Weitere Entscheidung unten: LG Verden, 18.06.1997

Rechtsprechung
   AG Dieburg, 04.02.1998 - 21 C 831/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9771
AG Dieburg, 04.02.1998 - 21 C 831/97 (https://dejure.org/1998,9771)
AG Dieburg, Entscheidung vom 04.02.1998 - 21 C 831/97 (https://dejure.org/1998,9771)
AG Dieburg, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 21 C 831/97 (https://dejure.org/1998,9771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahnarzthonorar für nicht erbrachte Leistungen; Annahmeverzug des Patienten; Vereinbarung eines Behandlungstermins als "kalendermäßige Bestimmung" der Leistung; Wirksamkeit einer Mahnung bei einer Zuvielforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • gute-propaganda.de Word Dokument (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Annahmeverzug Honorarausfall (Dr. Uta Rüping)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1520
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG München, 13.08.1990 - 1141 C 19971/90

    Annahmeverzug Honorarausfall

    Auszug aus AG Dieburg, 04.02.1998 - 21 C 831/97
    Dies ergibt sich sowohl aus der ärztlichen Gebührenordnung wie aus der gängigen Praxis, die überwiegend bei Ätzten wie bei Patienten davon ausgeht, daß auch ein Ausfall oder ein Verschiebung des Termins keine Ersatzansprüche auslöst, wie auch andererseits korresDondierend der Patient keinen Ausfallersatz für - vielfältige - Wartezeiten im ärztlichen Bereich verlangen kann (LG Heilbronn Urteil vom 10.10.91 - 6 S 330/91 - LG München II NJW 84, 671; AG München NJW 90, 2939; AG Waldbröl NJW 89, 772).
  • LG München II, 08.11.1983 - 2 S 1327/83

    Annahmeverzug Honorarausfall

    Auszug aus AG Dieburg, 04.02.1998 - 21 C 831/97
    Dies ergibt sich sowohl aus der ärztlichen Gebührenordnung wie aus der gängigen Praxis, die überwiegend bei Ätzten wie bei Patienten davon ausgeht, daß auch ein Ausfall oder ein Verschiebung des Termins keine Ersatzansprüche auslöst, wie auch andererseits korresDondierend der Patient keinen Ausfallersatz für - vielfältige - Wartezeiten im ärztlichen Bereich verlangen kann (LG Heilbronn Urteil vom 10.10.91 - 6 S 330/91 - LG München II NJW 84, 671; AG München NJW 90, 2939; AG Waldbröl NJW 89, 772).
  • VG Kassel, 31.08.2004 - 7 J 2038/02

    ARZTTERMIN, AUSFALL, BERUFSSACHVERSTÄNDIGER ZUSCHLAG, ENTSCHÄDIGUNG, GUTACHTER;

    Bereits im Hinblick auf die jederzeit mögliche fristlose Kündigung haben allerdings verschiedene Gerichte selbst in denjenigen Fällen, wo der Patient den Termin vorher nicht abgesagt hatte, der Behandlungsvertrag also nicht von ihm gekündigt worden war, sowohl einen Vergütungsanspruch nach § 615 BGB als auch einen Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung abgelehnt (AG Dieburg, U. v. 04.02.1998 - 21 C 831/97 - NJW-RR 1998, S. 1520; AG Calw, U. v. 16.11.1993 - 4 C 762/93 - NJW 1994, S. 3015; AG München, U. v. 30.06.1993 - 251 C 7173/93 - NJW 1994, S. 3014 f.; LG Heilbronn, U. v. 10.10.1991 - 6 S 330/91 - LG München II, U. v. 08.11.1983 - 2 S 1327/83 - NJW 1984, S. 671; ebenso: Schaub in Münchner Kommentar zum BGB, 2 Aufl., § 612 Rdn. 216 a).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 23 U 103/10

    Anlageberatung: Kein Schadensersatz wegen unterbliebener Depotanalyse

    Aus der Sicht des Erklärungsempfängers ergibt sich aus dieser Vereinbarung in der Regel und ohne Hinzutreten besonderer Umstände aber nicht bereits eine ggf. verzugsbegründende Fixierung des Vertragsbeginns (vgl. etwa AG Dieburg, 21 C 831/97, zum Arztvertrag, zitiert nach juris).
  • AG Ludwigshafen, 03.04.2001 - 2c C 356/00

