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   BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95   

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BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95 (https://dejure.org/1996,1157)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1996 - NotZ 46/95 (https://dejure.org/1996,1157)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 (https://dejure.org/1996,1157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Notar - Höhe der Punktzahl aus einem Wiederholungskurs und Vertiefungskurs des Deutschen Anwaltsinstituts e.V

  • Anwaltsblatt

    § 6 BNotO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2
    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs bei der Auswahl des Notarbewerbers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 948
  • DNotZ 1997, 879
  • AnwBl 1997, 283
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Sie trifft lediglich Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen das Amt verliehen werden kann, ohne zugleich einen Anspruch hierauf zu begründen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 = BGHZ 124, 327, 329).

    Ein von einer beruflichen Organisation veranstalteter freiwilliger Vorbereitungskurs für das Amt des Anwaltsnotars kann von der Landesjustizverwaltung zum Nachweis der fachlichen Eignung oder bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern nur berücksichtigt werden, wenn er mit einer Kontrolle des Erfolges verbunden ist (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 - BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Satz 2, Vorbereitungskurs 1 = BGHZ 124, 327, 341 und - NotZ 48/92 - BGHR, aaO., Vorbereitungskurse 2 = NJW 1994, 750, ferner vom 18. September 1995 - NotZ 8/95 - BGHR, aaO., Vorbereitungskurse 3/4/5 = BGHZ 130, 356, 365).

    b) Der Antragsgegner hat mit Erlaß der AVNot vom 24. Juni 1991 im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die in § 6 Abs. 3 BNotO genannten Auswahlkriterien durch Erlaß einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift zu konkretisieren (Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, aaO., 332 f).

  • BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93

    Bewertung der fachlichen Eignung für ein Notariat - Feststellung der

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Das für die Zulässigkeit des Feststellungsantrages bzw. des Fortsetzungsfeststellungsantrags erforderliche Rechtsschutzinteresse setzt voraus, daß die begehrte Feststellung geeignet ist, die Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Antragstellers durch die Justizverwaltung in dem laufenden oder in einem späteren Bewerbungsverfahren zu verhindern (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds.Rpfl. 1994, 333, 334; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 33/93 = NJW-RR 1995, 826; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 35/93 = LM DDR-NotVO § 2 Nr. 1 (9/95).

    Eine vergleichbare notarspezifische Ausrichtung fehlt bei Lehrveranstaltungen, die auch zur Vorbereitung auf einen anderen juristischen Beruf bestimmt sind, selbst wenn sie Sachgebiete zum Gegenstand haben, die einen Bezug zum Notarberuf aufweisen (BGH, Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93, Nds.Rpfl. 1994, 333, 335).

  • BGH, 09.05.1988 - NotZ 2/88

    Notar - Persönliche Eignung - Anforderung

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Dies gilt, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, auch für Anwaltsnotare (Beschlüsse vom 9. Mai 1988 - NotZ 2/88 - BGHR BNotO § 6 Eignung 1, vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Ein von einer beruflichen Organisation veranstalteter freiwilliger Vorbereitungskurs für das Amt des Anwaltsnotars kann von der Landesjustizverwaltung zum Nachweis der fachlichen Eignung oder bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern nur berücksichtigt werden, wenn er mit einer Kontrolle des Erfolges verbunden ist (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 - BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Satz 2, Vorbereitungskurs 1 = BGHZ 124, 327, 341 und - NotZ 48/92 - BGHR, aaO., Vorbereitungskurse 2 = NJW 1994, 750, ferner vom 18. September 1995 - NotZ 8/95 - BGHR, aaO., Vorbereitungskurse 3/4/5 = BGHZ 130, 356, 365).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 45/92

    Berücksichtigung einzelner Niederschriften bei der Beurteilung der Eignung eines

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Eine Zuteilung von Sonderpunkten für die Beurkundungstätigkeit ist nicht zu lässig, sie würde die gebotene Begrenzung des Gewichts der Urkundspraxis wieder einschränken oder aufheben und im Ergebnis über eine systemwidrige Doppelbewertung desselben Kriteriums zu einer Ungleichbehandlung anderer Bewerber führen (BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92 = NJW 1994, 1870, 1872 f).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 35/93

