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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,990
OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96 (https://dejure.org/1996,990)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.09.1996 - 11 W 52/96 (https://dejure.org/1996,990)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. September 1996 - 11 W 52/96 (https://dejure.org/1996,990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a
    Begriff der Hauptsacheklage bei Feststellung von Mängeln im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Hauptsacheklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1295
  • VersR 1997, 1148
  • BauR 1997, 517
  • BauR 1997, 885
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1993 - 10 W 117/93

    Aufrechnung ersetzt nicht Klageerhebung

    Auszug aus OLG Köln, 16.09.1996 - 11 W 52/96
    Soweit über die Aufrechnung in diesen Fällen nicht entschieden wird, fehlte es an einer die Beweiserhebung betreffenden Kostenentscheidung (OLG Düsseldorf MDR 1994, 201).
  • BGH, 01.07.2004 - V ZB 66/03

    Anforderungen an die Erhebung der Hauptsacheklage bei Erledigung der

    Das entspricht einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (OLG Nürnberg, OLGZ 1994, 240, 241 ff.; OLG Hamm, JurBüro 1996, 376; OLG Köln, NJW-RR 1997, 1295 und OLGR 1999, 323, 324; OLG Zweibrücken, MDR 2002, 476; OLG Frankfurt a.M., OLGR 2002, 120; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 494a Rdn. 11; Musielak/Huber, ZPO, 3. Aufl., § 494a Rdn. 5; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 494a Rdn. 16; Reichold, in: Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 494a Rdn. 4; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 494a Rdn. 2; Weise, Selbständiges Beweisverfahren im Baurecht, 2. Aufl., Rdn. 580; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 132; a.A. AG Aachen, NJW-RR 1999, 1442) und steht im Einklang mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift.
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 17 W 241/98

    Kostengrundentscheidung Beweisverfahren Hauptsacheprozess

    11. Zivilsenat), OLGR 1997, 67 = BauR 1997, 517, nicht nur vor, wenn der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahren Klage erhebt, sondern auch dann, wenn der Antragsteller sich als Beklagter des Hauptsacheprozesses mit der Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB) oder im Wege der (Hilfs-)Aufrechnung verteidigt und sich dabei auf den Gegenstand des Beweisverfahrens stützt.

    Der Rechtspfleger hat sich bei seiner Entscheidung auf einen zur Problematik des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO ergangenen Beschluß des 11. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Köln (OLGR 1997, 67; BauR 1997 517) gestützt, demzufolge Hauptsacheklage im Sinne des § 494a ZPO nur die der Zielrichtung des Beweisverfahrens entsprechende Klage sein könne.

  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

    Bereits der eindeutige Wortlaut des § 494a Abs. 1 ZPO zeigt, dass eine Klage, also ein prozessualer Angriff des Antragstellers erforderlich ist, der die im selbstständigen Beweisverfahren geprüften Tatsachen zum Streitgegenstand hat (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 16.09.1996, NJW-RR 1997, 1295; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1993, MDR 1994, 201; Wielgoss, JurBüro 1999, 125).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2004 - 4 W 111/03

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Geltendmachung eines

    Zum anderen wird, wie auch das Erstgericht dies im Ergebnis zutreffend aufgezeigt hat, maßgeblich auf das Interesse des Antragsgegners an der alsbaldigen Klärung eines evtl. Kostenerstattungsanspruchs gegen den Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 494 a Abs. 2 ZPO abgestellt (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 03, 305 f.; OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; OLG Düsseldorf MDR 94, 201; Stein/Jonas/Leipold, ZPO II/1999, § 494 a Rdnr. 16; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl. § 494 a Rdnr. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. § 494 a Rdnr. 4).
  • OLG Naumburg, 14.01.2003 - 7 W 26/02

    Wechsel der örtlichen Zuständigkeit für ein selbstständiges Beweisverfahren

    Der Senat ist weiterhin der Ansicht, dass auch ein Verfahren, in dem die Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens nur einredeweise, hier als Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Werkmängel geltend gemacht werden, Hauptsacheverfahren im Sinne der Regelungen des selbständigen Beweisverfahrens ist (so auch OLG Köln NJW-RR 2000, 361 gegen OLG Köln NJW-RR 1997, 1295 = BauR 1997, 517 und OLG Naumburg, Beschluss vom 18.12.1996 - 9 W 52/96 - unveröffentlicht; differenzierend Zöller/Herget, a.a.O., § 494 a Rdn. 2: Fristsetzung sollte unterbleiben, solange die Möglichkeit einer Entscheidung über die Gegenstände des selbständigen Beweisverfahrens in einem Prozeßverfahren besteht.).
  • OLG Nürnberg, 08.11.1999 - 13 W 2637/99

