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   OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96   

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https://dejure.org/1997,4152
OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96 (https://dejure.org/1997,4152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.1997 - 13 U 42/96 (https://dejure.org/1997,4152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 1997 - 13 U 42/96 (https://dejure.org/1997,4152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Anforderungen an die Aufklärung ausländischer Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 611 823
    Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 459
  • VersR 1998, 718
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96
    Die Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung kann aus Gründen der klinischen Operation zwar auch einem anderen Arzt obliegen, der dann aufgrund Garantenstellung aus der übernommenen Behandlungsaufgabe für Aufklärungsversäumnisse haftet (vgl. Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 216; BGH VersR 1981, 456, 457; OLG Nürnberg, VersR 1992, 754/756).
  • OLG Nürnberg, 09.04.1991 - 3 U 2178/90

    Aufklärungspflicht bei ärztlichen Eingriffen; Injektionen mit gefäßverengenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96
    Die Pflicht zur Selbstbestimmungsaufklärung kann aus Gründen der klinischen Operation zwar auch einem anderen Arzt obliegen, der dann aufgrund Garantenstellung aus der übernommenen Behandlungsaufgabe für Aufklärungsversäumnisse haftet (vgl. Laufs, Arztrecht, 5. Aufl., Rdnr. 216; BGH VersR 1981, 456, 457; OLG Nürnberg, VersR 1992, 754/756).
  • OLG Nürnberg, 30.04.2015 - 5 U 2282/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Notwendige Risikoaufklärung über mögliche

    Der behandelnde - hier: der operierende - Arzt, der nicht selbst aufklärt, hat aber entweder durch entsprechende Organisation dafür zu sorgen, dass die vollständige Aufklärung des Patienten anderweitig sichergestellt ist, oder sich im Einzelfall der vollständigen Aufklärung von anderer Seite zu vergewissern (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 459; siehe auch BGH VersR 1984, 538).

    Das mag im Einzelfall anders zu beurteilen sein, wenn die Verantwortlichkeit für die Operation auch und sogar in erster Linie einen Oberarzt trifft, der zwar nur als Operationsassistent eingeteilt ist, jedoch einem Assistenzarzt assistiert (zu einer solchen Gestaltung OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 459; ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 798).

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 7 U 163/12

    Dissektion der Arteria femoralis - Arzthaftung: Voraussetzung für eine

    Das Landgericht hat nicht verkannt, dass die Aufklärung des Patienten eine ärztliche Aufgabe ist, die zwar grundsätzlich auf einen anderen Arzt (BGH, NJW-RR 2007, 310 f.), aber nicht auf andere Hilfspersonen übertragen werden kann (vgl. nur BGH, NJW 1974, 604, 605; OLG Karlsruhe [13. Zivilsenat], NJW-RR 1998, 459, 461).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05

    Arzthaftung: Reichweite einer Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben

    Eine Delegation wirkt nur befreiend, wenn klare, stichprobenweise kontrollierte Organisationsanweisungen bestehen und auch kein Anlass zu Zweifeln an der Qualifikation des bestellten Arztes auftreten oder aber an einer ordnungsgemäßen Aufklärung gerade im konkreten Fall (OLG Karlsruhe, 13. Senat, NJW-RR 1998, 459, 460).

    Die gleichen Anforderungen sind auch an einen Oberarzt zu stellen, der zwar bei der durchzuführenden Operation nur als Assistent eingeteilt ist, aber durch seine Stellung gegenüber dem Operateur zumindest gleichwertig für die Operation verantwortlich ist (vgl. Senat OLGR 2005, 165 = NJW-RR 05, 799, 800; OLG Karlsruhe, 13. Senat, NJW-RR 1998, 459, 460).

  • KG, 08.05.2008 - 20 U 202/06

    Arzthaftung: Beiziehung eines Sprachmittlers bei Aufklärung eines ausländischen

    Hier muss der Aufklärungspflichtige darlegen und notfalls beweisen, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat, wozu gehört, dass der Aufgeklärte der Aufklärung auch sprachlich folgen konnte (allg. Ansicht, vgl. OLG Hamm, 11.9.2000 3 U 109/99, VersR 2002, 192; OLG Nürnberg, 28.6.1995 4 U 3943/94, VersR 1996, 1372 sowie 30.10.2000 5 U 319/00, NJW-RR 2002, 1255; OLG Karlsruhe 19.3.1997 13 U 42/96, VersR 1998, 718; OLG München 23.6.1994 1 U 7286/93, VersR 1995, 95).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

    Ihnen obliegt gleichfalls als Teil der ärztlichen Behandlung die Prüfung und Feststellung, dass der Patient hinreichend aufgeklärt seine Zustimmung gegeben hat (BGH VersR 1984, 539; OLG Karlsruhe - 13. Zivilsenat - NJW-RR 1998, 459/461 = VersR 1998, 718).
  • OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer

    Denn unstreitig ist auch das Aufklärungsgespräch in deutscher Sprache erfolgt und der aufklärende Arzt und der Operateur müssen nicht identisch sein (Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht 2010, Rdn. A 1756, 0LG Karlsruhe NJW-RR 1998, 459 ff.; BGH NJW-RR 2007, 310 f.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - L 5 KR 149/05

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Krankenhausaufenthalt - notwendige

    Dies ändert aber nichts daran, dass die Aufklärung grundsätzlich durch den Arzt zu erfolgen hat, der sich zur Durchführung des Eingriffs bereit erklärt hat (Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, NJW-RR 1998, 459 = juris Rz 41; Wagner in Münchener Kommentar zum BGB, § 823, Rz 722).
  • OLG Köln, 14.06.2000 - 5 U 258/99
    Demgemäß haftet der Operateur für eine mangelhafte Aufklärung, die sich als vermeidbare Folge einer unzureichenden Organisation darstellt; der nicht aufklärende Arzt muss die Information durch einen Kollegen so organisieren, dass sie voll gewährleistet bleibt (vgl. auch Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, § 66 Rdn. 1; OLG Karlsruhe, VersR 1998, 718, 719).
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