    Unabhängigkeit des Notarvertreters

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Das für die Zulässigkeit des Feststellungsantrages bzw. des Fortsetzungsfeststellungsantrags erforderliche Rechtsschutzinteresse setzt voraus, daß die begehrte Feststellung geeignet ist, die Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Antragstellers durch die Justizverwaltung in dem laufenden oder in einem späteren Bewerbungsverfahren zu verhindern (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds.Rpfl. 1994, 333, 334; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 33/93 = NJW-RR 1995, 826; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 35/93 = LM DDR-NotVO § 2 Nr. 1 (9/95).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 48/92

    Berücksichtigung eines freiwilligen Vorbereitungskurses für das Amt des

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Ein von einer beruflichen Organisation veranstalteter freiwilliger Vorbereitungskurs für das Amt des Anwaltsnotars kann von der Landesjustizverwaltung zum Nachweis der fachlichen Eignung oder bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern nur berücksichtigt werden, wenn er mit einer Kontrolle des Erfolges verbunden ist (Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 - BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Satz 2, Vorbereitungskurs 1 = BGHZ 124, 327, 341 und - NotZ 48/92 - BGHR, aaO., Vorbereitungskurse 2 = NJW 1994, 750, ferner vom 18. September 1995 - NotZ 8/95 - BGHR, aaO., Vorbereitungskurse 3/4/5 = BGHZ 130, 356, 365).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Dies gilt, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, auch für Anwaltsnotare (Beschlüsse vom 9. Mai 1988 - NotZ 2/88 - BGHR BNotO § 6 Eignung 1, vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92 - BGHR BNotO § 6 Eignung 4 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 33/93

    Zulässigkeit der Vorabklärung von Rechtsfragen beabsichtigter Amtshandlungen des

    Auszug aus BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95
    Das für die Zulässigkeit des Feststellungsantrages bzw. des Fortsetzungsfeststellungsantrags erforderliche Rechtsschutzinteresse setzt voraus, daß die begehrte Feststellung geeignet ist, die Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Antragstellers durch die Justizverwaltung in dem laufenden oder in einem späteren Bewerbungsverfahren zu verhindern (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds.Rpfl. 1994, 333, 334; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 33/93 = NJW-RR 1995, 826; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 35/93 = LM DDR-NotVO § 2 Nr. 1 (9/95).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    bb) Im Gegensatz zur Berücksichtigung der Notenunterschiede im Staatsexamen und des unterschiedlichen Leistungsniveaus bei den Notarassessoren hat es der Bundesgerichtshof allerdings im Rahmen der Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO für nicht zulässig gehalten, bei den Testaten im Rahmen der Qualifizierung zum Anwaltsnotar nach einer Leistungsbenotung zu differenzieren, hierfür Sonderpunkte zu vergeben und damit die fachliche Eignung eines Bewerbers genauer zu kennzeichnen (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 948 ; NJW-RR 1998, S. 637).

    Selbst für den Fall, dass Klausuren tatsächlich geschrieben und bewertet worden waren, kann nach der Rechtsprechung durch ein gutes Ergebnis keine Steigerung der Punktzahl erreicht werden (vgl. BGH, NJW-RR 1997, S. 948; NJW-RR 1998, S. 637).

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Mit der Einführung des Kriteriums der erfolgreichen Teilnahme an dem freiwilligen Vorbereitungskurs einer beruflichen Organisation sollte lediglich eine breitere Beurteilungsgrundlage für die fachliche Eignung der Bewerber geschaffen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 2 und vom 16. März 1998 - NotZ 25/97 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2 Vorbereitungskurse 6).
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

    a) Zur Frage, inwieweit die erfolgreiche Teilnahme an Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren für die Vergabe von Sonderpunkten nach Abschnitt A II Nr. 3 Buchst. e cc des Runderlasses zur Ausführung der Bundesnotarordnung in seiner geänderten Fassung vom 10. August 2004 (JMBl. für Hessen S. 323) im Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare zu berücksichtigen ist (teilweise Aufgabe der Senatsrechtsprechung gemäß Beschlüssen vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237).

