nach Aufhebung vollzogenen

    Denn die Eigentümergemeinschaft ist bei Einzelmaßnahmen grundsätzlich nicht daran gehindert, Miteigentümern - sowie jedem anderen Dritten auch - mit deren Einverständnisarbeiten an der Wohnungseigentumsanlage zu übertragen (vergleiche Niedenführ /Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 21 Rn. 62; KG Berlin, 24 W5797/90, ZMR 1991, 335; KG Berlin 24 W2452/95, NJW-RR 1996, 526; OLG Hamm 15 W 76/94, WE 1995, 378; BayOblG 2 Z BR 75/97, WE 1998, 196) Sogar eine kostenpflichtige Übernahme der Instandsetzung durch den einzelnen Eigentümer ist zulässig, steht allerdings dann unter dem Vorbehalt ausreichender Vergleichsangebote (vgl. dazu Merle in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 4. Auflage 2018, § 21 Rn. 112 d).
  • KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

    Wenn - unter Hinweis auf den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes - für die gerichtliche Durchsetzung von Mietforderungen generell die Einschaltung eines Rechtsanwalts gefordert wird (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 534, 535; OLG Karlsruhe, AnwBl. 1990, 105; auch KG, 24. ZS, NJW 1991, 1304, 1305 für einen WEG-Verwalter - insoweit überholt durch BGH, NJW 1993, 1924, 1925; vgl. dazu auch nunmehr KG, 24. ZS, NJW-RR 1996, 526, 527 - weitergehend OLG Köln, VersR 1990, 431 für Mahn- und Vollstreckungsverfahren von Hausverwaltungen; Rennen/Caliebe, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 92: auch Prozessführung; Altenhoff/Busch/Chemnitz, a.a.O., Art. 1 § 5 Rdnr. 26: auch Rechtsvertretung; unklar OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, 335: Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen, aber unklar, ob auch gerichtlich), so wird übersehen, dass der Hausverwalter auch dies - und die weitere Begleitung der Prozesse - "als Vertreter" des Eigentümers gar nicht durchführen dürfte, wenn die Verfahrensführung eine unerlaubte Rechtsberatung des Hausverwalters wäre.
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung umfasst eine derartige Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung - auch ohne ausdrückliche Formulierung - gleichzeitig auch die Befugnis des Verwalters, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.02.2003 - 2Z BR 136/02 - juris Rn 24 - ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf v. 18.04.2000 - 24 U 29/99 - juris Rn. 31 - OLGR Düsseldorf 2001, 85; KG Berlin v. 22.11.1995 - 24 W 2452/95 - juris Rn. 12 - NJW-RR 1996, 526; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.01.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 6 - NJW-RR 1994, 527; BGH v. 06.05.1993 - V ZB 9/92 - juris Rn. 13 - NJW 1993, 1924; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 08.05.1991 - BReg …
  • KG, 10.10.2002 - 5 W 289/02

    Rechtsberatung durch Hausverwaltung

  • LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08

    Einhaltung der zweiwöchigen Frist des § 569 Abs. 1 ZPO für eine sofortige

  • BayObLG, 28.08.1997 - 2Z BR 75/97

    Ordnungsgemäße Verwaltung bei Anschaffung einer Leiter für Montage- und

  • LG München I, 29.04.2010 - 36 S 9595/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Teilungültigerklärung eines

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