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   OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96   

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https://dejure.org/1997,4547
OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96 (https://dejure.org/1997,4547)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.1997 - 7 U 4303/96 (https://dejure.org/1997,4547)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 7 U 4303/96 (https://dejure.org/1997,4547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht ; Anforderungen an die Gewährung einer Möglichkeit für eine Partei zur Reaktion auf den Hinweis auf Substantiierungsmängel ; Auswirkung eines Verfahrensmangels auf eine Entscheidung; Relevanz einer Modifizierung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 139 278
    Hinweispflicht des Gerichts wegen fehlender Substantiierung von Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 550 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 1425
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90

    Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen

    Auszug aus OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
    Die Partei genügt ihrer Darlegungslast nur dann nicht, wenn das Gericht nicht (mehr) beurteilen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (BGH NJW-RR 93, 189).
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
    Das Gericht ist verpflichtet, darauf zu achten, daß die Partei ihr Anliegen wirklich hat vortragen können und genügend Zeit bekommt, um ihr gestellte Fragen - gegebenenfalls nach Rücksprache - zu beantworten (vgl. Zöller, ZPO , 20.Aufl., § 539 Rn. 15; BGH NJW 1995, 399/401).
  • BGH, 05.07.1995 - XII ZR 246/93

    Anforderungen an schlüssiges Klagevorbringen

    Auszug aus OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
    Der BGH hat festgestellt, daß eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen, erheblichen Vorbringen nicht abgelehnt werden darf, wenn die Behauptung der beweisbelasteten Partei konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH NJW-RR 1996, 56 ).
  • BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 243/92

    Substantiierung des Beweisantrags des Verkäufers eines Warenbestandes

    Auszug aus OLG München, 19.02.1997 - 7 U 4303/96
    Wie konkret der Tatsachenvortrag der Partei gestaltet sein muß, hängt von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere auch von der Erklärung des Gegners ab (BGH NJW-RR 94, 377).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Da - aus der insoweit im Rahmen von § 538 ZPO maßgeblichen Sicht des LG (s.o.) - das LG offenbar davon ausgegangen ist, dass die Klägerin auf die o.a. "Hinweise" des LG keine hinreichende Stellungnahme abgegeben habe, war schon deswegen jedenfalls - bei etwaigen Zweifeln des LG insbesondere zu Inhalt bzw. Blattfolge von Anlage K 6 bzw. zum tatsächlichen bzw. richtigen Datum der Kündigungserklärung der Beklagten - eine Nachfrage des LG und ein ergänzender, hinreichend verständlicher gerichtlicher Hinweis an die Klägerin erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2003, VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, Urteil vom 25.06.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14 a/d mwN).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 123/17

    Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?

    Da - aus der insoweit im Rahmen von § 538 ZPO maßgeblichen Sicht des LG (s.o.) - die Klägerinnen auf den Hinweis in der Sitzung vom 03.02.2017 keine hinreichende Stellungnahme abgegeben hatten, war schon deswegen eine Nachfrage des LG und ein ergänzender, hinreichend verständlicher gerichtlicher Hinweis an die Klägerinnen erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2003, VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, Urteil vom 25.06.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14 a/d mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 22 U 148/15

    Mängelbeseitigung nicht (mehr) möglich: Werklohn ohne Abnahme fällig!

    Da indes - aus der insoweit im Rahmen von §§ 538, 139 ZPO maßgeblichen Sicht des LG (s.o.) - die Klägerin auf den Hinweis in der Sitzung vom 12.08.2015 keinerlei Stellungnahme abgegeben hatte, war schon deswegen eine Nachfrage des LG und ein hinreichend verständlicher gerichtlicher Hinweis an die Klägerin erforderlich (vgl. BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14 a).
  • OLG Hamm, 22.07.2011 - 20 U 27/11

    Anforderungen an die Substantiierung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers

    Bei korrekter Verfahrensweise hätte es deshalb vor der die Instanz abschließenden Entscheidung eines weiteren Hinweises bedurft, der dem Kläger die später im Urteil angelegten, nochmals strengeren Maßstäbe rechtzeitig vor Augen geführt und es ihm so ermöglicht hätte, seinen Sachvortrag (auch) diesen weitergehenden Anforderungen anzupassen (vgl. OLG München, Urteil v. 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1425; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl., § 139 Rn 14-14a m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 148/11

    Gerichtliche Hinweise müssen konkret formuliert sein!

    Vielmehr bestand im Hinblick auf die Reaktion der Klägerin auf den o.a. unzureichenden gerichtlichen Hinweis zum Fragenkomplex der Abnahme in der letzten mündlichen Verhandlung in erster Instanz am 20.06.2011 (565 ff. GA) in deren Schriftsatz vom 15.08.2011, dort Seite 16/17 (590/591GA) für das LG erst recht ein Anlass zu einem weitergehenden gerichtlichen Hinweis gemäß § 139 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2003, VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281; BGH, Urteil vom 25.06.2002, X ZR 83/00, NJW 2002, 3317; OLG München, Urteil vom 19.02.1997, 7 U 4303/96, NJW-RR 1997, 1245; Zöller-Greger, a.a.O., § 139, Rn 14a mwN).
  • OLG Köln, 21.06.2006 - 17 U 93/05

    Hinweispflicht im Anwaltsprozess

    Aber selbst wenn das Gericht einen Hinweis erteilt, kann es zu einem weiteren verpflichtet sein, wenn die Partei bzw. für diese der Rechtsanwalt wiederum eine nicht ausreichende Erklärung abgibt (OLG München NJW-RR 1997, 1425) oder aber der Hinweis falsch aufgenommen und die Partei zu verstehen gibt, dass sie den Hinweis nicht verstanden hat (BGH NJW 2002, 3317).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2317/08

    Gewerberaummiete: Berechtigung der Minderungseinrede

    Soweit der Klägervertreter ausdrücklich an seiner Rüge des weiteren Sachvortrages der Beklagten als verspätet festhalten möchte, vertritt der Senat die Auffassung, dass gerade in einem Fall, in dem das Verfahren erster Instanz durch ein nicht dem Verfahrensrecht entsprechendes Urteil ein zunächst "vorzeitiges Ende" gefunden hat, der davon betroffenen Partei Gelegenheit gegeben werden muss, ihren Sachvortrag insgesamt zu ergänzen; von daher sieht der Senat ein Argument der "Verspätung" für die Frage der Zweckmäßigkeit der Rückverweisung nicht als entscheidend an (ebenso OLG München [7. ZS] NJW-RR 1997, 1425 [1426]).
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