    Fristsetzung zur Klageerhebung

    Einer solchen Klage stehen Einwendungen aufgrund des Ergebnisses des Beweisverfahrens, wie vorliegend infolge von Mängeln der Werkleistung das Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechts, nicht gleich (OLG Köln, NJW-RR 97, 1295; Stein-Jonas/Leipold, a.a.O. Rn. 15 m.w.N.; Musielak/Huber, ZPO § 494 a).
  • OLG Köln, 18.03.2005 - 5 W 16/05

    Selbständiges Beweisverfahren durch Beklagten zur Tatsachengrundlage seiner

    Deswegen ist es für die Frage der Zuständigkeit nach § 486 Abs. 1 ZPO unerheblich, ob der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens den Hauptsacheprozess aktiv führt oder sich lediglich gegen eine Klage verteidigt (anders im Anwendungsbereich der Bestimmung des § 494 a ZPO: OLG Köln, NJW-RR 1997, 1295).
  • OLG Bamberg, 20.08.2003 - 3 W 47/03

    Rechtsstreit im Sinne des § 494a ZPO bei Rechtsverteidigung, die auf den

    Der Senat ist daher (u.a. mit OLG Köln NJW-RR 2000, 361) der Ansicht, daß ein Rechtsstreit im Sinn des § 494 a ZPO auch dann gegeben ist, wenn der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens Grundlage für Einwendungen und Einreden im Rahmen der Rechtsverteidigung gegen die Werklohnklage des Unternehmers ist (a.M. u.a. OLG Köln NJW-RR 97, 1295; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 494 a Rdnr. 2; Musielak, ZPO, 3. Aufl., § 494 a Rdnr. 4).
  • LG Köln, 18.11.2002 - 2 OH 9/01

    Anhängigkeit eines Rechtsstreits; Sinn und Zweck des selbständigen

    Ein Hauptsacheprozess im Sinne des § 494a ZPO liegt nicht nur vor, wenn der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens Klage erhebt, sondern auch dann, wenn der Antragsteller sich als Beklagter des Hauptsacheprozesses im Wege der Hilfsaufrechnung verteidigt und sich dabei auf den Gegenstand des Beweisverfahrens stützt (OLG Köln, NJW-RR 2000, S. 361, entgegen OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1295).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.03.1997 - 8 W 432/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6720
OLG Celle, 24.03.1997 - 8 W 432/96 (https://dejure.org/1997,6720)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.03.1997 - 8 W 432/96 (https://dejure.org/1997,6720)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. März 1997 - 8 W 432/96 (https://dejure.org/1997,6720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 2 ZSEG; § 407a Abs. 3 ZPO
    Beschwerde eines Sachverständigen gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss; Hinweispflicht des Sachverständigen auf eine erhebliche Überschreitung des angeforderten Kostenvorschusses; Umfang der Kürzung einer Sachverständigenentschädigung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Sachverständigen gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss; Hinweispflicht des Sachverständigen auf eine erhebliche Überschreitung des angeforderten Kostenvorschusses; Umfang der Kürzung einer Sachverständigenentschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1295
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 12.11.2007 - 8 W 452/07

    Gutachterkosten: Reduzierung des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Diese von der Rechtsprechung (OLGR Bremen 2006, 150; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2005, Az. 10 W 98/04; OLGR Düsseldorf 2003, 263; OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; OLG Koblenz ZfSch 2002, 134; BayObLG NJW-RR 1998, 1294; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht HVBG-INFO 1998, 2816: 10%; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen E-LSG B-021: 10%; OLG Köln MDR 1990, 559; Huber in Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 407a Rdnr. 4 und 7; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 407a Rdnr. 3 und § 413 Rdnr. 6; je m. w. N.) festgelegte Grenze wird durch die Kostenrechnung des Antragstellers bei weitem überschritten.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2005 - 10 W 98/04

    Kürzung der Entschädigung eines Sachverständigengutachters wegen fehlender

    Entgegen der Auffassung der Staatskasse ist nach Ansicht des Senats jedoch im Falle einer Vorschussüberschreitung die Entschädigung nicht auf den Betrag des eingezahlten Vorschusses zu kürzen; zuzubilligen ist dem Sachverständigen eine Überschreitung des Vorschussbetrages, die unterhalb der eine Mitteilungspflicht begründenden Erheblichkeitsgrenze liegt (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 2003, 479; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295).

