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   OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97   

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https://dejure.org/1997,4256
OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97 (https://dejure.org/1997,4256)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.12.1997 - 4 U 134/97 (https://dejure.org/1997,4256)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Dezember 1997 - 4 U 134/97 (https://dejure.org/1997,4256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Maklergebühr einer Kaufinteressenten-Nachweisbestätigung

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Zur wirtschaftlichen Identität zwischen nachgewiesener Gelegenheit und späterem Erwerb

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 565
  • NZM 1998, 243 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
    Maßgebende Voraussetzung für die Entstehung der Provisionspflicht des Maklerkunden ist deshalb, daß sein Vertragsschluß sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstellt, die bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluß anzusehen ist (BGH vom 18.1.1996 - III ZR 71/95).
  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 206/85

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH WM 1987, S. 511).
  • BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 150/82

    Anspruch auf Maklerprovision - Zustandekommen eines Maklervertrages hinsichtlich

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
    Das gilt auch dann, wenn der tatsächliche Vertragsschluß in quantitativer Hinsicht hinter dem nach dem Maklervertrag herbeizuführenden Vertrag zurückbleibt (BGH WM 1984, S. 560).
  • BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 232/81

    Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den Erwerb eines Forstreviers - Vorherige

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97
    Daß die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat-kausal geworden ist, ist nicht ausreichend (BGH WM 1983, S. 794).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Soweit demgegenüber vertreten wird, die zwischenzeitliche ernsthafte Abstandnahme des Auftraggebers des Maklers von seiner Absicht, das nachgewiesene Objekt zu erwerben oder zu verkaufen, unterbreche ebenfalls den Ursachenzusammenhang zwischen der Nachweisleistung und dem späteren Abschluss des Hauptvertrags (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565, 566; Roth in MünchKommBGB, 4. AufI. § 652 Rn. 184; ders. Anm. zum Senatsurteil BGHZ aaO in LM § 652 Nr. 145 Bl. 3, 4; kritisch hierzu: OLG Hamburg ZMR 2004, 45 f), bedarf es hier keiner Entscheidung, ob dies für alle in Betracht kommenden Fälle abzulehnen ist.
  • BGH, 06.02.2014 - III ZR 131/13

    Maklerlohnanspruch: Wirtschaftliche Kongruenz zwischen dem vom Makler

    Da in einem solchen Fall der zustande gekommene Hauptvertrag bei wertender Betrachtung nicht dem Vertrag entspricht, auf den sich die Maklerleistung bezogen hat, ist es nur folgerichtig, dass der Makler keine Vergütung erhält; die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angestellten Erwägungen zu Treu und Glauben vermögen über die fehlende wirtschaftliche Kongruenz nicht hinwegzuhelfen (so im Ergebnis auch OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 f; OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1505 f; OLG Celle, OLGR 2007, 713; OLG Koblenz, OLGR 2001, 194 f; OLG München, MDR 2010, 615 f).
  • OLG Hamm, 21.03.2013 - 18 U 133/12

    Makler kann die Courtage verlangen, wenn sein Kunde billiger kauft

    Allerdings verneinen einige Oberlandesgerichte wie auch der überwiegende Teil des Schrifttums nicht nur die Kongruenz des zustande gekommenen mit dem beabsichtigten Kaufvertrag, wenn der Kaufpreis den zunächst vom Makler benannten deutlich, jedenfalls um mehr als 25 % unterschreitet, sondern aufgrund der fehlenden Kongruenz auch einen Anspruch des Maklers auf Maklerlohn (OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565, 566; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194 f.; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 713; OLG München, Urt. vom 04.02.2010 - 24 U 471/09 - Tz. 28 ff = MDR 2010, 615 f., juris; MüKo/Roth, BGB, 6. Aufl., § 652 Rn. 150; Palandt/Sprau, aaO, § 652 Rn. 43).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2003 - 24 U 5/02

    Provisionsanspruch des Maklers: Vermutung der Kausalität der Nachweistätigkeit

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Nachweisleistung der Maklerin und dem Abschluss des Hauptvertrages eine Vermutung dafür begründet, dass die Maklerleistung ursächlich für den Vertragsschluss war (BGH WM 1984, 560; OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565; OLG Köln AizA 110 Bl. 90; OLG Stuttgart AizA 105 Bl. 15).
  • OLG Celle, 05.06.2007 - 11 U 76/07

