Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 29.09.1998

Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3121
BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97 (https://dejure.org/1999,3121)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1999 - XII ZR 134/97 (https://dejure.org/1999,3121)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - XII ZR 134/97 (https://dejure.org/1999,3121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Revision - Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Anspruch auf Rückforderung des Mietzinses - Vorliegen eines Rechtsmangels bei Rechten eines Dritten bis zum Abschluß des Reprivatisierungsverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 2; ; ZPO § 554b; ; BGB § 124 Abs. 1; ; BGB § 124 Abs. 2; ; BGB § 541

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1239
  • NZM 1999, 875
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1995 - XII ZR 215/94

    Anspruch des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter nach Beendigung des

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97
    Ein solcher tritt erst ein, wenn der Dritte sein Recht geltend macht und auf diese Weise den vertragsgemäßen Gebrauch stört (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1995 - XII ZR 215/94 - NJW 1996, 46, 47).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 08.07.1998 - XII ZR 116/96

    Einwendungen des Mieters gegenüber dem vertraglichen Rückgabeanspruch des

    Auszug aus BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97
    Durch diese (aus der Sicht des Rechtsträgers) einseitige Loslösung des unmittelbaren Besitzers vom bisherigen Besitzmittlungswillen (vgl. Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. § 868 Rdn. 25) verlor der Rechtsträger den mittelbaren Besitz, und die Beklagte erwarb ihn (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 116/96 - ZIP 1998, 1733, 1736 n.N.).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Für die Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses ist nicht erforderlich, dass der mittelbare Besitzer zuvor unmittelbaren Besitz innehatte (BGH, Beschl. v. 12.5. 1999 - XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239, 1240; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl., § 868 Rdn. 6).
  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03

    Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen

    Für die Änderung des Besitzmittlungsverhältnisses genügt nämlich die Erkennbarkeit der Willensänderung des unmittelbaren Besitzers, die Sache nunmehr für einen neuen Oberbesitzer besitzen zu wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 1999 - XII ZR 134/97 - NJW-RR 1999, 1239 f.); eine Erklärung gegenüber dem bisherigen mittelbaren Besitzer oder dessen Kenntnis ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 161, 90, 113; Erman/Lorenz BGB 11. Aufl. § 686 Rdn. 41 m.N.).
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 128/07

    Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs einer Mietsache durch den wahren

    Entziehung des (vertragsmäßigen) Gebrauchs ganz oder zu einem Teil im Sinne des § 541 BGB a.F., § 536 Abs. 3 BGB n.F. bedeutet nichts anderes als eine Störung des Mieters in dem ihm zustehenden Gebrauch (BGH, Beschl. v. 12. Mai 1999 - XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239, 1240; Staudinger/Emmerich, BGB Neubearbeitung 2006 § 536 Rn. 45; Erman/Jendrek, BGB 11. Aufl. § 536 Rn. 21; Palandt/Weidenkaff, BGB 67. Aufl. § 536 Rn. 29).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 221/14

    Eigentümer-Besitzer-Verhältnis: Vorbehaltlose Herausgabe durch den Besitzer auf

    Eine solche einseitige, äußerlich hinreichend feststellbare Loslösung des unmittelbaren Besitzers von dem bisherigen Besitzmittlungswillen reicht für den Besitzverlust des mittelbaren Besitzes aus (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1999- XII ZR 134/97, NJW-RR 1999, 1239 f. mwN).
  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines

    Erst wenn der Dritte sein Recht geltend macht und hierdurch dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch ganz oder teilweise entzogen oder von vornherein nicht gewährt wird, entsteht ein Rechtsmangel (BGH NJW 1996, 46, NJW-RR 1999, 1239).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00

    Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer

    a) Allerdings ist anerkannt, dass von einem Rechtsmangel im Untermietverhältnis nach § 541 BGB und damit von einer Befreiung von der Mietzahlungspflicht dann auszugehen ist, wenn der Hauptvermieter gegenüber dem Hauptmieter ein der (weiteren) Gebrauchsüberlassung an den Untermieter entgegenstehendes Recht geltend macht (BGHZ 63, 132, 137 f.; BGH, NJW 1996, 46, 47; BGH, NJW-RR 1999, 1239, 1240; Kraemer, in: Bub/Treier, Rdn. III. 1267).
  • OLG Köln, 06.10.2010 - 2 U 27/08

