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   OLG Düsseldorf, 20.02.1997 - 7 U 220/96   

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https://dejure.org/1997,6725
OLG Düsseldorf, 20.02.1997 - 7 U 220/96 (https://dejure.org/1997,6725)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.1997 - 7 U 220/96 (https://dejure.org/1997,6725)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 7 U 220/96 (https://dejure.org/1997,6725)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 146
  • FamRZ 1998, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 21.06.2001 - 9 U 17/00

    Zur Nutzungsentschädigung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB bei Trennung der

    Mit der (endgültigen) Trennung kann daher jeder der Ehegatten eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB nach billigem Ermessen verlangen, die auch darin bestehen kann, dass derjenige, der in der Wohnung verbleibt, an den anderen eine angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen hat (BGH FamRZ 1996, 931, 932 - ständige Rechtsprechung - OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 29; OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 146 f.; Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl. 2000 § 745 Rn. 5 sowie Palandt-Brudermüller a. a. O. § 1361 b Rn. 27 m. w. N.; i. E. auch Staudinger-Hübner/Voppel, BGB, 13. Aufl. 2000 § 1361 b Rn. 46).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 24 W 85/08

    Veranlassung zur Klageerhebung bei zukünftigen Leistungen

    Wird im Rechtsstreit ein nicht fälliger Anspruch (hier: auf künftige Zahlung) sofort anerkannt, so muss für die Kostenentscheidung nach § 93 ZPO berücksichtigt werden, dass der Schuldner nicht verpflichtet ist, von sich aus seine Erfüllungsbereitschaft zu bekunden (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 499 Senat OLGR Düsseldorf 1997, 276; Stein/Jonas/Giebel a.a.O.; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 257 ZPO Rn. 14).
  • LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09

    Abrechnung nach Auflösung und Abwicklung der Ehegatteninnengesellschaft

    Für die Regelung kommt es hingegen nicht darauf an, wer das Objekt finanziert hat (Düss. NJW-RR 98, 146) oder die Trennung zu verantworten hat.
  • OLG Brandenburg, 29.06.2000 - 9 U 4/00

    Zur Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte, wenn ein Ehegatte nach Trennung

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  • LG Dresden, 14.03.2000 - 44 T 52/99

    Entsprechende Anwendung der Gründungsvorschriften des GmbH-Gesetzes auf einen mit

    Das Registergericht hat daher nach - mit der Verfügung bezweckter abschließender Sachverhaltsaufklärung - in eine Gründungsprüfung nach § 9 c GmbHG einzutreten (vgl. Hachenburg/Ulmer, a.a.O., § 3 Rn 39; AG Duisburg, NJW-RR 1998, 146, 247; Scholz/Ulmer, a.a.O., S. 1126; a.A. Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 57 a Rn 5; BayObLG).
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