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   OLG Hamm, 05.10.1995 - 15 W 199/95   

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https://dejure.org/1995,6048
OLG Hamm, 05.10.1995 - 15 W 199/95 (https://dejure.org/1995,6048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.1995 - 15 W 199/95 (https://dejure.org/1995,6048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 15 W 199/95 (https://dejure.org/1995,6048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 530
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 09.12.2015 - 3 W 115/15

    Grundbuchsache: Anwendbares Recht bei Eintragung einer Bruchteilsgemeinschaft von

    Ergibt sich indes mit der erforderlichen Sicherheit, dass das Grundbuch wegen des maßgeblichen Ehegüterrechts der Erwerber durch die beantragte Eintragung unrichtig wird, ist diese - vorläufig - zurückzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2010, Az. 3 Wx 258/09; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. August 2009, Az. 2 W 82/09; OLG Hamm, Beschluss vom 05. Oktober 1995, Az. 15 W 199/95; jeweils nach Juris; Schöner / Stöber , Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2013, Rn. 3421 ff.) Begründete Zweifel an der Richtigkeit der beantragten Eintragung des Grundstückserwerbs zu Bruchteilen durch die Beschwerdeführer zu 2. und zu 3. ergaben sich nicht nur aufgrund der ausländischen Nachnamen (was anerkanntermaßen noch keinen hinreichenden Anlass für Nachforschungen des Grundbuchamts gibt), sondern gerade auch aus dem Umstand, dass beide Erwerber als italienische Staatsangehörige geheiratet haben und weiterhin diese Staatsangehörigkeit besitzen.
  • OLG Oldenburg, 11.02.2019 - 12 W 143/17

    Grundbucheintragung: Grundbuchrechtlicher Hinweis bei Eintragung des

    Besonderer diesbezüglicher Nachforschungen, die dem Grundbuchamt nach übereinstimmender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung verwehrt sind (vgl. BayObLGZ 1986, 81, RN 13; OLG München, Rpfleger 2013, 385, RN 16; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 5, RN 21; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 530, RN 19; jw.
  • OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 364/13

    Grundbuchverfahren: Beschwerde bei Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Indessen verfolgt der Amtswiderspruch, jedenfalls teilweise, andere Zwecke als der Widerspruch nach § 899 BGB (Demharter § 53 Rn. 19), dessen Löschungsvoraussetzungen zudem andere sind (vgl. § 25 GBO; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 53 Rn. 13; siehe auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 530/531).
  • LG Bamberg, 06.04.2006 - 3 T 137/05

    Bauliche Abgeschlossenheit

    Für das Eintragungsverfahren wird der Legalitätsgrundsatz vornehmlich durch die gesetzlich bestimmten Eintragungsvoraussetzungen konkretisiert (vgl. OLG Hamm NJW-RR 96, 530; BayObLG NJW-RR 90, 780; 92, 1235; OLG Karlsruhe RPfl 01, 343).
  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 10 Wx 40/97

    Löschung eines Amtswiderspruchs in einem Grundbuch ; Behördeneigenschaft eines

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  • OLG Naumburg, 14.10.1997 - 10 Wx 27/97

    Unzulässigkeit eines Amtswiderspruchs zur Sicherung eines Restitutionsanspruchs

    Hiergegen ist, ggf. mit der Einschränkung nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO (s. einerseits KG HRR 1934 Nr. 1223; BayObLGZ 1989, 136, 138 f.; Demharter § 53 Rdn. 31; andererseits K/E/H/E § 71 Rdn. 32; offen: OLG Hamm, NJW-RR 1996, 530, 531), die Grundbuchbeschwerde gem. § 71 GBO gegeben, nicht etwa eine Klage zu den Verwaltungsgerichten.
  • LG Bremen, 11.10.2000 - 3 T 781/00

    Gütertrennung und Erwerb von Alleineigentum

    Derartige Zweifel rechtfertigen indessen eine Zwischenverfügung nicht, vielmehr muß zur sicheren Überzeugung des Grundbuchgerichts feststehen, dass das Grundbuch im falle einer Eintragung unrichtig würde (BayObLG, NJW-RR 1992, 1235, OLG Hamm, NJW-RR 1996, 530; Haegele/Schöner/Stöber, Rdnr. 3421 a ff.).
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