    Auskunftserteilung über den erzielten Erlös aus der Verwertung von Neufahrzeugen

    Ein Besitzmittlungsverhältnis kann dadurch beendet werden, dass der Besitzmittler beschließt, nicht mehr für den mittelbaren Besitzer zu besitzen und diesen Entschluss nach außen erkennbar kundtut (BGH NJW-RR 1999, 1239; Staudinger/Bund, a.a.O., Rn. 86).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 24 U 108/10

    Rechte des Mieters bei Geltendmachung von Rechten an der Mietsache durch Dritte

    Ein solcher tritt erst ein, wenn der Dritte sein Recht geltend macht und auf diese Weise den vertragsgemäßen Gebrauch stört oder dessen Verschaffung hindert (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 1239; NJW 1996, 46, 47).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2777
BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,2777)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1998 - 1Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,2777)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1998 - 1Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,2777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1936, 2353; EGBGB Art. 3 Abs. 3; RAG-DDR § 25 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiskus des Freistaat Bayern als Erbe von in Westdeutschland und Westberlin gelegenen Grundstücken; Grundstücke auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Voraussetzungen für den Eintritt der Nachlassspaltung; Erteilung eines selbstständigen, ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1239 (Ls.)
  • Rpfleger 1999, 76
  • BayObLGZ 1998, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    Gemäß Art. 235 § 1 EGBGB gilt für, Erbfälle vor dem 3.10.1990 weiterhin das bisherige Recht, so daß diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall maßgebend sind (vgl. zu allem BGHZ 131, 22/26 f. und FamRZ 1995, 481, BayObLG FamRZ 1994, 723/724 und BayObLGZ 1995, 79/84 f.; Palandt/Heldrich BGB 57. Aufl. Art. 25 EGBGB Rn. 23 m.w.N.).

    § 25 Abs. 2 RAG-DDR trat erst am 1.1.1976 in Kraft und ist auf Erbfalle vor diesem Zeitpunkt nach ganz herrschender Meinung nicht anzuwenden (BayObLGZ 1992, 64/67 und 1993, 382/385; vgl. auch BGHZ 131, 22/26 und Palandt/Edenhofer § 1922 Rn. 8, Palandt/Heldrich Art. 25 EGBGB Rn. 23).

    cc) Ob der Erbschein, von dem dargestellten verfahrensrechtlichen Ansatz, auf den der Senat abstellt, abgesehen auch deshalb eingezogen werden mußte, weil er wegen Fehlens eines der Nachlaßspaltung unterliegenden Gegenstands das anwendbare Erbrecht fehlerhaft ausweist (so insbesondere BGHZ 131, 22/31 ff., OLG Hamm FamRZ 1995, 758/760, Kuchinke DtZ 1996, 194/196, Staudinger/Schilken Vorbem. zu § 2353 Rn. 48; abweichend OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475, KG OLGZ 1992, 279/283 f., Solomon IPRax 1997, 24/30 f., de Leve FamRZ 1996, 201/205, Lorenz ZEV 1995, 436/437; vgl. auch Bestelmeyer FGPrax 1996, 11), kann unter den hier gegebenen Umständen dahinstehen.

  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    Nach allgemeiner Auffassung kann, wenn eine solche Nachlaßspaltung vorliegt, ein selbständiger Erbschein erteilt werden, der auf das von § 25 Abs. 2 RAG-DDR erfaßte Vermögen beschränkt ist und die Rechtsnachfolge entsprechend dem insoweit anwendbaren ZGB-DDR bezeugt (BayObLG FamRZ 1994.723/724, KG OLGZ 1992, 279/283, Palandt/Edenhofer § 2353 Rn. 8 m.w.N.).

    cc) Ob der Erbschein, von dem dargestellten verfahrensrechtlichen Ansatz, auf den der Senat abstellt, abgesehen auch deshalb eingezogen werden mußte, weil er wegen Fehlens eines der Nachlaßspaltung unterliegenden Gegenstands das anwendbare Erbrecht fehlerhaft ausweist (so insbesondere BGHZ 131, 22/31 ff., OLG Hamm FamRZ 1995, 758/760, Kuchinke DtZ 1996, 194/196, Staudinger/Schilken Vorbem. zu § 2353 Rn. 48; abweichend OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475, KG OLGZ 1992, 279/283 f., Solomon IPRax 1997, 24/30 f., de Leve FamRZ 1996, 201/205, Lorenz ZEV 1995, 436/437; vgl. auch Bestelmeyer FGPrax 1996, 11), kann unter den hier gegebenen Umständen dahinstehen.

