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   BGH, 26.11.1997 - XII ZB 150/97   

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BGH, 26.11.1997 - XII ZB 150/97 (https://dejure.org/1997,5008)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1997 - XII ZB 150/97 (https://dejure.org/1997,5008)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97 (https://dejure.org/1997,5008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung - Glaubhaftmachung einer Erkrankung des Prozessbevollmächtgten mit einer eidesstattlichen Versicherung - Zurechnenbares Verschulden eines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verhinderung des Prozeßbevollmächtigten aufgrund plötzlicher Erkrankung

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzung bei lückenhaftem Verlängerungsantrag eines erkrankten Anwalts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - XII ZB 150/97
    Jedenfalls hat er mit diesem Antrag eine Maßnahme getroffen, zu der er im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand nicht verpflichtet war, so daß der dabei aufgetretene Fehler ihm nicht angelastet werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 IVa ZB 7/89 NJW 1990, 188; Senatsbeschluß vom 8. April 1992 XII ZB 34/92 NJW-RR 1992, 1020).
  • BGH, 08.04.1992 - XII ZB 34/92

    Ungewöhnlicher Postlauf bei Übermittlung der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - XII ZB 150/97
    Jedenfalls hat er mit diesem Antrag eine Maßnahme getroffen, zu der er im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand nicht verpflichtet war, so daß der dabei aufgetretene Fehler ihm nicht angelastet werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 IVa ZB 7/89 NJW 1990, 188; Senatsbeschluß vom 8. April 1992 XII ZB 34/92 NJW-RR 1992, 1020).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZB 7/95

    Krankheit eines Rechtsanwalts - Sorgfaltspflichten - Berufspflichten - Notwendige

    Auszug aus BGH, 26.11.1997 - XII ZB 150/97
    Es ist davon auszugehen, daß Rechtsanwalt S. durch eine plötzlich aufgetretene, nicht vorhersehbare Erkrankung, die ihrer Art nach nicht erforderlich machte, für eine Vertretung zu sorgen (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 26. Februar 1996 II ZB 7/95 NJW 1996, 1540; Zöller/Greger ZPO 20. Aufl., § 233 Rdn. 23 unter Krankheit, jeweils m.w.N.), an der fristgerechten Begründung der Berufung gehindert war.
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Damit beruht die Fristversäumung nicht auf einem vorwerfbaren Verhalten (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1973, IV ZB 92/72, VersR 1973, 317; Beschl. v. 26. November 1997, XII ZB 150/97, NJW-RR 1998, 639).
  • BGH, 06.07.2009 - II ZB 1/09

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist i.F.d.

    Allein deshalb kann ihr der dabei nach der nicht hinreichend differenzierenden Meinung des Berufungsgerichts aufgetretene Fehler nicht angelastet werden (BGH, Beschl. v. 26. November 1997 - XII ZB 150/97, NJW-RR 1998, 639 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 298/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung

    aa) Es ist anerkannt, dass eine krankheitsbedingte Fristversäumung des Anwalts unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, für die der Anwalt keine Vorsorge treffen konnte, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann (Senatsbeschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97 - NJW-RR 1998, 639; BGH Beschluss vom 3. Dezember 1998 - X ZR 181/98 - NJW-RR 1999, 938).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 533/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei

    Allein deshalb kann ihm der dann bei der Ausgangskontrolle aufgetretene Fehler nicht angelastet werden (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 6. Juli 2009 - II ZB 1/09 - NJW 2009, 3037 Rn. 10 und Senatsbeschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97 - NJW-RR 1998, 639).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 31/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehler des Prozessbevollmächtigten bei der

    Zwar ist anerkannt, dass eine krankheitsbedingte Fristversäumung des Anwalts unter besonderen Voraussetzungen, insbesondere bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung, für die der Anwalt keine Vorsorge treffen konnte, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann (BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - XII ZB 150/97, NJW-RR 1998, 639; Beschluss vom 3. Dezember 1998 - X ZR 181/98, NJW-RR 1999, 938; Beschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 298/11, NJW-RR 2012, 694 Rn. 15).
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   BGH, 20.11.1997 - VII ZB 15/97   

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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 639
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