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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.07.1995 - 29 U 64/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5011
OLG Hamm, 04.07.1995 - 29 U 64/92 (https://dejure.org/1995,5011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.1995 - 29 U 64/92 (https://dejure.org/1995,5011)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 29 U 64/92 (https://dejure.org/1995,5011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltspflicht; Vater; Sozialhilfe; Unterhaltsverzicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines volljährigen Kindes von einem Elternteil auf vollen Unterhalt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 67
  • FamRZ 1996, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 30.10.2001 - 11 UF 748/00

    Höhe des Selbstbehalts beim Elternunterhalt

    Insofern hat sich die Klägerin - nach den Sozialhilferichtlinien - selbst gebunden; diese Berechnungsweise ist beizubehalten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1996, 116 ).
  • OLG Koblenz, 12.01.1998 - 13 UF 468/97

    Umfang des Anspruchsübergangs nach § 91 BSHG

    Vorliegend wird er konkret durch die Unterbringung der Ehefrau in einem psychiatrischen Wohnheim bestimmt und deckt sich mit den dort anfallenden Kosten (vgl. BGH, FamRZ 1986, 48 ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 67 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2000 - 15 UF 386/99

    Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes gegenüber seinen Eltern

    Soweit das Einkommen des Unterhaltspflichtigen zur anteiligen Deckung dieses Gesamtbedarfs der Familie nicht benötigt wird, steht es somit allgemein für Unterhaltszwecke zur Verfügung (so auch Wendl/Pauling, aaO, § 2 Rn 625; OLG Hamm FamRZ 96, 116, 117; Fischer, Anmerkung zum Urteil des LG Essen, FamRZ 93, 732; Heinrich, Anmerkung zum Urteil des LG Bielefeld, FamRZ 92, 590).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.03.1995 - 8 W 74/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4971
OLG Stuttgart, 13.03.1995 - 8 W 74/95 (https://dejure.org/1995,4971)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.1995 - 8 W 74/95 (https://dejure.org/1995,4971)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 1995 - 8 W 74/95 (https://dejure.org/1995,4971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Elterliche Sorge; Eltern; Scheidung; Elternteil; Gesetzliche Vermutung; Trennung; Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1629 Abs. 2 § 1671
    Geltendmachung von Kindesunterhalt bei beidseitiger elterlicher Sorge

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 67
  • FGPrax 1995, 113
  • FamRZ 1995, 1168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Ein Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, bei dem der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Betreuung liegt, der sich also vorrangig um die Befriedigung der elementaren Bedürfnisse des Kindes kümmert (MünchKomm/Huber 4. Aufl. § 1629 Rdn. 87; Johannsen/Henrich/Jaeger Eherecht 4. Aufl. § 1629 Rdn. 6; Staudinger/Peschel-Gutzeit BGB [2002] § 1629 Rdn. 335; Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. § 1629 Rdn. 31; Erman/Michalski BGB 11. Aufl. § 1629 Rdn. 20; Weinreich/Ziegler Familienrecht 3. Aufl. § 1629 Rdn. 17; Büttner FamRZ 1998, 585, 593; Roth JZ 2002, 651, 655; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 575 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 67).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 7/00

    Voraussetzungen der gesetzlichen Prozessstandschaft; Anforderungen an die

    Die Vernehmung des Kindes A durch das Familiengericht hat ergeben, dass sich das Kind nach wie vor in der Obhut beider Eltern befindet, wobei die tatsächliche Obhut des Vaters eher vorrangig ist (vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 1995, 1168).
  • KG, 27.10.1997 - 3 WF 7783/97

    Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe für den Unterhaltsprozess

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  • OLG Karlsruhe, 20.08.1997 - 2 WF 94/97

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes bei gemeinsamer elterlicher

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieses Ergebnis durch eine analoge Anwendung des § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB (OLG Düsseldorf, DAVorm 1997, 515 ; FamRZ 1994, 767 ; OLG Stuttgart, 8. Zivilsenat, Die Justiz 1995, 204 ff) oder über § 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB (so OLG Stuttgart, FamRZ 1986, 595 ff) gefunden wird (zum Streitstand allgemein vgl. Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1629 Rn. 9).
  • AG Saarbrücken, 16.01.1997 - 40 F 251/96
    Entgegen der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (vgl. z.B. OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 888 ; OLG Frankfurt FamRZ 1995, 754 ; OLG Düsseldorf , FamRZ 1994, 767 ; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 1168 ; OLG München, EzFamR aktuell 1995, 192; Maurer, FamRZ 1993, 263 ff; Rolland-Nehlsen-von Stryk, Familienrecht, § 1629 BGB RdNr. 12; Palandt-Diederichsen, BGB , 53. Aufl., § 1629 RdNr. 19; Staudinger-Peschel-Gutzeit, BGB , 12. Aufl., § 1629 RdNr. 328) kann bei gemeinsamer elterlicher Sorge nach rechtskräftiger Scheidung ein Recht des Elternteils, in dessen Obhut sich das gemeinsame Kind befindet, zur alleinigen Vertretung des Kindes in einem Unterhaltsrechtsstreit gegen den anderen Elternteil nicht aus einer analogen Anwendung von § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB hergeleitet werden, da Voraussetzung für eine analoge Anwendung von § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB das Vorliegen einer Regelungslücke wäre.
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