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   BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97   

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BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97 (https://dejure.org/1998,2217)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1998 - 2Z BR 171/97 (https://dejure.org/1998,2217)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1998 - 2Z BR 171/97 (https://dejure.org/1998,2217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1092

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung über die Ablehnung eines Antrages zur Einsichtsnahme ins Grundbuch und in Grundakten; Voraussetzungen für Anspruch auf Einsicht in Grundakten; Beschreibung des für die Einsichtsnahme in Grundakten erforderlichen berechtigten Interesses ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12; GBV § 46
    Rechte aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu Lebzeiten des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundbucheinsicht für Pflichtteilsberechtigten

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Grundbucheinsicht für Pflichtteilsberechtigten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Grundbucheinsichtsrecht wegen möglicher Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche zu Lebzeiten des Erblassers - Familiäre Gründe für Einsichtsrecht unerheblich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1241
  • FamRZ 1998, 1306
  • Rpfleger 1998, 338
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Einsicht des Grundbuchs

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97
    Auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse kann das Recht auf Grundbucheinsicht begründen (vgl. BayObLG MittBayNot 1993, 210 f. m.w.N.; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90; Demharter GBO 22. Aufl. Rn. 7, Meikel/Böttcher GBR 8. Aufl. Rn. 4, jeweils zu § 12; Haegele/Schöner/Stöber GBR 11. Aufl. Rn. 525; zu weitgehend wohl OLG Hamm Rpfleger 1986, 124).

    Das Grundbuchamt ist deshalb gehalten, das Vorliegen eines berechtigten Interesses in jedem Einzelfall genau nachzuprüfen, um Einsichtnahmen zu verhindern, durch die das schutzwürdige Interesse Eingetragener verletzt werden könnte, Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse zu gewähren (vgl. BayObLG MittBayNot 1993, 210 m.w.N; OLG Karlsruhe aaO).

  • OLG Karlsruhe, 15.04.1996 - 11 Wx 6/96

    Einsichtsrecht des Nachweismaklers

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97
    Dieses Interesse bedarf umso mehr einer sorgfältigen Prüfung, als der Eigentümer in der Regel vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wird und ihm gegen die Gewährung nach der von der Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung kein Beschwerderecht zusteht (vgl. BGHZ 80, 126 ff.; OLG Stuttgart BWNotZ 1957, 197; OLG Karlsruhe Rpfleger 1996, 334; a.A. Meikel/Böttcher § 12 Rn. 80 und 83).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97
    Dieses Interesse bedarf umso mehr einer sorgfältigen Prüfung, als der Eigentümer in der Regel vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wird und ihm gegen die Gewährung nach der von der Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung kein Beschwerderecht zusteht (vgl. BGHZ 80, 126 ff.; OLG Stuttgart BWNotZ 1957, 197; OLG Karlsruhe Rpfleger 1996, 334; a.A. Meikel/Böttcher § 12 Rn. 80 und 83).
  • LG Ellwangen/Jagst, 22.02.1984 - 1 T 11/84
    Auszug aus BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97
    Gemäß der in Rechtsprechung und Literatur fast einhellig vertretenen Meinung (OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90; Meikel/Böttcher § 12 Rn. 44; Haegele/Schöner/Stöber Rn. 525; Böhringer BWNotZ 1985, 102/106; Flik BWNotZ 1985, 54; Melchers Rpfleger 1993, 309/316; a.A. LG Ellwangen Rpfleger 1984, 181 = BWNotZ 1985, 123 mit ablehnender Anmerkung von Böhringer; a.A. unter Umständen auch KEHE/Eickmann GBR 4. Aufl. § 12 Rn. 6 Stichwort: "Verwandte") gibt ein möglicher zukünftiger Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch kein Recht zur Einsicht des Grundbuchs und der Grundakten.
  • OLG München, 08.06.2016 - 34 Wx 168/16

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch des Nachbargrundstückes

    Das Interesse des Eigentümers oder von sonstigen Grundstücksberechtigten am Schutz persönlicher und wirtschaftlicher Geheimnisse ist dabei in jedem Einzelfall gegen das Interesse des Antragstellers an der Kenntnisgewinnung abzuwägen (allg. Ansicht; vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 338; OLG Oldenburg Rpfleger 2014, 131; OLG Stuttgart DNotZ 2011, 286; Demharter GBO 30. Aufl. § 12 Rn. 7; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 12 Rn. 6 und 9; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 12 Rn. 5; aus der Senatsrechtsprechung z. B. Beschluss vom 11.1.2016, 34 Wx 333/15 juris; vom 9.2.2015, 34 Wx 43/15 = NJW 2015, 1891).
  • OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18

    Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht iSv § 12 Abs. 1 GBO bei bloßer

    Vielmehr muss die Kenntnis vom Grundbuchstand bei verständiger Würdigung des Einzelfalls und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge für das künftige Handeln des Antragstellers und seine Entschließungen aus sachlichen Gründen erheblich erscheinen (vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 338; KG NJW-RR 2004, 1316/1317).
  • BGH, 09.01.2020 - V ZB 98/19

    Öffentliches Interesse eines Mitglieds einer Volksvertretung für Anspruch auf

    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht des Grundbuchs ist daher gegeben, wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse darlegt, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch in einem bloß tatsächlichen, etwa einem wirtschaftlichen Interesse bestehen kann (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 1241; OLG Frankfurt, Rpfleger 2011, 430; OLG Oldenburg, FGPrax 2014, 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2015, 199; OLG München, NJW-RR 2017, 77 Rn. 10; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.; KEHE/Keller, aaO Rn. 5; Lemke/Schneider, aaO Rn. 10 ff.; Meikel/Böttcher, aaO Rn. 6; Schreiner, Rpfleger 1980, 51; Grziwotz, MDR 2013, 433).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11

    Grundbucheinsicht

    (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 525; Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 12 Rn. 4 jeweils m.w.N.) § 12 Abs. 1 GBO bezweckt nicht in erster Linie einen Geheimnisschutz, sondern zielt auf eine Publizität, die über die rein rechtliche Anknüpfung an die Vermutungs- und Gutglaubensvorschriften der §§ 891 ff. BGB hinausgeht.

    Jedoch genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316 ).Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht eingetragenen Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird ( OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18

    Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson

    Ein solches berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 GBO liegt vor, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 525; Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 12 Rn. 6 jeweils m.w.N.; Grziwotz, MDR 2013, 433 ff).

    Andererseits genügt jedoch nicht jedes beliebige Interesse, vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchinhalt für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316).

  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Dabei genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 338 [BayObLG 25.03.1998 - 2 Z BR 171/97] ; KG NJW-RR 2004, 1316 [KG Berlin 20.01.2004 - 1 W 294/03] ; OLG Frankfurt a.a.O..).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Andererseits genügt nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers; die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier muss ausgeschlossen und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (so im Ergebnis BayObLG, a.a.O.; Rpfleger 1998, 338; NJW 1993, 1142, 1143; OLG Stuttgart, Rpfleger 1970, 92; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 1997, 258; Meikel/Böttcher, a.a.O. und § 12 Rn. 7; Eickmann in K/E/H/E, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 12 Rn. 3, die darüber hinaus die Ermöglichung eines konkreten rechtlichen Handelns verlangen).
  • OLG Bamberg, 09.01.2024 - 10 Wx 17/23

    Ablehnung der Grundbucheinsicht, Berechtigtes Interesse, Grundstückseigentümer,

    Seine Darlegung und die Nachprüfung durch das Grundbuchamt dient den schützenswerten Interessen des Eigentümers, eine allgemeine Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten zu verhindern, zumal der von der Einsichtnahme betroffene Grundstückseigentümer weder zuvor angehört wird noch ihm nachgehend ein Beschwerderecht gegen die Einsichtsgewährung zusteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25.03.1998 - 2Z BR 171/97 -, NJW-RR 1989, 1241, II.2.b. ).
  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 333/15

    Grundbucheinsicht des Wohnungseigentümers

    Das Interesse des Eigentümers oder sonstigen Grundstücksberechtigten am Schutz persönlicher und wirtschaftlicher Geheimnisse ist dabei in jedem Einzelfall gegen das Interesse des Antragstellers an der Kenntnisgewinnung abzuwägen (allg. M.; vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 338; OLG Oldenburg Rpfleger 2014, 131; OLG Stuttgart DNotZ 2011, 286; Demharter GBO 29. Aufl. § 12 Rn. 7; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 12 Rn. 6 und 9; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 12 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2016 - 20 W 305/16

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht

    (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 525; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 12 Rn. 7 ff; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 12 Rn. 6 jeweils m.w.N.; Grziwotz, MDR 2013, 433 ff).

    Jedoch genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 undNJW 1993, 1142; OLG Hamm, …

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von

  • OLG München, 13.01.2011 - 34 Wx 132/10

    Grundbucheinsicht: Antrag eines Abkömmlings eines Pflichtteilsberechtigten nahezu

  • LG Landshut, 06.05.1997 - 60 T 438/97

    Gesellschafterwechsel bei einer GbR als Berechtigte einer beschränkten

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