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   BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97   

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https://dejure.org/1998,2409
BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97 (https://dejure.org/1998,2409)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1998 - II ZR 238/97 (https://dejure.org/1998,2409)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1998 - II ZR 238/97 (https://dejure.org/1998,2409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 781; ZPO § 286
    Beweiswürdigung bei verzögerter Berufung einer Partei auf ein entcheidendes Beweismittel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 573
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97
    Da der Beklagte jegliche eigene Zahlungspflicht geleugnet und damit eine Bereicherungseinrede zumindest konkludent erhoben hat, wird das Berufungsgericht selbst dann, wenn es wiederum ein abstraktes Schuldanerkenntnis bejaht, nicht ohne Klärung dieses Einwands - ggf. auch unter Beachtung der Senatsrechtsprechung zu Ausgleichsansprüchen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. Sen.Urt. v. 25. September 1997 - II ZR 269/96, NJW 1997, 3371 = ZIP 1997, 1962 m.w.N.) - der Klage auch nur teilweise stattgeben dürfen.
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97
    Die Prozeßparteien sind zwar - innerhalb der Grenzen prozessualer Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) - grundsätzlich berechtigt, im Laufe des Verfahrens ihr Vorbringen zu ändern oder zu ergänzen (BGH, Urt. v. 5. Juli 1995 - KZR 15/94, WM 1995, 1775, 1776).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters kann vom Revisionsgericht zwar nur darauf überprüft werden, ob dieser sich mit dem Prozeßstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- oder Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97
    Sollte das Berufungsgericht erneut die Ausstellung der behaupteten Schuldurkunde als bewiesen ansehen, wäre deren Auslegung als abstraktes Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB), anders als die Revision meint, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 18. Mai 1995 - VII ZR 11/94, NJW-RR 1995, 1391 f.; Urt. v. 14. Oktober 1998 - XII ZR 66/97, Umdruck S. 6 f.; zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97
    Sollte das Berufungsgericht erneut die Ausstellung der behaupteten Schuldurkunde als bewiesen ansehen, wäre deren Auslegung als abstraktes Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB), anders als die Revision meint, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 18. Mai 1995 - VII ZR 11/94, NJW-RR 1995, 1391 f.; Urt. v. 14. Oktober 1998 - XII ZR 66/97, Umdruck S. 6 f.; zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 68/90

    Bereicherungseinrede einer Bank gegenüber einer Kontogutschrift

    Auszug aus BGH, 30.11.1998 - II ZR 238/97
    Ein abstraktes Schuldanerkenntnis, gerade wenn es - wie hier - zu Sicherungszwecken erteilt ist, enthält grundsätzlich nur eine zusätzliche Forderung des Gläubigers, der gemäß §§ 812 Abs. 2, 821 BGB die Einrede ungerechtfertigter Bereicherung entgegengehalten werden kann, falls die gesicherte Schuld nicht oder nicht mehr besteht (vgl. nur BGH, Urt. v. 16. April 1991 - XI ZR 68/90, NJW 1991, 2140 f.).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Der allgemeine Arglisteinwand des § 242 BGB wird durch die Bereicherungseinrede des § 821 BGB, die von dem Berechtigten geltend gemacht werden muß (BGH, Urteil vom 16. April 1991 - XI ZR 68/90, WM 1991, 1152 = NJW 1991, 2140, unter II 3 a; Urteil vom 30. November 1998 - II ZR 238/97, NJW-RR 1999, 573, unter III), nicht ausgeschlossen (Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 821 Rdnr. 2 a. E.).

    Ein solches Anerkenntnis ist grundsätzlich kondizierbar, wenn die gesicherte Forderung, wie hier, nicht oder nicht mehr besteht (BGH, Urteil vom 16. April 1991, aaO, unter II 3 b; Urteil vom 30. November 1998, aaO; Urteil vom 18. Mai 2000 - IX ZR 43/99, NJW 2000, 2501 = WM 2000, 1806, unter I 1).

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Jene Rechtsbeziehungen, die zur Abgabe des Anerkenntnisses geführt haben, stellen aber dessen Rechtsgrund dar, was zur Folge hat, daß, wenn sie den anerkannten Leistungsanspruch nicht rechtfertigen, das Anerkenntnis gemäß § 812 Abs. 2 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH, Urt. v. 30. November 1998 - II ZR 238/97, NJW-RR 1999, 573, 574).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Ein selbständiges Schuldversprechen oder -anerkenntnis kann nach der gesetzlichen Regelung über die ungerechtfertigte Bereicherung einredeweise zurückgefordert werden, wenn die zugrunde liegende Forderung in Wirklichkeit nicht besteht (§ 812, § 821 BGB; BGH 30. November 1998 - II ZR 238/97 - NJW-RR 1999, 573; 16. April 1991 - XI ZR 68/90 - NJW 1991, 2140 sowie 31. März 1982 - I ZR 69/80 - WM 1982, 671).
  • OLG Jena, 25.06.2008 - 4 U 820/06

    Rechtsmissbräuchliche Vollstreckung eines titulierten Anspruchs (abstr.