  • OLG Oldenburg, 09.09.1997 - 5 U 49/97

    Gesamthandseigentum des Mitglieds einer Erbengemeinschaft an einem in der

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Oldenburg (MittRhNotK 1998, 136) den Standpunkt eingenommen, die gesamthänderische Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der ehemaligen DDR werde von § 25 Abs. 2 RAG-DDR erfaßt, so daß Nachlaßspaltung anzunehmen sei (ebenso Andrae NJ 1998, 113/117).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (MittRhNotK 1998, 136) ist nicht auf weitere Beschwerde ergangen.

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    Gemäß Art. 235 § 1 EGBGB gilt für, Erbfälle vor dem 3.10.1990 weiterhin das bisherige Recht, so daß diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall maßgebend sind (vgl. zu allem BGHZ 131, 22/26 f. und FamRZ 1995, 481, BayObLG FamRZ 1994, 723/724 und BayObLGZ 1995, 79/84 f.; Palandt/Heldrich BGB 57. Aufl. Art. 25 EGBGB Rn. 23 m.w.N.).

    Der Senat braucht sich deshalb hier nicht festzulegen, ob er an seiner bisher zu dieser Frage vertretenen Auffassung (vgl. BayObLGZ 1995, 79/85) festhält oder ob er diese aufgibt.

  • OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91

    Weitere Beschwerde wegen Erteilung eines Erbscheins betreffend unbewegliches

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    cc) Ob der Erbschein, von dem dargestellten verfahrensrechtlichen Ansatz, auf den der Senat abstellt, abgesehen auch deshalb eingezogen werden mußte, weil er wegen Fehlens eines der Nachlaßspaltung unterliegenden Gegenstands das anwendbare Erbrecht fehlerhaft ausweist (so insbesondere BGHZ 131, 22/31 ff., OLG Hamm FamRZ 1995, 758/760, Kuchinke DtZ 1996, 194/196, Staudinger/Schilken Vorbem. zu § 2353 Rn. 48; abweichend OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475, KG OLGZ 1992, 279/283 f., Solomon IPRax 1997, 24/30 f., de Leve FamRZ 1996, 201/205, Lorenz ZEV 1995, 436/437; vgl. auch Bestelmeyer FGPrax 1996, 11), kann unter den hier gegebenen Umständen dahinstehen.
  • KG, 21.11.1995 - 1 W 1609/95

    Nachlaßspaltung - Testamentsanfechtung - Testamentsvollstreckung

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    In einem solchen Fall darf der gegenständlich beschränkte Erbschein schon aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht erteilt werden (vgl. KG FamRZ 1996, 569/570 für einen Anspruch nach dem Vermögensgesetz).
  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94

    Voraussetzungen für die Erteilung eines auf unbeweglichen Vermögen in der

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    cc) Ob der Erbschein, von dem dargestellten verfahrensrechtlichen Ansatz, auf den der Senat abstellt, abgesehen auch deshalb eingezogen werden mußte, weil er wegen Fehlens eines der Nachlaßspaltung unterliegenden Gegenstands das anwendbare Erbrecht fehlerhaft ausweist (so insbesondere BGHZ 131, 22/31 ff., OLG Hamm FamRZ 1995, 758/760, Kuchinke DtZ 1996, 194/196, Staudinger/Schilken Vorbem. zu § 2353 Rn. 48; abweichend OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475, KG OLGZ 1992, 279/283 f., Solomon IPRax 1997, 24/30 f., de Leve FamRZ 1996, 201/205, Lorenz ZEV 1995, 436/437; vgl. auch Bestelmeyer FGPrax 1996, 11), kann unter den hier gegebenen Umständen dahinstehen.
  • BGH, 26.02.1958 - IV ZR 245/57

    Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    Das Grundstück selbst, und damit auch die geschilderte, nicht selbständig übertragbare und daher auch nicht selbständig vererbbare Eigentumsposition fiel nicht in seinen Nachlaß (vgl. BayObLGZ 1982, 59/67, ferner BGHZ 26, 378/382).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    Gemäß Art. 235 § 1 EGBGB gilt für, Erbfälle vor dem 3.10.1990 weiterhin das bisherige Recht, so daß diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall maßgebend sind (vgl. zu allem BGHZ 131, 22/26 f. und FamRZ 1995, 481, BayObLG FamRZ 1994, 723/724 und BayObLGZ 1995, 79/84 f.; Palandt/Heldrich BGB 57. Aufl. Art. 25 EGBGB Rn. 23 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98
    Gemäß Art. 235 § 1 EGBGB gilt für, Erbfälle vor dem 3.10.1990 weiterhin das bisherige Recht, so daß diese Grundsätze auch im vorliegenden Fall maßgebend sind (vgl. zu allem BGHZ 131, 22/26 f. und FamRZ 1995, 481, BayObLG FamRZ 1994, 723/724 und BayObLGZ 1995, 79/84 f.; Palandt/Heldrich BGB 57. Aufl. Art. 25 EGBGB Rn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

  • BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91

    Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 113/92

    Erbrecht der nichtehelichen Kinder bei Grundvermögen in der ehemaligen DDR

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

  • BayObLG, 21.02.1979 - BReg. 3 Z 174/77
  • BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

    Beteiligung des Erblassers an einem Grundstück in der DDR

    An einer Entscheidung in diesem Sinne sieht sich das Kammergericht jedoch durch gegenteilige Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden (MittRheinNotK 1997, 267) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1998, 242) gehindert, die jeweils im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangen sind.

    Wenn der nach bürgerlichem Recht beerbte Erblasser nicht Eigentümer eines Grundstücks in der DDR, sondern daran nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war, tritt insoweit grundsätzlich eine Nachlaßspaltung nicht ein (so OLG Dresden MittRheinNotK 1997, 267; BayObLGZ 1998, 242; MünchKomm/Leipold, BGB 3. Aufl. Art. 235 EGBGB Rdn. 17; Palandt/Edenhofer, BGB 59. Aufl. § 1922 Rdn. 8; Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 260; zum internationalen Privatrecht MünchKomm/Birk, Art. 25 EGBGB Rdn. 67 m.w.N.; a.A. OLG Oldenburg MittRheinNotK 1998, 136 m. abl. Anm. Schmellenkamp; Andrae, NJ 1998, 113, 117; dies., NJ 1999, 147, 148 f.; dies., IPRax 2000, 300, 303 f.; zum internationalen Privatrecht Staudinger/Dörner, 13. Aufl., Art. 25 EGBGB Rdn. 485 m.w.N.).

    Diese Genehmigungspflicht erfaßt auch die Übertragung von Anteilen an Erbengemeinschaften, die vor Inkrafttreten des § 25 Abs. 2 RAG-DDR am 1. Januar 1976 entstanden waren und für die eine Nachlaßspaltung schon deshalb nicht in Betracht kam (dazu BayObLGZ 1998, 242, 246).

    Danach hätte die Beteiligte zu 1) jedenfalls ein Rechtsschutzinteresse an einem gegenständlich auf den abgespaltenen Nachlaß beschränkten Erbschein, der die nach dem Tod der Mutter des Erblassers eingetretene Erbfolge auf der Grundlage des Zivilgesetzbuchs bezeugt (vgl. BayObLGZ 1998, 242, 245; Palandt/Edenhofer, BGB 59. Aufl. § 2353 Rdn. 7).

  • BFH, 25.01.2001 - II R 52/98

    Kein Freibetrag bei Einräumung atypisch stiller Beteiligung

    An einer Entscheidung in diesem Sinne sieht sich das Kammergericht jedoch durch gegenteilige Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden (MittRheinNotK 1997, 267) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1998, 242) gehindert, die jeweils im Verfahren der weiteren Beschwerde ergangen sind.