    Im Regelfall wird eine Überschreitung des Auslagenvorschusses jedenfalls dann wesentlich sein, wenn die voraussichtliche Entschädigung um mehr als 20 bis 25 % über dem Vorschuss liegt (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 2003, 479; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295; Meyer/Höver/Bach, § 3 Rn. 7.2; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 407 a Rn. 3; für den Kostenanschlag beim Werkvertrag: Palandt-Sprau, BGB, 64. Aufl., § 650 Rn. 2).

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 5 U 198/94

    Festsetzung der Entschädigung für ein Sachverständigengutachten

    Es wird die Ansicht vertreten, im Falle des Unterlassens der Mitteilung, sei das Honorar automatisch zu kürzen und könne sogar insgesamt entfallen (OLG Celle in NJW-RR 1997, 1295; Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Auflage 2002, § 41 Rn. 88, 89, der einen völligen Wegfall der Entschädigung im Falle der Überschreitung des Vorschusses um mehr als 20 bis 25 % befürwortet; wohl auch Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage, § 413 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2006 - 11 W 70/05

    Sachverständigenvergütung im selbstständigen Beweisverfahren( hier:

    Denn es kann ihm weder abverlangt werden, bei Annahme des Gutachtenauftrages die voraussichtlich entstehenden Sachverständigenkosten auf den Cent genau abzuschätzen, noch - während der gesamten Zeit seiner Bearbeitung - die angegebene Entschädigungsgrenze punktgenau im Blick zu haben und deren Überschreitung, so sie in dem angegebenen maßvollen Rahmen bleibt, sofort zu bemerken und anzuzeigen (mit dem gleichen Ergebnis, nämlich einer zu tolerierenden Überschreitung der Entschädigung um 20 bzw. 25 %, auch OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 791; OLG Hamburg MDR 1978, 238; OLG Celle NJW-RR 1997, 1295; jeweils zu dem rechtlichen Gesichtspunkt des Sachverständigenentschädigungsrechts).
  • LG Berlin, 11.07.2007 - 82 T 112/06
    Im Regelfall ist die Überschreitung jedenfalls dann erheblich, wenn sie 20 bis 25 % über dem Vorschuss liegt ( OLG Celle NJW-RR 1997, 1295 [OLG Celle 24.03.1997 - 8 W 432/96] ; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 96; OLG SchlH OLG JurBüro 1997, 539; BayObLG NJW-RR 1998, 1294, 1295).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.1997 - 10 W 80/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9766
OLG Düsseldorf, 16.06.1997 - 10 W 80/97 (https://dejure.org/1997,9766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.1997 - 10 W 80/97 (https://dejure.org/1997,9766)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 10 W 80/97 (https://dejure.org/1997,9766)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1295
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Osnabrück, 12.04.2013 - 7 O 2656/12

    Kostenschuldner in einem dem Mahnverfahren folgenden Zivilverfahren bei

    Nach der alten Rechtslage war der Gläubiger/Kläger Veranlassungsschuldner der Gebühr für das Mahnverfahren und der Schuldner/Beklagte Veranlassungsschuldner der Kosten des weiteren Verfahrens, also aller Gerichtskosten, die dem Mahnverfahren nachfolgten und ab Einlegung des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid anfielen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.1997, NJW-RR 1997, 1295 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2001 - 10 W 66/01

    Kostenschuldner im Mahnverfahren

    Mit dem Eingang der Akten bei dem Streitgericht beginnt kostenrechtlich eine neue Instanz mit der Folge des Anfalls der Gebühr für das Verfahren im allgemeinen nach Nr. 1201 des Kostenverzeichnisses zum GKG (vgl. Senat JurBüro 1998, 149 = NJW-RR 1997, 1295).
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