Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 22 U 56/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Grober Undank, wenn Beschenkter grundlosen Antrag auf Betreuung des Schenkers stellt
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Undankbare Tochter
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Schenkungswiderrufsberechtigung bei grundlosem Betreuungsantrag des Beschenkten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 530 Abs. 1 § 531 § 812 Abs. 1 Satz 2
Schwere Verfehlung des Beschenkten durch Antrag auf Betreuung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1432
- FamRZ 1999, 438
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 27.06.2012 - 13 U 165/11
Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Auch der für den Beschenkten erkennbar grundlose Antrag auf Betreuerbestellung kann eine schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB darstellen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1432). - OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
Schenkungsvertrag: Zuständigkeit bei einem Anspruch auf Rückübertragung des …
Die von der Klägerin zitierte Entscheidung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1432) betrifft ein vorsätzlich wahrheitswidrig eingeleitetes Betreuungsverfahren.