Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 105/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8650
OLG Frankfurt, 14.04.1999 - 7 U 105/98 (https://dejure.org/1999,8650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.1999 - 7 U 105/98 (https://dejure.org/1999,8650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 1999 - 7 U 105/98 (https://dejure.org/1999,8650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,8650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 V
    Korrektur falscher Angaben durch den VN vor Ermittlungen durch den Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1551
  • VersR 2000, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamburg, 09.10.2001 - 7 U 50/00

    Begriff der Meinungsäußerung; Zulässigkeit kritischer Äußerungen über die

    Die Frage, ob entgegen der Ansicht der Klägerin die Verpflichtungserklärungen der Garanten nicht den einzigen Zweck hatten, die Aufnahme der Klägerin in den Einlagensicherungsfond zu ermöglichen, ist bereits vom Senat beantwortet worden, Zwecks Vermeidung unnötiger Wiederholungen kann auf das allen Parteien bekannte Urteil des Senats vom 16. November 1999 zum Aktenzeichen 7 U 105/98 verwiesen werden.
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03

    Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der

    In diesem Sinne ist auch eine Berichterstattung, dass der damals 14-jährige Bruder der Klägerin Fußball liebe und viel Sport treibe, zu Recht untersagt worden, weil der Betroffene sonst damit rechnen müsste, durch Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art in der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsent zu sein, ohne sich dagegen wehren zu können (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551; gebilligt durch Beschluss des BVerfG NJW 2001, 2191 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 4 U 140/07

    Zur Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung bei Versicherungsfall durch

    Denn hierfür reicht es aus, wenn sich der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant durch den Konsum alkoholischer Getränke in den vorübergehenden Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt hat und hierbei damit rechnen musste, dass er noch fahren werde, ohne geeignete Maßnahmen zu treffen, dies unmöglich zu machen (vgl. BGH VersR 1985, Seite 440; OLG Frankfurt VersR 2000, Seite 573; OLG Köln VersR 1995, Seite 205; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17.Auflage, § 61 VVG Rn. 17; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27.Auflage, § 61 VVG Rn. 16; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27.Auflage, § 12 AKB Rn. 108).
  • KG, 28.09.2007 - 9 U 93/07

    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des

    Auch wenn die Beklagte sich positiv über den Kläger geäußert hat, ist er in seinem schutzwürdigen Interesse betroffen, nicht durch die Bewertung seines Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551 [OLG Hamburg 22.06.1999 - 7 U 19/99] , gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.; s. a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96 zur Schwester C des Klägers).
  • KG, 01.09.2006 - 9 U 175/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Grenzen einer Wort- und Bildberichterstattung

    Der Antragsteller hat ein schutzwürdiges Interesse, nicht durch die Bewertung seines Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.; s. a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96 zur Schwester des Antragstellers).
  • KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
    Im Hinblick darauf ist der Klägerin ein schutzwürdiges Interesse daran zuzubilligen, nicht durch die Bewertung ihrer Persönlichkeit und ihres Erscheinungsbildes und durch die Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 96; vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551 zum Bruder der Kläger, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f.).
  • KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03

    Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch eines jugendlichen

    In diesem Sinne ist auch ein Bericht, dass der damals 14-jährige Bruder der Klägerin Fußball liebe und viel Sport treibe, mit Recht untersagt worden, weil der Betroffene sonst damit rechnen müsste, durch Ausbreitung von Belanglosigkeiten vielfältigster Art in der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsent zu sein, ohne sich dagegen wehren zu können (OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551; gebilligt durch Beschluss des BVerfG NJW 2001, 2191 f.).
  • LG Berlin, 11.12.2008 - 27 O 816/08
    Auch wenn die Beklagte sich positiv über die Klägerin geäußert hat, ist die Klägerin in ihrem schutzwürdigen Interesse betroffen, nicht durch die Bewertung ihres Erscheinungsbildes und die Ausbreitung von Belanglosigkeiten jedweder Art der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgl. Kammergericht, Urteil vom 28.9. 2007, 9 U 93/07 unter Hinweis auf OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1551, gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 2191 f. zu Charlotte Casiraghi; s.a. OLG Hamburg OLGR 2003, 96).
  • AG Ludwigslust, 13.02.2003 - 9 C 540/01

    Keine Leistungsfreiheit bei Korrektur einer Falschangabe gegenüber dem vom

    Eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht bezüglich eines Vorschadens durch den VN kann ausscheiden, wenn dieser die Falschangabe gegenüber dem von dem Versicherer beauftragten Sachverständigen korrigiert, der Versicherer noch keine weiter gehenden Dispositionen zur Schadensregulierung getroffen hat und die Gefahr der Entdeckung der Obliegenheitsverletzung wegen der Natur des Vorschadens gering ist (in Fortentwicklung von OLG Frankfurt/M. VersR 2000, 573).
  • KG, 12.11.2007 - 10 U 15/07
    Der Kläger hat auch ein schutzwu?rdiges Interesse daran, nicht durch die Ausbreitung von Belanglosigkeiten der Öffentlichkeit uneingeschränkt präsentiert zu werden (vgL OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 1551; KG, ZUM-RD 2007, 549, 551; KG, Urteil vom 1. September 2006 - 9 U 7107 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht