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   BGH, 31.07.1997 - VII ZB 36/96   

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https://dejure.org/1997,6792
BGH, 31.07.1997 - VII ZB 36/96 (https://dejure.org/1997,6792)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1997 - VII ZB 36/96 (https://dejure.org/1997,6792)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - VII ZB 36/96 (https://dejure.org/1997,6792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fristnotierung - Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten wegen Fristversäumung - Eintragung von Fristen auf Tonträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 519 Abs. 2 S. 2
    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Überlassung einfacher Tätigkeiten an hinreichend geschultes und überwachtes Personal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1139
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von

    Auszug aus BGH, 31.07.1997 - VII ZB 36/96
    Anders als in einem ähnlichen Fall, in dem der Bundesgerichtshof die Verfügung von Fristen auf Tonträgern ohne besondere Vorkehrungen nicht für ausreichend erachtet hat (BGH, Beschluß vom 9. Juni 1994, I ZB 5/94, NJW 1994, 2831 unter 3 c), war hier auch nicht eine besondere Kennzeichnung des Tonträgers oder der Akten erforderlich.
  • BFH, 19.12.2006 - VII R 63/02

    Ausfuhrerstattung; Frachtbrief

    In berechtigter Abgrenzung zu dem Beschluss in NJW 1994, 2831 hat der BGH aber in seinem Beschluss vom 31. Juli 1997 VII ZB 36/96 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1998, 1139) ausgeführt, ein Prozessbevollmächtigter müsse nicht damit rechnen, dass eine im Zusammenhang mit einer Berufungsschrift auf demselben Tonträger diktierte Berufungsbegründungsfrist durch sein Personal unbeachtet bleibe.

    Die bei isolierten Termindiktaten bestehende Gefahr, dass die Fristverfügung als solche von den Mitarbeitern in der Kanzlei nicht erkannt werde oder dass Akte und Tonträger getrennt würden und die Akte unbearbeitet weggelegt werde, bestehe in einem solchen Fall nicht (BGH-Beschluss in NJW-RR 1998, 1139, 1140).

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 3/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Klagefrist -

    Hinzu kommt vor allem, dass --entgegen der Ansicht des FG-- im Streitfall keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, dass die von Z mit dem Diktathinweis "Eilt, heute per Telefax an das FG ..." beauftragte Anwaltsgehilfin (Frau L.) nicht für die fristgerechte Absendung der Klageschrift gesorgt hätte, wenn sie über die Kanzleiabwesenheit des Prozessbevollmächtigten unterrichtet worden wäre (vgl. hierzu BGH-Beschluss vom 31. Juli 1997 VII ZB 36/96, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1998, 686).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 358/99

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltsverschulden

    Erfolgt die Fristverfügung durch Diktat auf einen Tonträger, der zugleich Diktate zu verschiedenen Akten enthält, besteht nicht nur die Gefahr, daß die Fristverfügung überhört wird bzw. alsbald in Vergessenheit gerät, sondern es ist auch ohne weiteres die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß Akte und Tonträger getrennt werden und die Fristeintragung letztlich deshalb unterbleibt (vgl. BGH 9. Juni 1994 aaO; 31. Juli 1997 - VII ZB 36/96 - NJW-RR 1998, 1139 f.).
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