    Zwar hat der Senat im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich nicht mehr für zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237).

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

    a) Für die Vergabe von Sonderpunkten für Leistungsnoten, die die Bewerber durch erfolgreiche Klausuren erreicht haben, bietet § 6 Abs. 3 S. 2 BNotO keine hinreichende gesetzliche Grundlage (vgl. schon Senatsbeschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879).

    a) Für diese Vergabe von Sonderpunkten bietet § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO keine hinreichende gesetzliche Grundlage (BGH, Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 = AnwBl. 1997, 283 = NJW-RR 1997, 948).

    Er hat sich deshalb darauf beschränkt, als Kriterium die erfolgreiche Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs zu regeln (BGH, Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 = NJW-RR 1997, 948 m.N. der Gesetzesmaterialien).

    Demgemäß hat der Senat mehrfach entschieden, daß ein Vorbereitungskurs bei der Bewertung nur berücksichtigt werden kann, wenn er mit einer Erfolgskontrolle verbunden ist (vgl. die Nachweise im Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95, aaO).

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 13/97

    Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle in Berln; Berücksichtigung

    Eine Zuteilung von Sonderpunkten für die Beurkundungstätigkeit ist nicht zulässig, sie würde die gebotene Begrenzung des Gewichts der Urkundspraxis wieder einschränken oder aufheben und im Ergebnis über eine systemwidrige Doppelbewertung desselben Kriteriums zu einer Ungleichbehandlung anderer Bewerber führen (BGH, Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - NJW-RR 1997, 948 unter II 2 e bb m.w.N.).

    Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - aaO unter II 2 e aa) in besonderer Weise für das Amt des Notars qualifizieren.

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 26/97

    Berücksichtigung von Leistungsbewertungen in Grund- und Wiederholungs- und

    Wie das Oberlandesgericht unter Bezug auf die Senatsrechtsprechung zutreffend ausgeführt hat, ist die Regelung in Nr. 11. 3 f des Runderlasses des Antragsgegners - soweit sie bestimmt, daß in den Grundkursen oder den Wiederholungs- und Vertiefungskursen erzielte Leistungsbewertungen Anlaß für die Vergabe von Sonderpunkten sein können - rechtswidrig, weil § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO hierfür keine hinreichende gesetzliche Grundlage bietet (BGH, Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, NJW-RR 1997, 948; ferner Beschl. v. 24. November 1997 - NotZ 3/97, Umdruck S. 5, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dementsprechend hat der Senat mehrfach entschieden, daß ein Vorbereitungskurs bei der Bewertung nur berücksichtigt werden kann, wenn er mit einer Erfolgskontrolle verbunden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, aaO, S. 948 m.N.); er hat sich bereits mit dieser Rechtsprechung mittelbar gegen eine nach Leistungsnoten differenzierende Berücksichtigung der Vorbereitungskurse ausgesprochen.

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 27/97

    Berücksichtigung der Absolvierung eines Grundkurses als Regelnachweis für die

    Das in dem Runderlaß vom 27. Juni 1991 in der heute gültigen Fassung geregelte Bewertungssystem des Antragsgegners, das dem gleichgelagerten Auswahlsystem der meisten Landesjustizverwaltungen in der Bundesrepublik entspricht (vgl. hierzu die Übersicht bei Seybold/Schippel, BNotO, 6. Aufl., § 6 Rdn. 22 ff.), ist in sich ausgewogen und steht - abgesehen von der Regelung in Nr. 11. 3 f zur Vergabe von Sonderpunkten für erfolgreiche Teilnahme an Klausuren - im Einklang mit § 6 Abs. 3 BNotO (Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt - Hessen; Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, BGHR BNotO § 6 Abs. 3 S. 2 Auswahlverfahren 2 - NRW; Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 1870 - Baden-Württemberg; Beschl. v. 25. April 1994 - NotZ 19/93, Nds.Rpfl.

