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   OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 5 U 3329/96   

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https://dejure.org/1997,2976
OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 5 U 3329/96 (https://dejure.org/1997,2976)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.03.1997 - 5 U 3329/96 (https://dejure.org/1997,2976)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. März 1997 - 5 U 3329/96 (https://dejure.org/1997,2976)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Problem der Angabe des Kilometerstandes in einem schriftlichen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw als Zusicherung einer Eigenschaft; Definition der Zusicherung; Zusicherung einer Kilometerlaufleistung bei Privatverkauf und Auslegung des Vertrags; Erforderlichkeit der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kilometerstand-Angabe - Sachmängelgewährleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Falsche Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 2 § 463
    Zusicherung einer Eigenschaft bei Verkauf eines Gebrauchtwagens - Laufleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1212
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

    Von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf der Käufer unter diesen Umständen deshalb grundsätzlich auch dann nicht ausgehen, wenn der Verkäufer nicht zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die angegebene Laufleistung nicht einstehen will (KG, NJW-RR 2005, 60, 61; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vgl. KG, KGR Berlin 2001, 10, 11; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212, 1213; a.A.: OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 1997, 27, 29; KG, NJW-RR 1996, 173, 174).
  • AG Rheda-Wiedenbrück, 28.11.2002 - 4 C 209/02

    Feststellungen eines Sachmangels, zu hohe Laufleistung; Materialfehler eines

    Auf die Rechtsprechung, die zur Zusicherung von bestimmten Laufleistungen gemäß § 459 BGB a.F. durch Angabe eines Kilometerstandes ergangen ist, kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da keine Abgrenzung mehr zwischen Fehlern und zugesicherten Eigenschaften vorgesehen ist und an eine Beschaffenheitsvereinbarung nach neuem Recht geringere Anforderungen zu stellen sind als für eine Zusicherung nach altem Recht (für eine Zusicherung bereits nach altem Recht: OLG Nürnberg, Urt . v. 03.03.1997 - 5 U 3329/96, NJW-RR 1997, 1212 [1213]; OLG Düsseldorf, Urt . v. 18.06.1999 - 22 U 256/98, NJW-RR 2000, 505 [506]).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98

    Reichweite der Zusicherung der Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenverkauf

    Da die Fahrleistung für den Gebrauchtwagenkäufer in der Regel von kaufentscheidender Bedeutung ist, ist sogar für den Fall des sogenannten Händlerverkaufs bei einer alleinigen Angabe des Kilometerstandes im Zweifel eine Zusicherung des Verkäufers angenommen worden (BGH, NJW 1975, 1693, 1694 f.; NJW 1981, 1268, 1269; soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen eine Zusicherung verneint worden ist, beruht dies auf den jeweiligen Besonderheiten der entschiedenen Fälle; vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 875; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212 ; Senat, OLGR 1992, 219, 220).
  • KG, 24.07.2000 - 10 U 2784/99

    Gebrauchtwagenkauf - Eigenschaftszusicherungen beim privaten Direktgeschäft nur

    Zwar wird der Formulierung "km-Stand" im Gegensatz zu einer ausdrücklich auf die Laufleistung bezogenen Angabe gelegentlich entnommen, es handele sich schon nach dem Wortlaut eher um eine bloße Beschreibung des Kaufgegenstands als um eine Zusicherung (OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 875; zweifelnd OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 1212/1213).
  • OLG Koblenz, 13.12.2017 - 2 U 496/17

    Gebrauchtwagen Kaufvertrag - Abweichung der tatsächlichen Laufleistung des

    (4) Soweit der Beklagte ausdrücklich die Nichtbeachtung der Entscheidung des OLG Nürnberg vom 03.03.1997 (nicht wie angegeben vom 13.11.2000), NJW-RR 1997, 1212, rügt, liegt wiederum der dortige Sachverhalt entscheidend anders, da im dortigen Fall die Laufleistung lediglich im Vertrag angegeben und nicht, wie hier, ausdrücklich "zugesichert", mithin vereinbart wurde.
  • LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03
    An eine Gewährübernahme sind insbesondere bei einem Gebrauchtwagenkauf zwischen Autohändlern keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. OLG Nürnberg, Urt. vom 3.3.1997, Az. 5 U 3329/96).
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