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   OLG Hamm, 18.12.1995 - 23 W 454/95   

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OLG Hamm, 18.12.1995 - 23 W 454/95 (https://dejure.org/1995,7460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.1995 - 23 W 454/95 (https://dejure.org/1995,7460)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 23 W 454/95 (https://dejure.org/1995,7460)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 830
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Unter diesem Blickpunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (vgl. OLG Bamberg, JurBüro 1980, 132 f.; JurBüro 1983, 1097; JurBüro 1989, 1568 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 1981, 436 f.; OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1990, 182; OLG Hamburg, JurBüro 1981, 439, 440; OLG Hamm, Rechtspfleger 1973, 28; NJW-RR 1996, 830, 831; Kammergericht, JurBüro 1972, 63; JurBüro 1989, 813, 815; OLG Karlsruhe, JurBüro 1992, 746; OLG Koblenz, Rechtspfleger 1978, 328; JurBüro 1988, 878; JurBüro 1992, 611; OLG Köln, JurBüro 1978, 1075 f.).
  • OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist danach in der Regel dann sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr Ungünstigen, vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007; 1532; BGH NJW 2012, 1370; Senat JurBüro 1980, 609; Senatsbeschlüsse vorn 22.10.2010 - 11 W 2497/10 - vom 24.07.2012 - 11 W 1252/12 und vom 02.04.2015 - 11 W 563/15; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613).

    a) Zutreffend ist zwar, dass auch eine nicht fachkundige Partei in aller Regel nicht auf eine umfassende sachverständige Begleitung während des gesamten Verfahrens angewiesen sein wird, sondern nur in bestimmten prozessualen Situationen einer fachlichen Beratung bedarf (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 830).

  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    In einem vom Besteller gegen den Werkunternehmer wegen Mängeln der Werkleistung geführten Bauprozess sind die Kosten für eine komplette Prozessbegleitung der klagenden Partei durch einen Privatgutachter, die über die Ausarbeitung einzelner schriftlicher Stellungnahmen hinaus u.a. die Durchführung diverser Besprechungstermine mit der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten, die Erstellung erläuternder Pläne und Übersichten sowie vergleichender Gegenüberstellungen von Äußerungen der Gerichtsgutachter, die inhaltliche Überarbeitung von Anwaltsschriftsätzen sowie die - jeweils nicht gerichtlich angeordnete - Teilnahme an den vom Gericht sowie dem gerichtlich beauftragten Sachverständigen anberaumten Verhandlungs- und Ortsterminen umfasst, jedenfalls im Regelfall nicht erforderlich im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (anschluss an OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).

    Damit verträgt sich eine umfassende sachverständige Begleitung der Partei in der gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der der hinzugezogene Privatgutachter gleichsam wie ein "Schatten" sämtliche prozessualen Aktivitäten seines Auftraggebers begleitet, schon im Grundsatz nicht (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).

  • OLG München, 04.06.2013 - 11 W 751/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    b) Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist in der Regel dann sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr ungünstigen, vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007, 1532 ; Senat JurBüro 1980, 609; Senatsbeschlüsse vom 03.09.2008 - 11 W 2099/08 - und vom 22.10.2010 - 11 W 2497/10; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830; OLG Zweibrücken NJW-RR 1997, 613 ).

    Es trifft zwar zu, dass der Senat und auch andere Oberlandesgerichte bisher in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten haben, dass die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten eine Vorlage des Gutachtens im Prozess voraussetzt (Senat NJW-RR 1995, 1470 = JurBüro 1995, 372 und AnwBl. 1989, 232/233; ebenso OLG Zweibrücken MDR 2009, 415 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.1996 - 3 W 113/96 = BB 1996, 2648 ; OLG Frankfurt JurBüro 1984, 1083; OLG Bamberg JurBüro 1989, 392; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 39; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).

