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   OLG Hamm, 12.06.1995 - 15 W 120/95   

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https://dejure.org/1995,2501
OLG Hamm, 12.06.1995 - 15 W 120/95 (https://dejure.org/1995,2501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.06.1995 - 15 W 120/95 (https://dejure.org/1995,2501)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juni 1995 - 15 W 120/95 (https://dejure.org/1995,2501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1923, 2358
    Gleichzeitiger Tod des Erblassers und der zunächst berufenen Erben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittszeitpunkt des Todes mehrerer verunfallter Insassen eines Pkws; Erteilung eines Erbscheins; Anwendbarkeit deutschen Rechts; Überlappung der sogenannten Sterbezeiten; Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1923 Abs. 1 § 2358 Abs. 1
    Umfang und Grenzen der Ermittlungspflicht des Nachlaßgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 70
  • NZV 1996, 150
  • FamRZ 1995, 1606
  • Rpfleger 1996, 28
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.02.1992 - 2 Wx 41/91

    Todeszeitpunkt; gleichzeitiger Tod (Doppelmord); Erbstatut

    Auszug aus OLG Hamm, 12.06.1995 - 15 W 120/95
    Das Nachlaßgericht hat deshalb den genauen Todeszeitpunkt des Erblassers zu ermitteln (im Anschluß an OLG Köln NJW-RR 1992, 1480 = FamRZ 1992, 860).

    Der Senat tritt deshalb im Anschluß an die genannte Entscheidung des OLG Köln der Gegenauffassung bei, nach der der Todeseintritt auf einen bestimmten Zeitpunkt festzulegen ist (OLG Köln NJW-RR 1992, 1480, 1481 = FamRZ 1992, 860; Münchener Kommentar/Leipold, BGB , 2. Aufl., § 1922 Rdn. 12 a.E.; § 1923 Rdn. 6).

  • OLG Frankfurt, 11.07.1997 - 20 W 254/95
    Rdnr. 18; s. auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 70 = FamRZ 1995, 1606 = Rpfleger 1996, 28; Lange/Kuchinke, ErbR, 4. Aufl. (1995), § 4 II 1).
  • OLG Schleswig, 09.02.2011 - 2 W 138/10

    Eintragung des Todeszeitpunkts im Sterberegister

    Für die Frage, ob Marie Christin L. ihrerseits noch ihre Mutter beerbt hat, kommt es darauf an, ob sie diese - wenn auch nur um den Bruchteil einer Sekunde - überlebt hat (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, S. 70 f.).
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen

    Die Vorschrift des § 1923 Abs. 1 BGB macht die Erbfähigkeit allein davon abhängig, daß der Erbe den Erblasser überlebt, wenn auch nur um den Bruchteil einer Sekunde (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 1606, 1607; OLG Köln FamRZ 1992, 86O/862).
  • BayObLG, 27.03.2001 - 1Z BR 130/00

    Testaments von Nichtehegatten

    Selbst mit den Worten "gleichzeitiger Tod" oder "gleichzeitiges Versterben" - was im Wortsinn nur den seltenen Fall bedeutet, dass mehrere Personen im gleichen Bruchteil einer Sekunde den Tod gefunden haben (vgl. BayObLGZ 1996, 243/246 f. NJW-RR 1997, 329; OLG Hamm NJW-RR 1996, 70) - werden in einem Testament auch Fallgestaltungen umschrieben, in denen beide Partner in einem kurzen zeitlichen Abstand nacheinander versterben, sei es aufgrund desselben äußeren Ereignisses, sei es aufgrund verschiedener Ursachen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 327/328).
  • OLG Bamberg, 28.12.2022 - 7 W 39/22

    Anforderungen an ein Abhilfeverfahren in einer Nachlasssache

    Zutreffend weist die Beschwerde deswegen darauf hin, dass im vorliegenden Fall vom Nachlassgericht geklärt werden muss, in welcher Reihenfolge die Erblasserin und ihr Kind gestorben sind (OLG Hamm NJW-RR 96, 70; OLG Köln FamRZ 92, 860; Grüneberg / Weidlich, BGB, 82. Auflage, 2023, § 1923 Rn. 5).
  • BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98

    Nachweis des Überlebens eines Verschollenen

    Der mit dieser Einschränkung von dem antragsberechtigten (§ 47 Abs. 2 Satz 1 PStG ) Beteiligten zu 1 gestellte Berichtigungsantrag ist zulässig, da der Feststellung des genauen Todeszeitpunktes rechtliche Bedeutung, z.B. im Erbrecht, zukommt; so muß der Erbe den Erblasser - wenn auch nur um den Bruchteil einer Sekunde - überleben (OLG Hamm NJW-RR 1996, 70 ).
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