    Vergütungsanspruch bei Behandlungsvertrag; Unbilligkeit überhöhter

    In parallelen Fällen des Arztvertrages wird zwar teilweise in der Literatur und Rechtsprechung der Annahmeverzug nach §§ 615, 293 BGB mit der Begründung verneint, daß Terminvereinbarungen lediglich einem zeitgemäßen Behandlungsablauf dienen sollten (Münchener Kommentar/SCHAUB, § 612 BGB, Rd.Nr. 202; AG Dieburg NJW-RR 1998, 1520 [AG Dieburg 04.02.1998 - 21 C 831/97] ; LG Heilbronn NZS 1993, 424; AG München NJW 1990, 2939 [AG München 13.08.1990 - 1141 C 19971/90] ).
  • AG Gummersbach, 05.09.2005 - 1 C 71/05

    Zweck von Terminabsprachen in Arztpraxen

    Ein Rechtsverhältnis wird damit aber noch nicht begründet (AG München, Urteil vom 13.8. 1990 - 1141 C 1997/90 - NJW 1990, 2939; LG Heilbronn, Urteil vom 10.10.1991 - 6 S 330/91 -, AG Dieburg, Urteil vom 04.04.1998 - 21 C 831/97 -).
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Rechtsprechung
   LG Verden, 18.06.1997 - 2 S 103/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9003
LG Verden, 18.06.1997 - 2 S 103/97 (https://dejure.org/1997,9003)
LG Verden, Entscheidung vom 18.06.1997 - 2 S 103/97 (https://dejure.org/1997,9003)
LG Verden, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 2 S 103/97 (https://dejure.org/1997,9003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 511 ff. ZPO; § 134 BGB; § 138 Abs. 1 BGB; § 284 BGB; § 288 BGB; § 812 BGB; § 1817 S. 2 BGB; § 818 BGB; § 826 BGB; § 6c UWG ; § 13 Abs. 6 Nr. 2 UWG
    Rückzahlungsanspruch bezüglich der auf der Grundlage des im Progressionssystem konzipierten und durchgeführten Unternehmerspiels "Life" geleisteten Zahlungen; Unternehmerspiel "Life" als Schneeballsystem ohne Warenbezugsverpflichtung; Vereinbarkeit eines ...

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlungsanspruch bezüglich der auf der Grundlage des im Progressionssystem konzipierten und durchgeführten Unternehmerspiels "Life" geleisteten Zahlungen; Unternehmerspiel "Life" als Schneeballsystem ohne Warenbezugsverpflichtung; Vereinbarkeit eines ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1520
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 12.09.1985 - 5 U 4430/85

    Schneeballsystem; Sittenwidrigkeit; Progressive Kundenwerbung; Kundenwerbung;

    Auszug aus LG Verden, 18.06.1997 - 2 S 103/97
    Schneeballsysteme werden seit Jahren in ständiger Rechtsprechung als sittenwidrig beurteilt (vgl. u.a. OLG München NJW 1986, 1880 ff. [OLG München 12.09.1985 - 5 U 4430/85] , OLG Karlsruhe, Grur 1989, 615 ff., zuletzt auch BGH-Urteil vom 22.4.1997, XI ZR 191/96 ).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

    Auszug aus LG Verden, 18.06.1997 - 2 S 103/97
    Schneeballsysteme werden seit Jahren in ständiger Rechtsprechung als sittenwidrig beurteilt (vgl. u.a. OLG München NJW 1986, 1880 ff. [OLG München 12.09.1985 - 5 U 4430/85] , OLG Karlsruhe, Grur 1989, 615 ff., zuletzt auch BGH-Urteil vom 22.4.1997, XI ZR 191/96 ).
  • LG Freiburg, 29.06.2006 - 5 O 409/05

    Rückzahlung von entrichteten Zahlungen i.R.e. sog. "Herzkreises" an die an der

    Vielmehr wurde die Klägerin über Risiken und Verlustgefahren zumindest weitgehend im Unklaren gelassen und der Schenkungsgedanke immer wieder in den Vordergrund gerückt, weshalb die Klägerin auch die Voraussetzung der Sittenwidrigkeit nicht voll zu erkennen vermochte (vgl. BGH, a.a.O. LG Verden, NJW-RR 98, 1520).
  • LG Göttingen, 30.09.2005 - 9 S 26/05

    Konduktionsanspruch: Ausschluss der Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen eines

    Dies deckt sich im Ergebnis mit der Rechtsprechung vieler Instanzgerichte (OLG Bamberg, NJW-RR 2002, 1393 f.; LG Verden, NJW-RR 1998, 1520; LG Freiburg, Urteil vom 23.12.2004, Az. 5 O 247/04; LG Stuttgart, Urteil vom 16.09.2004, Az. 25 O 301/04; LG Bielefeld, Urteil vom 21.04.2004, Az. 22 S 300/03 und vorangehend AG Gütersloh, Urteil vom 21.11.2003, Az. 14 C 553/03; AG Altenkirchen, Urteil vom 27.05.2004, Az. 71 C 28/04).
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