    Eine Zuteilung von Sonderpunkten für die Beurkundungstätigkeit ist entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts nicht zulässig; sie würde die gebotene Begrenzung des Gewichts der Urkundspraxis wieder einschränken oder aufheben und im Ergebnis über eine systemwidrige Doppelbewertung desselben Kriteriums zu einer Ungleichbehandlung anderer Bewerber führen (BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1993 - NotZ 45/92, NJW 1994, 1870, 1872 f. sowie Beschl. v. selben Tage - NotZ 47/92 und NotZ 49/92, BGHR BNotO n.F. § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 2, 3; ferner Beschl. v. 25. November 1996 - NotZ 46/95, NJW-RR 1997, 948, 950).

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 15/97

    Berwerbung um eine Anwaltsnotarstelle - Berücksichtigung und Bewertung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879 = NJW-RR 1997, 948 unter II 2 e aa m.w.N.) erfüllen die Vorbereitungskurse nur dann die Anforderungen des § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, in denen die erforderlichen Rechtskenntnisse den Teilnehmern unter Beachtung der besonderen Anforderungen und Gegebenheiten des Notarberufs nahegebracht werden.

    Das zuletzt genannte Seminar richtete sich nach dem Ausschreibungstext insbesondere auch an Steuerberater und hatte danach seinen Schwerpunkt im Steuerrecht (vgl. zur Beurteilung eines ähnlichen Seminars des IFU-Instituts den Senatsbeschluß vom 25. November 1996, aaO).

    Zutreffend hat das Oberlandesgericht seine Entscheidung unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 25. November 1996 (aaO unter II 2 c) auch darauf gestützt, daß der Antragsgegner dem Antragsteller für die erfolgreiche Teilnahme an drei ganztägigen Klausuren zu Unrecht drei Sonderpunkte nach § 18 Abs. 2 Nr. 6 AVNot zuerkannt hat.

  • BGH, 30.11.1998 - NotZ 28/98

    Eignung eines Bewerbers im Verhältnis zu anderen Mitbewerbern

    Eine Zuteilung von Sonderpunkten für die Beurkundungstätigkeit ist nicht zulässig, sie würde die gebotene Begrenzung des Gewichts der Urkundspraxis wieder einschränken oder aufheben und im Ergebnis über eine systemwidrige Doppelbewertung desselben Kriteriums zu einer Ungleichbehandlung anderer Bewerber führen (BGH, Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - NJW-RR 1997, 948 unter II 2 e bb m.w.N.).

    bb) Davon abgesehen handelt es sich bei den vom Antragsteller jetzt geltend gemachten Umständen ersichtlich nicht um solche, die ihn im Sinne des gesetzlichen Auswahlmaßstabs, der Richtlinie ... und der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 10. März 1997 im Verfahren des Antragstellers in der Sache NotZ 21/96 unter II 1 b und Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - aaO unter II 2 e aa) in besonderer Weise für das Amt des Notars qualifizieren.".

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 125/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    (1) Zwar hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung im Rahmen der Gesamtbewertung eine über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungskurs hinausgehende differenzierte Einbeziehung erteilter Leistungsnoten für Klausuren durch die Vergabe von Sonderpunkten wegen der Gefahr unzulässiger Doppelbewertungen grundsätzlich für nicht zulässig erachtet (Senat, Beschlüsse vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 - DNotZ 1997, 879, 882 f. und vom 24. November 1997 - NotZ 3/97 - DNotZ 1999, 237, 238 f.), daran aber angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und der Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945) und 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157) nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 120/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • OLG Köln, 04.09.2006 - 2 VA (Not) 20/05

    Notarbestellung; Voraussetzungen; notarnahe Ausgestaltung der Anwaltstätigkeit

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 13/04

    Zulässigkeit des Wechsels in einem Bewerbungsverfahren nach § 110 der

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 46/96

    Anrechnung von Zeiten im ehrenamtlichen Dienst; Anrechnung von

  • OLG Köln, 07.02.2001 - 2 VA (Not) 35/00
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 31/96

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 04.09.2006 - 2 VA (Not) 13/05

    Notarbestellung, Voraussetzungen

  • OLG Köln, 07.09.2006 - 2 VA (Not) 3/06

    Notarbestellung; Voraussetzungen; Notariatsverwaltung

  • OLG Bremen, 17.08.2006 - 2 Not 5/06

    Eignungsprognose bei der Bestellung von Anwaltsnotaren

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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