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   BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97   

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BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97 (https://dejure.org/1998,1428)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.1998 - 3Z BR 486/97 (https://dejure.org/1998,1428)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - 3Z BR 486/97 (https://dejure.org/1998,1428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerdeentscheidung; Voraussetzungen für die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung zur Vermeidung einer Selbstschädigung; Voraussetzungen für die freiheitsentziehende Unterbringung eines Betreuten durch den ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 25
    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Begründungspflicht für Beschwerdeentscheidung, freie Willensbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1014
  • FamRZ 1998, 1327
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180, 219 f. = FamRZ 1967, 449; BayObLGZ 1993, 18; BayObLG FamRZ 1993, 998/999; BTPrax 1994, 99; Bürgle NJW 1988, 1881, 1885; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 13, Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. Rn. 4, je zu § 1906).
  • OLG Hamburg, 24.02.1994 - 11 W 6/94

    Aktienrecht; Auskunftsrecht eines Aktionärs

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    Die Gründe müssen eine vollständige Sachdarstellung enthalten (BayObLG NJW-RR 1994, 618; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 25 Rn. 1).
  • OLG Koblenz, 17.09.1990 - 11 WF 820/90
    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    b) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 209 = NJW 1990, 775).
  • OLG Stuttgart, 23.02.1994 - 8 W 534/93

    Umfang einer Altersvorsorgevollmacht

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180, 219 f. = FamRZ 1967, 449; BayObLGZ 1993, 18; BayObLG FamRZ 1993, 998/999; BTPrax 1994, 99; Bürgle NJW 1988, 1881, 1885; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 13, Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. Rn. 4, je zu § 1906).
  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608, 609; FamRZ 1993, 1489/1490, FamRZ 1994, 1617/1618 m. w. N.; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 11 m. w. N.).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608, 609; FamRZ 1993, 1489/1490, FamRZ 1994, 1617/1618 m. w. N.; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 11 m. w. N.).
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 74/93

    Unterbringung; Genehmigung; Willen; Bestimmen; Auslegung; Staat; Recht; Erziehen;

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180, 219 f. = FamRZ 1967, 449; BayObLGZ 1993, 18; BayObLG FamRZ 1993, 998/999; BTPrax 1994, 99; Bürgle NJW 1988, 1881, 1885; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 13, Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. Rn. 4, je zu § 1906).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608, 609; FamRZ 1993, 1489/1490, FamRZ 1994, 1617/1618 m. w. N.; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
    Der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180, 219 f. = FamRZ 1967, 449; BayObLGZ 1993, 18; BayObLG FamRZ 1993, 998/999; BTPrax 1994, 99; Bürgle NJW 1988, 1881, 1885; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 13, Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. Rn. 4, je zu § 1906).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Die Alkohol- oder Trunksucht für sich ist dagegen noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, die zum Ausschluss der freien Willensbestimmung führen könnte (BayObLG NJW.1990, 774/775; vgl. auch FamRZ 1993, 1489/1490; NJW-RR 1998, 1014/1015).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03

    Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer

    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

    Insbesondere bedarf es einer eindeutigen Stellungnahme des Sachverständigen zur Frage, ob und inwieweit der Betroffene krankheitsbedingt gehindert ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGRep 1995, 31 = FamRZ 1995, 695; FamRZ 1998, 1327, 1328).

  • OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04

    Aufgaben des Betreuers: Betreibung eines Verfahrens der Unterbringungsgenehmigung

    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).
  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, daß der Betreute aufgrund der Krankheit seinen willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).

    Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, daß der Betreute aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m.w.N.).

    bb) Trunksucht (Alkoholismus) ist für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB , so daß allein darauf in der Regel die Bestellung eines Betreuers und die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden können (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 1991, 608 ; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58~.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Enthält die Beschwerdeentscheidung keine Darstellung des Sachverhalts oder ist diese so undeutlich oder unvollständig, daß die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses von dem Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, so muß allein aus diesem Grunde die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 223 [224]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; Senat, Beschluß vom 18. März 2008 - 2 Wx 11/08 - OLG Köln [16. Zivilsenat], NJW-RR 2000, 969 [970]; BayObLG NJW-RR 1998, 1014; OLG Schleswig, FGPrax 2007, 283 [284]; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1174; Demharter, a.a.O., § 77, Rdn. 38; Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl. 2006, § 25, Rdn. 30, 31; Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25, Rdn. 28).
  • BayObLG, 23.08.2002 - 1Z BR 61/02

