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   OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95   

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https://dejure.org/1996,4354
OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95 (https://dejure.org/1996,4354)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.1996 - 11 U 54/95 (https://dejure.org/1996,4354)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 1996 - 11 U 54/95 (https://dejure.org/1996,4354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    BGB §§ 150 II, 816 II, KO § 59 I Nr. 4, AGBG § 2
    Vertragsinhalt bei sich widersprechenden AGB (Abwehrklausel)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 8 ff.; BGB §§ 433 ff
    Geltung widersprechender AGB; Abwehr eines verlängerten Eigentumsvorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 37 O 23/95
  • OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 946
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 327/83

    Geltung widerstreitender AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Da das tatsächlich der Fall war, wurden im Ergebnis weder die Geschäftsbedingungen der Gemeinschuldnerin noch die der Klägerin insgesamt Vertragsgegenstand (zu dieser Rechtsfolge von Abwehrklauseln bei sich widersprechenden Geschäftsbedingungen siehe BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW-RR 1986, 984, 985; NJW 1991, 1604, 1606; NJW 1995, 1671, 1672; Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG Rdnr. 27).

    Dem Parteiwillen kann vielmehr entnommen werden, daß solche vom dispositiven Recht abweichenden oder dieses ergänzenden Regelungen gelten sollen, die in den beiderseitigen Geschäftsbedingungen mit übereinstimmendem Inhalt getroffen und demgemäß von beiden Parteien gewollt sind (BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW 1991, 1604, 1606).

    An einer solchen Willensübereinstimmung fehlt es zwar, wenn eine Seite zusätzliche Bestimmungen verwendet, die in den mit einer Abwehrklausel versehenen Bedingungen des anderen Vertragspartners keine Entsprechung finden (BGH NJW 1985, 1838, 1839 f.).

  • BGH, 03.02.1982 - VIII ZR 316/80

    Stahlstäbe - Einseitiger Eigentumsvorbehalt; §§ 46, 59 KO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Das reicht im kaufmännischen Verkehr aus (vgl. BGH NJW 1982, 1749, 1750 zur Ableitung eines einseitigen Eigentumsvorbehalts aus nicht übersandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

    Die Lieferungen erfolgten dann unter einseitigem, gleichwohl wirksamem einfachem Eigentumsvorbehalt (vgl. BGH NJW 1982, 1749, 1750; NJW-RR 1986, 1378, 1379).

  • BGH, 18.06.1986 - VIII ZR 165/85

    Rechtsstellung des Käufers bei formularmäßig vereinbartem Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Die Lieferungen erfolgten dann unter einseitigem, gleichwohl wirksamem einfachem Eigentumsvorbehalt (vgl. BGH NJW 1982, 1749, 1750; NJW-RR 1986, 1378, 1379).

    Eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bestand nicht, wenn die Vorausabtretung der Kaufpreisforderungen wegen der Abwehrklausel nicht wirksam wurde (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1378, 1379).

  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Da das tatsächlich der Fall war, wurden im Ergebnis weder die Geschäftsbedingungen der Gemeinschuldnerin noch die der Klägerin insgesamt Vertragsgegenstand (zu dieser Rechtsfolge von Abwehrklauseln bei sich widersprechenden Geschäftsbedingungen siehe BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW-RR 1986, 984, 985; NJW 1991, 1604, 1606; NJW 1995, 1671, 1672; Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG Rdnr. 27).

    Dem Parteiwillen kann vielmehr entnommen werden, daß solche vom dispositiven Recht abweichenden oder dieses ergänzenden Regelungen gelten sollen, die in den beiderseitigen Geschäftsbedingungen mit übereinstimmendem Inhalt getroffen und demgemäß von beiden Parteien gewollt sind (BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW 1991, 1604, 1606).

  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 20/94

    Stillschweigende Annahme einer modifizierten Auftragsbestätigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Da das tatsächlich der Fall war, wurden im Ergebnis weder die Geschäftsbedingungen der Gemeinschuldnerin noch die der Klägerin insgesamt Vertragsgegenstand (zu dieser Rechtsfolge von Abwehrklauseln bei sich widersprechenden Geschäftsbedingungen siehe BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW-RR 1986, 984, 985; NJW 1991, 1604, 1606; NJW 1995, 1671, 1672; Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG Rdnr. 27).

    Die widerspruchslose Abwicklung der einzelnen Kaufverträge wäre dann als Annahme der modifizierten, auf der Grundlage der Lieferungs- und Leistungsbedingungen unterbreiteten Angebote der Klägerin zu werten (vgl. BGH NJW 1995, 1671, 1672) und der darin enthaltene verlängerte Eigentumsvorbehalt wäre ebenfalls wirksam vereinbart.

