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   OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98   

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https://dejure.org/1999,2049
OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98 (https://dejure.org/1999,2049)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.01.1999 - 2 W 90/98 (https://dejure.org/1999,2049)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 2 W 90/98 (https://dejure.org/1999,2049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zustimmung der Miteigentümer bei optischen Veränderungen - Friesenwall

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftseigentum; Zustimmung; Veränderung; Friesenwall; optischer Gesamteindruck; architektonische Veränderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG §§ 22 14
    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer Gesamteindruck

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Niebüll - 9 II 59/97
  • LG Flensburg - 5 T 43/98
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 666
  • MDR 1999, 607
  • NZM 1999, 422
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98
    Dazu gehört auch das ästhetische Werturteil, es sei keine Verschlechterung eingetreten (vgl. KG aaO aE; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 rechte Spalte; NJW-RR 1993, 337 ; NJW-RR 1992, 975, 976).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98
    Als ein Nachteil, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht, kann eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann angesehen werden, wenn sie "objektiv" nachteilig wirkt, eine Verschlechterung und damit eine Beeinträchtigung bedeutet, oder - wie der Bundesgerichtshof formuliert hat (BGHZ 116, 392, 396) - wenn sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann.
  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98
    Dazu gehört auch das ästhetische Werturteil, es sei keine Verschlechterung eingetreten (vgl. KG aaO aE; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 rechte Spalte; NJW-RR 1993, 337 ; NJW-RR 1992, 975, 976).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98
    Dazu gehört auch das ästhetische Werturteil, es sei keine Verschlechterung eingetreten (vgl. KG aaO aE; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 rechte Spalte; NJW-RR 1993, 337 ; NJW-RR 1992, 975, 976).
  • KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91

    Nachträglicher Einbau eines Dachflächenfensters zustimmungspflichtig?

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98
    Die von der Beteiligten zu 1. zitierte Entscheidung des Kammergerichts (NJW-RR 1992, 1232 ) nötigt ebensowenig wie ähnliche Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte zur Vorlage an den Bundesgerichtshof, da der Senat sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anschließt (BGH aaO; Keidel-Kuntze § 28 FGG RdNr. 27 aE).
  • OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04

    Farbliche Neugestaltung der Fassade als bauliche Veränderung im Sinne von § 22

    Nicht verkannt hat das Landgericht, dass für Baumaßnahmen, die eine optische Veränderung bewirken, allgemein gilt, dass sie zwar grundsätzlich einen Nachteil darstellen können, auf das Erfordernis einer konkreten, nach objektiven Maßstäben zu beurteilenden Beeinträchtigung gleichwohl nicht verzichtet werden kann (vgl. z.B. BayObLG WuM 1992, 563, 564 m.w.N.; 1997, 186; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666).
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04

    Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen

    Der überwiegenden Rechtsprechung folgend geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann zustimmungsbedürftig ist, wenn die Veränderung auch nachteilig ist (BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 2003, 952; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 220; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 19).
  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 93/04

    Installation einer Satellitenantenne ohne Zustimmung der übrigen

    Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das optische Bild der Anlage auswirkt (OLG Schleswig, NZM 1999, 422; BGHZ 116, 392; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, § 22 Rn. 143 f.).
  • OLG Köln, 09.06.1999 - 16 Wx 56/99

    Dachgarten rund um Penthousewohnung

    Als solcher Nachteil kann eine durch die Baumaßnahme veranlaßte Veränderung des Gebäudes dann angesehen werden, wenn sie eine Verschlechterung und damit eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung bedeutet oder wenn sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGH NJW 92, 978; Senat WE 97, 43o; BayObLG NZM 99, 423; OLG Schleswig NZM 99, 422).
  • OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 66/02

    Die Eigentümergemeinschaft muß nicht bei jedem Einbau eines Dachflächenfensters

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 817, 819; 1992, 978,979) und insbesondere des BayObL (WuM 2002, 443; ZMR 1999, 837,838; 1997, 152,153; WuM 1994, 564,565) die Auffassung, daß optische und architektonische Veränderungen des Gemeinschaftseigentums die Rechte anderer Wohnungseigentümer nur beeinträchtigen, wenn sie eine Verschlechterung des Gesamteindrucks darstellen (NJW-RR 1999, 666, 667; vgl weiter OLG Zweibrücken ZMR 1999, 855,856 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung m.w.Nw.).
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 57/99

    Befugnisse von "Verwaltungseinheiten" in einer Mehrhausanlage

    Werden die Grundsätze gem. § 22 WEG zugrunde gelegt, so ist eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann als erhebliche Beeinträchtigung zu werten, wenn sie nachteilig wirkt (Senat a.a.O.; NJW-RR 1999, 666 ff; OLG-Report 1999, 187 ff; jetzt auch PfälzOLG Zweibrücken unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, FGPrax 1999, 220 ff; Staudinger/Bub, a.a.O., RdNr. 73 f).
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