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   OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 115/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1856
OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 115/98 (https://dejure.org/1998,1856)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.11.1998 - 6 U 115/98 (https://dejure.org/1998,1856)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. November 1998 - 6 U 115/98 (https://dejure.org/1998,1856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung des Geschäftsverkehrs und der Verbraucher durch eine Werbung mit dem Hinweis "Einfach billiger telefonieren."; Gerichtliche und außergerichtliche Koordinierung und Betreuung wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen; Dringlichkeit eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG §§ 3 25
    Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einer wettbewerbswidrigen Anzeige - Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes - Irreführende Werbung auf dem Gebiet der Telekommunikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für Billigtelefonate

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Dringlichkeitsvermutung bei einstweiliger Verfügung

Besprechungen u.ä.

  • jure.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einfach billiger telefonieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 694
  • K&R 1999, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen

    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (Senat WRP 1999, 222 = NJW-RR 1999, 694) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376]; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 206/01

    Markenverletzung: Rechtsmißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Verwechslungsgefahr

    Maßgeblich ist die Kenntniserlangung (OLG Köln NJW-RR 99, 694; Köhler a.a.O. § 15; Melullis a.a.O. 167).
  • OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03

    Zur Zurechnung der Kenntnis einer Importeurin zu der im Ausland ansässigen

    Eine dringlichkeitsschädliche Zurechnung des Wissens anderer Personen hat die Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen, in denen der Verletzte einen Dritten mit der Aufklärung und/ oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen betraut hat (OLG Nürnberg WRP 81, 229; OLG Stuttgart WRP 85, 242; OLG Köln NJW-RR 99, 694), die Vertriebsabteilung eines Unternehmens von einem Geschäftspartner einen Handelsregisterauszug mit einer später beanstandeten Firmierung selbst angefordert hatte (OLG Frankfurt GRUR 2000, 455) oder die Geschäftsführung eines mit dem Verletzten verbundenen Unternehmens bei teilweiser Personenidentität der Geschäftsführer von dem Wettbewerbsverstoß Kenntnis erlangt hatte (OLG Frankfurt WRP 84, 692).
  • LG Köln, 08.06.2010 - 33 O 71/10

    Einstweilige Verfügung zur Unterlassung der Verwendung von Kunststoffbechern mit

    Zum einen setzt eine entsprechende Zurechnung nämlich bei größeren Unternehmen wie dem der Antragstellerin voraus, dass der kenntniserlangende Mitarbeiter entweder nach der betrieblichen Organisation für die Aufnahme und gegebenenfalls Weiterleitung wettbewerbsrechtlich relevanter Informationen zwecks Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständig ist oder von diesem dies auf Grund seiner Stellung im Unternehmen typischerweise erwartet werden kann (vgl. hierzu OLG Köln NJW-RR 1999, 694; Köhler/ Bornkamm, aaO, § 11 Rn. 1.27 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.05.2002 - 5 U 60/99

    Zahnarzthaftung: Implantat

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entfällt der Vergütungsanspruch eines Arztes wegen Schlechterfüllung des geschlossenen Dienstvertrages in den Fällen, in denen die Schlechterfüllung in einer unzureichenden Risikoaufklärung besteht, nur dann, wenn die Dienstleistung wegen unzureichender Bemühungen um den Heilerfolg unbrauchbar war (OLG Köln, NJW-RR 1999, 694, 695 sowie MedR 1994, 198, 199).
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