  • BGH, 05.03.1986 - VIII ZR 97/85

    Einbeziehung von AGB bei Bestehen einer formularmäßigen Abwehrklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Da das tatsächlich der Fall war, wurden im Ergebnis weder die Geschäftsbedingungen der Gemeinschuldnerin noch die der Klägerin insgesamt Vertragsgegenstand (zu dieser Rechtsfolge von Abwehrklauseln bei sich widersprechenden Geschäftsbedingungen siehe BGH NJW 1985, 1838, 1839; NJW-RR 1986, 984, 985; NJW 1991, 1604, 1606; NJW 1995, 1671, 1672; Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG Rdnr. 27).
  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91

    Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Maßgeblich ist der Wert der gesamten Stufenklage, weil das Landgericht diese insgesamt abgewiesen hat und der Beklagte durch die Aufhebung dieser Entscheidung nicht nur um den Aufwand für die Auskunft, sondern auch durch die Möglichkeit, in der Leistungsstufe bis zur Höhe des genannten Betrages verurteilt zu werden, beschwert ist (vgl. BGH MDR 1992, 1091 f.).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Nach ständiger Rechtsprechung besteht eine aus dieser Vorschrift abgeleitete Auskunftspflicht, wenn die Rechtsbeziehungen der Parteien es mit sich bringen, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen Informationen nicht in zumutbarer Weise selbst beschaffen und der Verpflichtete die entsprechende Auskunft unschwer erteilen kann (BGH NJW 1995, 386, 387; Palandt/Heinrichs, 55. Aufl., § 261 BGB Rdnr. 8; beide m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.1996 - 11 U 54/95
    Insoweit verweist der Senat den Rechtsstreit in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück (BGH NJW 1985, 862 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2015 - 21 U 178/14

    Anforderungen an die Feststellung einer Schiedsgerichtsabrede in einem

    Entsprechend ist auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine allgemein gehaltene Abwehrklausel grundsätzlich dergestalt auszulegen, dass sie nicht nur einzelne widersprechende, sondern alle vom Gegner genannten Klauseln ausschließen soll (BGHZ 61, 282; NJW 1995, 1838; NJW-RR 2001, 484; OLG Düsseldorf, NJW-RR 97, 946; OLG Frankfurt, IPRspr. 2006, Nr. 212, 477 (ausdrücklich für die Schiedsgerichtsvereinbarung); Münchener Kommentar - Münch, ZPO, 2013, § 1031 Rdnr. 40).

    Auch dem steht der zuvor durch den Kläger in der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Abwehrklausel geäußerte Wille entgegen, nach der er die Vertragsbedingungen der Beklagten nicht akzeptieren wollte (vgl. dazu BGH, NJW 1995, 1671; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 946).

    Dies würde dem übereinstimmenden Willen beider Parteien, vom dispositiven Recht abweichende Regelungen zu treffen, nicht gerecht werden (BGH, NJW 1985, 1838; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 946; Ulmer, a.a.O., Rdnr. 191).

  • OLG Köln, 25.04.1997 - 19 U 159/96

    Ausgleichsanspruch des KFZ-Eigenhändlers

    Der Senat hält bei der Berechnung des EigenhändlerAusgleichsanspruchs nach § 89 b HGB an seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - in: MDR 1996, 689 und Urt. vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - in: OLGR 1996, 177 ff.) fest.

    Wie der Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers zu berechnen ist, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - (in: MDR 1996, 689) und vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - (in: OLGR 1996, 177 ff.) ausführlich dargelegt.

    Deshalb ist diese Mehrfachkundenquote für den Zeitraum von 5 Jahren zunächst unverändert anzunehmen; erst im Anschluß daran könnte jeweils gestaffelt eine Abwanderungsquote angenommen werden (so schon Horn, ZIP 1988, 137, 142; Staub/Brüggemann, a.a.O., § 89 b Rn. 86; Entscheidungen des Senats vom 23.2.1996 - 19 U 114/95 - MDR 1996, 689 und vom 14.6.1996 - 19 U 4/96 - OLGR 1996, 177 ff.).

  • OLG Köln, 27.04.2007 - 19 U 11/07

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort für Jahresrahmenliefervertrag -

    Entscheidend ist, dass der Hersteller dadurch tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich den Kundenstamm auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter nutzbar zu machen (ständige Rechtsprechung: vgl. etwa BGH, Urteil vom 12.1.2000 - VIII ZR 19/99, in: NJW 2000, 1413 ff.; Senat, Urteil vom 14.6.1996 - 19 U 4/96, in: OLGR 1996, 177, 178 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.01.2007 - 19 U 11/07

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Verfahrensrecht - Vertragshändlervertrag im

    Entscheidend ist, dass der Hersteller dadurch tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich den Kundenstamm auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter nutzbar zu machen (ständige Rechtsprechung: vgl. etwa BGH, Urteil vom 12.1.2000 - VIII ZR 19/99, in: NJW 2000, 1413 ff.; Senat, Urteil vom 14.6.1996 - 19 U 4/96, in: OLGR 1996, 177, 178 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 135/10

    Warenkreditversicherung - Eigentumsvorbehalt als Voraussetzung für den

    Dass ein verlängerter Eigentumsvorbehalt ausnahmsweise Vertragsinhalt geworden ist, weil eine dahingehende Willensübereinstimmung erkennbar geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 946), kann nicht festgestellt werden.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2011 - 9 U 135/10
    Dass ein verlängerter Eigentumsvorbehalt ausnahmsweise Vertragsinhalt geworden ist, weil eine dahingehende Willensübereinstimmung erkennbar geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 946), kann nicht festgestellt werden.
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