    Dies hat zur Folge, dass im Falle des Nichtbestehens bzw. Wegfallens des zur Abgabe des Anerkenntnisses führenden Schuldverhältnisses der anerkannte Leistungsanspruch nicht mehr gerechtfertigt ist und das Anerkenntnis daher wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH NJW-RR 1999, 573; NJW 2000, 2501).Ein solcher Bereicherungsanspruch kommt lediglich dann nicht in Betracht, wenn die Parteien mit dem Anerkenntnisvertrag einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH WM 1970, 1457; WM 1986, 50; NJW 2000, 2501).
  • OLG Köln, 01.08.2001 - 11 U 131/00

    Einigung über gemeinsame Schulden bei Ehescheidung

    Denn die Rechtsbeziehungen, die zur Abgabe des Anerkenntnisses geführt haben, stellen dessen Rechtsgrund dar, was zur Folge hat, dass, wenn sie den anerkannten Leistungsanspruch nicht rechtfertigen, das Anerkenntnis gemäß § 812 Abs. 2 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückgefordert werden kann (BGH, NJW 2000, 2501, 2502; NJW-RR 1999, 573, 574).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2004 - 7 U 167/02

    Culpa in contrahendo: Voraussetzungen der Sachwalterhaftung wegen der

    Diese Beweiswürdigung ist nur darauf zu überprüfen, ob die Würdigung des Prozessstoffes und Beweisergebnisses vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- oder Naturgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (§ 513 ZPO; BGH NJW 1993, 935, 937; NJW-RR 1999, 573; NJW-RR 2000, 686).
  • OLG Frankfurt, 23.12.2002 - 1 U 49/01

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem notariell beurkundeten

    Gegen ein solches Anerkenntnis kann der Schuldner regelmäßig einwenden, die anerkannte Schuld habe nicht bestanden oder bestehe nicht mehr (§ 812 Abs. 2 BGB, vgl. BGHR BGB § 781 Schuldbestätigung 9); das Anerkenntnis bewirkt deshalb vor allem eine Umkehr der Beweislast (vgl. BGH NJW-RR 1999, 573 f. [unter III der Entscheidungsgründe]; BGHR BGB § 781 Normzweck 1).
  • OLG Schleswig, 23.05.2002 - 5 U 58/01

    Unterbeteiligung bei einer Treuhandvereinbarung; Formbedürftigkeit.

    Mag auch eine Verselbständigung eines Schuldversprechens derart, dass es unter Ausschluss einer möglichen Kondizierbarkeit an die Stelle jeglichen Grundgeschäfts tritt, nicht ohne weiteres anzunehmen sein (vgl. BGH NJW 2000, 2501, 2502; NJW-RR 1999, 573 f.; WM 1966, 1280, 1283), so spricht neben dem bereits erwähnten Regelungsgehalt der vergleichsweise erzielten Einigung bereits der Wortlaut der notariellen Urkunde dafür, dass die Schuldnerin jedenfalls im Verhältnis zu möglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag vom 25. Mai 1994 genau das abgegeben hat, was der Text aussagt, nämlich ein "abstraktes (selbständiges) Schuldversprechen" und damit nicht lediglich eine bekräftigende Erklärung im Rahmen eines "Schuldbestätigungsvertrages".
  • BGH, 14.12.2005 - IV ZR 303/05

    Ausschluss von Ansprüchen aus einem abstrakten Schuldanerkenntnis mangels zu

    Dem Anspruch daraus hat die Beklagte zumindest konkludent die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung entgegengehalten (vgl BGH, Urteil vom 30. November 1998 - II ZR 238/97 - NJW-RR 1999, 573 unter III).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 U 7/09

    Auslegung eines Darlehensvertrages als selbständiges Schuldversprechen

    Fehlt ein gültiges Grundgeschäft, dann ist der Erklärende zur Rückforderung des Anerkenntnisses berechtigt bzw. kann die Einrede des § 821 BGB geltend machen, wobei der Bereicherungsgläubiger zu beweisen hat, dass er eine Nichtschuld anerkannt hat oder dass der Rechtsgrund für das Schuldversprechen nicht mehr besteht (BGH NJW-RR 1999, 573; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 285).
  • AG Hameln, 07.08.2009 - 23 C 40/09

    Abstraktes Schuldanerkenntnis: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der

  • OLG Hamm, 09.08.2010 - 8 U 13/10

    Anforderungen an die Form der Übertragung von Anteilen an einer

  • LG Dessau-Roßlau, 28.02.2012 - 2 O 66/10

    Produkthaftung: Ausfallhaftung des Lieferanten; Beweiswürdigung bei spätem

  • LG Hannover, 16.10.2009 - 14 S 60/09

    Abstraktes Anerkenntnis; abstraktes Schuldanerkenntnis; Abtretung; AGB-Klausel;

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2006 - 8 U 574/05
  • AG Hameln, 17.12.2007 - 23 C 278/07

    Abstraktes Schuldanerkenntnis; abstraktes Schuldversprechen; Abweisung; AGB;

  • OLG Koblenz, 15.05.2001 - 3 U 1032/00

    Kondizierbarkeit eines Schuldanerkenntnisses

  • OLG Dresden, 18.12.2003 - 13 U 972/03

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage als Vollstreckungsgegenklage analog § 767

  • AG Köln, 26.09.2012 - 123 C 401/11

    Ersetzung der bisherigen Einzelforderungen durch die abstrakte Saldoforderung in

  • LG Dessau-Roßlau, 18.03.2011 - 2 O 61/09

    Bauvertrag: Vertragsschluss nach verspätetem Zuschlag; Schadensersatz nach

  • LG Heilbronn, 03.08.2005 - 1 O 65/05

    Beweislast beim abstrakten Schuldanerkenntnis

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