    Anspruch auf Zahlung von Maklercourtage nach Abbruch von Vertragsverhandlungen

    Diese Differenz (33% ebenso wie 27%) zwischen dem Kaufpreis des zu vermittelnden Geschäfts und dem dann tatsächlich vereinbarten Betrag ist derart erheblich, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften - auch bei der hier gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - nicht mehr gesprochen werden kann (vgl. OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2001, 194-195 (Kongruenz verneint bei 48%); OLG Bamberg, NJW-RR 1998, 565 [OLG Bamberg 22.12.1997 - 4 U 134/97] -566 (Kongruenz verneint bei 23%); OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1070 [OLG Hamm 16.06.1997 - 18 U 235/96] -1071 (Kongruenz bejaht bei 10%); OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1272 [OLG Düsseldorf 09.07.1993 - 7 U 18/93] -1273 (Kongruenz verneint bei 22%)).
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 5 U 306/03

    Kongruenz des Erwerbsgeschäfts u. Auskunftsanspruch Makler

    Es wäre ihre Sache gewesen aufzuzeigen, dass ihr Interesse zunächst erloschen war und der Kauf gänzlich losgelöst von der anbahnenden Tätigkeit L.....s auf einer neuen Basis erfolgte (OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565 f.; OLG Frankfurt MDR 1999, 351 ).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Das ist eine derart erhebliche Abweichung, dass von der erforderlichen inhaltlichen Identität zwischen den beiden Geschäften auch bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine Rede mehr sein kann (ebenso LG Köln WuM 1991, 114, 115, bei einer dem Maklerkunden nachteiligen Mietpreis-Differenz von 33 %; OLG Bamberg NJW-RR 1998 565, 566, bei einer dem Maklerkunden günstigen Kaufpreis-Differenz von 23, 46 %; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1272, 1273, bei einer dem Kunden vorteilhaften Kaufpreis-Differenz von 22, 22 %).
  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 U 36/01

    Identität zwischen Auftraggeber und eines Maklers und Vertragspartei;

    Der Senat lässt die Frage offen, ob von einer für den Erwerb des Courtageanspruchs erforderlichen Identität des Geschäfts auch dann auszugehen ist, wenn der Veräußerer seine Verkaufsabsicht endgültig aufgeben hätte, sich sodann aber auf Grund neuer Umstände zu einem deutlich verringerten Angebot entschließt (unter Bezugnahme auf OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97 - OLGR 98, 69 = NJW-RR 98, 565).

    Sind die Verhandlungen zunächst gescheitert und haben erst neue Verhandlungen ohne Einschaltung des Maklers zum Erfolg geführt, ist eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs anzuerkennen, wenn die nachgewiesene Gelegenheit lediglich aufgrund eines neuen Entschlusses des Verkäufers doch noch vom Auftraggeber des Maklers genutzt werden kann, etwa weil ihm erstmals Bedingungen angeboten worden sind, die das Objekt für ihn interessant machten (unter Bezugnahme auf OLG Bamberg, 22.12.1997 - 4 U 134/97 - OLGR 98, 69 = NJW-RR 98, 565).

  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

    Die maßgeblichen Unterbrechungstatbestände sind dabei stets vom konkreten Einzelfall her zu beurteilen, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 22.12.1997, Az.: 4 U 134/97).
  • OLG Bremen, 19.04.2002 - 4 UF 36/01
    Ob der Fall anders zu beurteilen wäre, wenn der Veräußerer seine Verkaufsabsicht endgültig aufgeben hätte, sich sodann aber auf Grund neuer Umstände zu einem deutlich verringerten Angebot entschließt (so OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565), ist hier nicht zu entscheiden.

    Sind die Verhandlungen also - wie hier - zunächst gescheitert und haben erst neue Verhandlungen ohne Einschaltung des Maklers zum Erfolg geführt, ist eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs anzuerkennen, wenn die nachgewiesene Gelegenheit lediglich aufgrund eines neuen Entschlusses des Verkäufers doch noch vom Auftraggeber des Maklers genutzt werden kann, etwa weil ihm erstmals Bedingungen angeboten worden sind, die das Objekt für ihn interessant machten (vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1998, 565, Schwerdtner a.a.O. Rn.54).

  • OLG Koblenz, 25.09.2000 - 13 U 250/00

    Provision des Nachweismaklers - Erwerb vom Eigentümer - fehlende Wesengleichheit

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