  • OLG München, 15.10.2020 - 11 W 1457/20

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Die Einholung eines Privatgutachtens während des Rechtsstreits ist in der Regel dann notwendig und sachdienlich, wenn der Partei die nötige Sachkunde fehlt, um ihren Anspruch schlüssig zu begründen, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche sachgerecht zu verteidigen oder zu einem ihr ungünstigen, vom Gericht selbst eingeholten Sachverständigengutachten gezielt Stellung nehmen zu können (s. BGH NJW 1990, 122, 123; BGH NJW 2007, 1532; Senatsbeschlüsse vom 19.09.2018 - 11 W 1324/18, 08.05.2014 - 11 W 630/14, 05.06.2013 - 11 W 751/13 und 22.02.2016 - 11 W 192/16; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).
  • LAG Berlin, 28.11.2006 - 17 Ta 6080/06

    Privatgutachten, Erstattung der Kosten

    Eine Erstattungsfähigkeit der Kosten wird ferner für möglich gehalten, wenn durch das Privatgutachten ein gerichtliches Sachverständigengutachten überflüssig gemacht hat (LG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 1990 - 19 T 375/90 - VersR 1992, 472); teilweise soll es darauf ankommen, dass das Prozessergebnis durch das Privatgutachten (günstig) beeinflusst wurde (LAG Hamm, Beschluss vom 9. August 1984 - 8 Ta 193/84 - AP Nr. 33 zu § 91 ZPO; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 1963 - 8 Ta 47/62 - AP Nr. 28 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 23 W 454/95 - NJW-RR 1996, 830; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. August 1984 - 1 W 61/84 - JurBüro 1985, 617; a.A. Stein/Jonas-Bork, a.a.O, Rn. 80 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters

    Auch eine im Gegensatz zum Prozessgegner selbst nicht fachkundige Partei wird in aller Regel nicht auf eine umfassende sachverständige Begleitung während des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens angewiesen sein, sondern nur in bestimmten prozessualen Situationen einer fachlichen Beratung bedürfen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 830 f.).
  • OLG Hamm, 19.03.2001 - 23 W 45/01

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein im Auftrag des Haftpflichtversicherers

    Zwar hat die prozeßnotwendige Zuziehung eines Privatgutachters wegen der Pflicht zur Geringhaltung der Kosten Ausnahmecharakter (Senatsbeschluß vom 18.12.1995 23 W 454/95 in OLGReport 1996, 105; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 19. Aufl., Stichwort: Privatgutachten, Vorbemerkungen).

    Die Kosten eines vorgerichtlich eingeholten Privatgutachtens können jedoch im Einzelfall erstattungsfähig sein, wenn es im Hinblick auf einen konkret bevorstehenden Rechtsstreit in Auftrag gegeben worden ist, um der Darlegungs- bzw. Beweislast genügen zu können (Senatsbeschluß vom 18.12.1995, a.a.O.; Senatsbeschluß vom 05.10.1972 23 W 475/72 in JurBüro 1972, 1102).

  • AG Senftenberg, 23.02.2017 - 50 OWi 1092/15

    Privates Sachverständigengutachten, Erstattungsfähigkeit, Bußgeldverfahren

    (BGHZ 153, 235 (238 f.), NJW 2003, 1398 (1399 f.) ; OLG Hamm NJW-RR 1996, 830 (831).
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine umfassende

    Damit verträgt sich eine umfassende sachverständige Begleitung der Partei in der gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der der hinzugezogene Privatgutachter gleichsam wie ein "Schatten" sämtliche prozessualen Aktivitäten seines Auftraggebers begleitet, schon im Grundsatz nicht (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 830).
  • OLG Hamm, 22.04.2002 - 23 W 483/01

    Festsetzungsfähigkeit der Kosten eines von einer Partei während des Rechtsstreits

  • OLG Hamm, 16.08.2001 - 23 W 290/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

  • KG, 29.04.2003 - 1 W 7886/00

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Architektenkosten für die Mitwirkung

  • KG, 03.04.2006 - 1 W 203/05

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • OLG München, 18.01.2022 - 11 W 1492/21

    Kosten eines Privatgutachtens, Erstattungsfähigkeit, Kostenfestsetzungsbeschluß,

  • OLG Köln, 24.02.2009 - 17 W 33/09

    Zinn-Gutachten bestätigt Schwacke

  • OLG München, 24.01.2018 - 11 W 1953/17
  • OLG München, 13.12.2006 - 11 W 2936/06

    Verfahrensrecht - Kostenerstattung für Privatgutachten nach Prozessvergleich?

  • OLG Bremen, 30.01.1998 - 2 W 129/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für vorprozessual eingeholte Gutachten;

  • OLG München, 19.09.2018 - 11 W 1324/18

    Beseitigung eines teilweise bereits errichteten Anbaus auf einem Hausgrundstück

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