    Testierfähigkeit bei Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch - Amtsermittlung -

    Zutreffend geht das Landgericht mit dem Sachverständigen davon aus, dass die Alkoholsucht für sich noch keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit ist, die zum Ausschluss der freien Willensbestimmung führt (BayObLG NJW 1990, 774/775; vgl. auch FamRZ 1993, 1489/1490; NJW-RR 1998, 1014/1015).
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; Beschluss des Senates vom 10. Januar 2000 - 16 Wx 193/99).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Das Landgericht hat insbesondere beachtet, daß Trunksucht (Alkoholismus) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit oder geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 BGB ist, so daß allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung nicht gestützt werden kann (vgl. BayObLG NJW 1990, 775, 209; NJW-RR 1998, 1014/1015; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 ).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Alkoholismus im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (BayObLG FamRZ 19.91, .608; NJW-RR 1998, 1014/1015 m.w.N.; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185/186; Palandt/Diederichsen BGB 58.Aufl. § 1896 Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08

    Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus

    Der nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorausgesetzte Ausschluss der Einsichtsfähigkeit des Betroffenen ist gleichzusetzen mit dem Ausschluss seiner Fähigkeit zur freien Willensbestimmung, die jede betreuungsrechtliche Maßnahme gegen den natürlichen Willen des Betroffenen voraussetzt (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 1014, 1015; BayObLGZ 1993, 18).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 15 Wx 283/08

    Anforderungen an die Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen;

  • AG Altötting, 31.01.2023 - XVII 500/22

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, Sachverständigengutachten,

  • OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99

    Tatbestand in der WEG -Entscheidung

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00

    Unterbringung bei Alkoholismus - die Voraussetzungen sind genau zu prüfen

  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

  • OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99

    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

  • BGH, 08.11.2012 - V ZB 112/12

    Anforderungen an die Begründung einer Beschwerdeentscheidung bei Zulassung der

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.09.2015 - 13 T 6170/15

    Unterbringungsbeschwerde ist unbegründet - Die Voraussetzungen für eine

  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

  • BayObLG, 02.06.2004 - 3Z BR 111/04

    Genehmigungsfähigkeit der geschlossenen Unterbringung eines alkohol- und

  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

  • LG Ansbach, 05.07.2021 - 4 T 688/21

    Voraussetzungen der Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung durch ein

  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 52/04

    Unterbringungsgenehmigung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung

  • LG Ansbach, 10.12.2020 - 4 T 1344/20

    Genehmigung der Unterbringung und Einwilligung zur zwangsweisen Behandlung des

  • LG Ansbach, 25.07.2022 - 4 T 631/22

    Unterbringung und Zwangsmedikation bei Selbstgefährdung aufgrund psychischer

  • LG Ansbach, 23.10.2019 - 4 T 1241/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21

    Freiheitsentziehende Unterbringung bei nicht vorhandener Krankheitseinsicht

  • LG Ansbach, 17.05.2021 - 4 T 460/21

    Freiheitsentziehende Unterbringung durch einen Betreuer

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2021 - 13 T 49/21

    Voraussetzungen für eine Unterbringungsgenehmigung von über einem Jahr

  • BayObLG, 25.06.2003 - 3Z BR 115/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung bei zivilrechtlicher Unterbringung durch einen

  • BayObLG, 27.03.2002 - 3Z BR 50/02

    Aufhebung der Verfahrenspflegschaft im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • BayObLG, 30.11.2001 - BR 360/01

    Voraussetzungen der Unterbringung - Kausalität der Persönlichkeitsstörung für

  • AG Bayreuth, 21.01.2009 - XIV L 22/09

    Unterbringung nach Landesrecht bei nicht möglicher Sicherungsverwahrung

  • BayObLG, 22.12.1999 - 3Z BR 393/99

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterbringungsverfahrens

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