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   OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98   

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https://dejure.org/1998,5969
OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 3 Wx 7/98 (https://dejure.org/1998,5969)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1998 - 3 Wx 7/98 (https://dejure.org/1998,5969)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1998 - 3 Wx 7/98 (https://dejure.org/1998,5969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenverteilungsschlüssel; Verteilungsschlüssel; Änderung; Teilungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1547
  • NZM 1998, 867
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).

    2 Z 114/86">BayObLGZ 1987, 66, 69; BayObLG, ZWE 2001, 320; 2002, 31, 32; OLG Köln, NJW-RR 1995, 973, 974; ZMR 2002, 153, 154; 780, 781; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547; ZWE 2001, 444, 446; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG, Rdn. 267, 271).

  • OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05

    Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche

    Unabhängig davon, dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht in diesem Rechtszug neuen Sachvortrag der Beteiligten nicht selbständig würdigen kann, kommt es auf subjektive Vorstellungen der Abstimmenden und auch des Verwalters darüber, was mit dem Beschluss gemeint gewesen sein soll, nicht an (BayObLG NZM 1998, 867; Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 21).
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    Ausgeschlossen wird die Änderung des Verteilungsschlüssels, wenn die Kostenmehrbelastung in den Risikobereich des benachteiligten Eigentümers fällt, etwa wenn sich der beabsichtigte Ausbau verzögert (KG FGPrax 2004, 7 = ZfIR 2003, 867; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1547 = NZM 1998, 867; NZM 1999, 81 = FGPrax 1998, 212).
  • KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen

    Errichtet ein Miteigentümer die Teilungserklärung selbst und bestimmt er dabei die Größe der Miteigentumsanteile sowie die Kostenverteilung in Kenntnis des Umstandes, dass zur Nutzung seines Sondereigentums noch weitere Maßnahmen nötig sind, so kann er nicht die Unbilligkeit der Kostenverteilung geltend machen, wenn er die zur Nutzung erforderlichen Arbeiten dann mangels entsprechendem Nutzungswillen nicht durchführen lässt (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82).

    Jeder Wohnungseigentümer soll sich beim Erwerb seines Wohnungseigentums über den in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel informieren und sich hierauf verlassen können (OLG Düsseldorf NZM 1998, 867, 868; NZM 1999, 81, 82; BayObLGZ 2000, 301, 302).

  • OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01

    Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. zuletzt NZM 99, 712 sowie NZM 98, 867, 917 und 1010 jeweils mwN) und der ihm folgenden h.M., der sich der Senat anschließt, kommt der Feststellung des Versammlungsleiters, dass ein Beschlussantrag abgelehnt oder angenommen sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende oder konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung zu, was umso mehr gilt, wenn die Feststellung in Widerspruch zu dem gleichfalls festgestellten Abstimmungsergebnis steht (vgl. KG OLGZ 89, 423; 90, 421 und 93, 52, 55).
  • OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01

    Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen

    Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 3 Wx 126/99

    Begriff der baulichen Veränderung

    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen; denn der einzelne Wohnungseigentümer soll sich darauf verlassen können, daß einmal getroffene Vereinbarungen grundsätzlich weiterhin Gültigkeit haben und er sich auf den beim Erwerb seines Wohnungseigentums in der Gemeinschaftsordnung festgelegten oder durch nachträgliche Vereinbarung geänderten Kostenverteilungsschlüssel einstellen kann (vgl. wie vor sowie Senatsbeschluß v. 20.3.1998 - 3 Wx 7/98).
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01

    WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus

    Das Landgericht hat sich des weiteren nicht nur mit der Feststellung begnügt, dass bei den Teileigentumseinheiten T 10 - 43 eine - bezogen auf die Nutzfläche - in etwa gleiche Belastung mit Kosten besteht, während die Mehrbelastung für T 44 und die korrespondierende Entlastung für T 45 jeweils 30 % beträgt, sondern auch die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage, ob eine nicht mehr gerechtfertigte Mehrbelastung vorliegt, umfassend ausgewertet (BayObLG NJW-RR 1992, 342, 1995, 529 u. 1999, 886; OLG Düsseldorf DWE 1985, 122 u. NZM 1998, 867; KG NJW-RR 1991, 1169; Senat NZM 1998, 485).
  • KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines angefochtenen Beschlusses; Umfang der

    Ist danach die Beschlussfassung zu TOP 2 vom 12. Juni 1999 mit Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht zu vereinbaren, war auch dieser Eigentümerbeschluss auf die Rechtsbeschwerde der Antragsteller unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und unter teilweiser Änderung des Beschlusses des Amtsgerichts für ungültig zu erklären, ohne dass es auf die Frage ankommt, ob die Wohnungseigentümer, die einen ursprünglich vorgesehenen Ausbau von Wohnungen aus finanziellen Gründen unterlassen, überhaupt einen Anspruch gegen die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf Abänderung des vereinbarten Verteilungsschlüssels haben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547 = ZMR 1998, 651 ; NZM 1999, 81).
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