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   BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 54/97   

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https://dejure.org/1997,4427
BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 54/97 (https://dejure.org/1997,4427)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.1997 - 2Z BR 54/97 (https://dejure.org/1997,4427)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 1997 - 2Z BR 54/97 (https://dejure.org/1997,4427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1094, 1098
    Vorkaufsrecht über Teil eines Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Anfechtung einer einzelnen Beanstandung von mehreren Beanstandungen in einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes; Zulässigkeit der Beschränkung der Rechtsausübung auf einen Teil eines Grundstücks bei einem dinglichen Vorkaufsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1094, § 1098; GBO § 18
    Beanstandungen in Zwischenverfügung als anfechtbare Entscheidungen - Vorkaufsrecht bezüglich eines Grundstücksteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 86
  • Rpfleger 1997, 473
  • BayObLGZ 1997, 160
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.11.1973 - BReg. 2 Z 43/73

    Streit um die abgelehnte Eintragung mehrerer Auflassungsvormerkungen mangels

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 54/97
    Der Senat hat es daher zur Eintragung einer Auflassungsvormerkung an einem Grundstück, durch die der Anspruch auf Übertragung des Eigentums nur hinsichtlich einer Teilfläche des Grundstücks gesichert werden sollte, als ausreichend angesehen, daß die Teilfläche bestimmbar ist (BayObLGZ 1973, 309, 312).

    Nichts anderes gilt aber, wenn wie hier die Ausübungsstelle von der Entschließung einer Behörde abhängig ist, nämlich von dem Inhalt eines noch aufzustellenden Bebauungsplans (BayObLG MittBayNot 1983, 118, 119; vgl. auch BayObLGZ 1973, 309, 313).

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 54/97
    Voraussetzung ist in diesem Fall, daß die wie hier rechtsgeschäftlich festgelegte und nicht nur der tatsächlichen Ausübung überlassene Ausübungsstelle, weil sie zum Inhalt des Vorkaufsrechts gehört, mit der für den Grundbuchverkehr erforderlichen Bestimmtheit bezeichnet ist (BayObLGZ 1988, 102, 105 f.; KEHE/Eickmann Rn. 20, Demharter Rn. 22, Meikel/Böttcher Rn. 41, jeweils zu § 7).
  • OLG Köln, 31.08.1992 - 2 Wx 24/92
    Auszug aus BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 54/97
    Die Entscheidung de Senats ist in Rechtsprechung und Schrifttum auf Zustimmung gestoßen (OLG Köln Rpfleger 1993, 349; Demharter § 7 Rn. 25 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 109/81

    Zur Auslegung eines Finanzierungsbearbeitungs-und -vermittlungsvertrags

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 54/97
    Nichts anderes gilt aber, wenn wie hier die Ausübungsstelle von der Entschließung einer Behörde abhängig ist, nämlich von dem Inhalt eines noch aufzustellenden Bebauungsplans (BayObLG MittBayNot 1983, 118, 119; vgl. auch BayObLGZ 1973, 309, 313).
  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 96/12

    Zum Vorkaufsrecht des Mieters bei dem Verkauf eines ungeteilten Mietshauses

    Allgemein kann ein unselbständiger Teil einer Sache nur dann Gegenstand eines Kaufvertrages oder eines Vorkaufsrechts sein, wenn er im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses bereits rechtlich bestimmt oder zumindest bestimmbar ist (zum Kauf noch zu begründenden Wohnungseigentums Senat, Urteil vom 8. November 1985 - V ZR 113/84, NJW 1986, 845; zum Vorkaufsrecht BayObLG, NJW-RR 1998, 86 f.; Soergel/Wertenbruch, BGB, 13. Aufl., § 463 Rn. 32; MünchKomm-BGB/Westermann, 6. Aufl., § 463 Rn. 14).
  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 18/13

    Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück mit einer Eigentumswohnanlage: Begründung

    Anerkannt ist indessen ein an dem ganzen (ungeteilten) Grundstück lastendes dingliches Vorkaufsrecht, welches in der Weise beschränkt ist, dass der Berechtigte bei dem Verkauf des Grundstücks nur eine reale Teilfläche soll erwerben dürfen, die aber hinreichend bestimmt sein muss (BayObLG, NJW-RR 1998, 86; OLG Dresden, OLGE 4, 76; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 849; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, 3. Aufl., § 1094 Rn. 6; Erman/Grizwotz, BGB, 13. Aufl., § 1094 Rn. 2; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 1094 Rn. 8; NK-BGB/Reetz, 3. Aufl., § 1095 Rn. 6; PWW/Eickmann, BGB, 8. Aufl., § 1095 Rn. 3; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 1094 Rn. 2; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 1095 Rn. 1, Krauß, NotBZ 2012, 214, 215).
  • LG Düsseldorf, 20.02.2001 - 4 O 604/99

    Anspruch auf Schutz als Unternehmenskennzeichen i.S.d. Markengesetzes (MarkenG)

    Denn solche Domain-Adressen haben, wie die Kammer (z. B. Entscheidungen 1997, 119, 121 - ufa.de; 1998, 14, 15 - alltours.de; 1998, 57, 58 = NJW-RR 1999, 629 - JPNW; 1998, 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 - MMR 1999, 369 - Nazar) schon wiederholt in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, WRP 1999, 343, 345 f. - NJW-RR 1999, 626 - ufa.de; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909 - krupp.de; OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 1341 - steif.com; OLG Köln, GRUR 2000, 798 - alsdorf.de; LG Mannheim, GRUR 1997, 377 - Heidelberg; LG Frankfurt, CR 1997, 287 - das.de; LG Lüneburg, GRUR 1997, 470 - Celle; LG Braunschweig, NJW-CoR 1997, 303 - braunschweig.de; LG München I, NJW-CoR 1997, 231 - Juris; GRUR 2000, 800 - fnet.de; LG Hamburg CR 1997, 157; vgl. auch Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 12 Rdnr. 10; Ubber, WRP 1997, 497, 507; Völker/Weidert, WRP 1997, 652, 656), Namensfunktion.
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