    Wenn der nach bürgerlichem Recht beerbte Erblasser nicht Eigentümer eines Grundstücks in der DDR, sondern daran nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt war, tritt insoweit grundsätzlich eine Nachlaßspaltung nicht ein (so OLG Dresden MittRheinNotK 1997, 267; BayObLGZ 1998, 242; MünchKomm/ Leipold, BGB 3. Aufl. Art. 235 EGBGB Rdn. 17; Palandt/ Edenhofer, BGB 59. Aufl. § 1922 Rdn. 8; Schotten/ Johnen, DtZ 1991, 257, 260; zum internationalen Privatrecht MünchKomm/ Birk, Art. 25 EGBGB Rdn. 67 m. w. N.; a. A. OLG Oldenburg MittRheinNotK 1998, 136 m. abl. Anm. Schmellenkamp; Andrae, NJ 1998, 113, 117; dies., NJ 1999, 147, 148 f.; dies., IPRax 2000, 300, 303 f.; zum internationalen Privatrecht Staudinger/ Dörner, 13. Aufl., Art. 25 EGBGB Rdn. 485 m. w. N.).

    Diese Genehmigungspflicht erfaßt auch die Übertragung von Anteilen an Erbengemeinschaften, die vor Inkrafttreten des § 25 Abs. 2 RAG-DDR am 1. Januar 1976 entstanden waren und für die eine Nachlaßspaltung schon deshalb nicht in Betracht kam (dazu BayObLGZ 1998, 242, 246).

    Danach hätte die Beteiligte zu 1) jedenfalls ein Rechtsschutzinteresse an einem gegenständlich auf den abgespaltenen Nachlaß beschränkten Erbschein, der die nach dem Tod der Mutter des Erblassers eingetretene Erbfolge auf der Grundlage des Zivilgesetzbuchs bezeugt (vgl. BayObLGZ 1998, 242, 245; Palandt/ Edenhofer, BGB 59. Aufl. § 2353 Rdn. 7).

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2014 - 11 Wx 83/14

    Erbscheinsverfahren: Gegenständlich beschränkter Erbschein bei reinem

    Eine formelle Unrichtigkeit liegt vor, wenn eine Verfahrensvoraussetzung fehlt, die nicht nur die Verfahrensausgestaltung betrifft, sondern Bedingung für die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens ist (Staudinger/Herzog, BGB Neubearb. 2010 § 2361 Rdnr. 20), wozu auch das fehlende Rechtsschutzbedürfnis gehört (BayObLG, Rpfleger 1999, 76; Palandt/Weidlich, BGB 73. Aufl. § 2361 Rdnr. 3).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 366/05

    Erbscheinsverfahren: Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach

    Denn für die Erteilung eines derartigen Erbscheins fehlt es der Beteiligten zu 1) an einem Rechtsschutzbedürfnis (vgl. dazu BayObLG VIZ 1999, 299; Münchener Kommentar/Mayer, BGB, 4. Aufl., § 2353 Rn. 62; vgl. auch BGH a.a.O. zu B. II. 2).

    Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass sich das Bedürfnis, ein von der allgemeinen durch den Erbschein nach § 2353 BGB bezeugten Erbfolge abweichendes Zeugnis über ein Erbrecht hinsichtlich bestimmter Nachlassgegenstände zu erteilen, nur beim Vorhandensein solcher Gegenstände ergibt (vgl. BayObLG VIZ 1999, 299; BGH a.a.O.).

  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00

    Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung enteigneten Grundvermögens

    Damit fallen in den Nachlaß keine Gegenstände, die eine Nachlaßspaltung bewirken und die Anwendung des Rechts der ehemaligen DDR (Art. 3 Abs. 3 EGBGB , § 25 Abs. 2 RAG -DDR) begründen könnten (vgl. BayObLGZ 1998, 242/250).
  • LG Potsdam, 28.10.1999 - 5 T 149/99

    Anwendbares Erbrecht bei Gesamthandsanteilen im Nachlaß

    Den gegenteiligen Standpunkt vertreten das OLG Dresden im Beschluß vom 22.5.1997-3W 0879/96 - und mit eingehender Begründung des BayObLG MittRhNotK 1998, 429 ff. Der letzteren Auffassung schließt sich die erkennende Kammer an.
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