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   OLG Stuttgart, 30.08.1996 - 2 U 104/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4895
OLG Stuttgart, 30.08.1996 - 2 U 104/96 (https://dejure.org/1996,4895)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.08.1996 - 2 U 104/96 (https://dejure.org/1996,4895)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. August 1996 - 2 U 104/96 (https://dejure.org/1996,4895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung eines Anspruchs auf Rückzahlung eines Darlehensbetrags mit Mietforderung; Durchführung von Räumungsverkäufen; Verklammerung von sittenwidrigen Rechtsgeschäft mit rechtmäßigen Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 134 138; UWG §§ 4 7 8
    Nichtigkeit eines Vertrags mit wettbewerbswidrigen Maßnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 236
  • BB 1996, 2060
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 6 W 55/08

    Call-Center-Vertrag über Telefon-Spam ist nichtig

    Wie ein anderer Senat des erkennenden Gerichts bereits 1996 entschieden hat (NJW-RR 1997, 236) und was in der Literatur durchgehend genauso beurteilt wird (z.B. Armbrüster in Münchener Kommentar zum BGB 5. Auflage § 134 Rdnr. 67 mwN oder Sack in Staudinger BGB § 134 Bearb. 2003 Rdnr. 298), ist ein Vertrag nach § 134 BGB nichtig, der zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichtet ("Basisvertrag"), ohne dass zwischen den verschiedenen möglichen Verstößen differenziert werden müsste.
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96

    Co-Verlagsvereinbarung

    Gemäß § 134 BGB können Verträge nichtig sein, die zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichten (vgl. BGHZ 110, 156, 175 - HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz; OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 236, 237; BGB-RGRK/Krüger-Nieland/Zöller, 12. Aufl., § 134 Rdn. 298; vgl. auch BGHZ 37, 258, 261 f. - zur Nichtigkeit bei einem Verstoß gegen das RBerG; BGH, Urt. v. 11.11.1993 - I ZR 225/91, GRUR 1994, 527, 529 = WRP 1994, 169 - Werbeagent - zur Frage der Nichtigkeit einer rabattrechtswidrigen Preisvereinbarung).
  • KG, 17.07.2003 - 22 U 149/03

    Geschäftsraummiete: Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer

    Vielmehr ist in der Regel umgekehrt eine zivilrechtlich begründete Verpflichtung, die zur Begehung unlauteren Wettbewerbs verpflichtet, gemäß § 134 BGB unwirksam (vgl. dazu OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 236/237).
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