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   BGH, 11.03.1999 - VII ZR 465/97   

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https://dejure.org/1999,3328
BGH, 11.03.1999 - VII ZR 465/97 (https://dejure.org/1999,3328)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1999 - VII ZR 465/97 (https://dejure.org/1999,3328)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - VII ZR 465/97 (https://dejure.org/1999,3328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Berücksichtigung und Gewichtung des Mitverschuldens des Auftraggebers bei Planungsverschulden und Verletzung der Pflicht zur Bauaufsicht durch einen Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit des Feststellungsantrages; Mitverschulden des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherr beauftragt Unternehmer entgegen Empfehlung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entlastet Auswahlverschulden des Bauherrn den Architekten? (IBR 1999, 377)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 893
  • BauR 1999, 680
  • ZfBR 1999, 212
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Ein Mitverschulden des Bauherrn kommt zwar dann in Betracht, wenn dieser trotz der Bedenken des Architekten gegen die beabsichtigte Beauftragung eines bestimmten Bauunternehmers wegen dessen fehlender Fachkunde und Zuverlässigkeit gleichwohl dieses Unternehmen beauftragt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1999 - VII ZR 465/97 -).
  • BGH, 20.07.2001 - V ZR 170/00

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Verbindung von Zahlungs- und

    Widersprechende Entscheidungen sind insbesondere zu befürchten, wenn - wie hier - in einem Fall objektiver Klagehäufung von Leistungs- und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, durch Teilurteil nur über einen der Ansprüche entschieden wird (vgl. Senat, Urt. v. 28. Januar 2000, aaO; Urt. v. 30. März 2001, aaO; BGH, Urt. v. 27. Mai 1992, IV ZR 42/91, NJW-RR 1992, 1053; Urt. v. 4. Februar 1997, VI ZR 69/96, NJW 1997, 1709, 1710; Urt. v. 13. Mai 1997, VI ZR 181/96, NJW 1997, 3447, 3448; Urt. v. 11. März 1999, VII ZR 465/97, NJW-RR 1999, 893, 894; Urt. v. 4. Oktober 2000, aaO; Urt. v. 5. Dezember 2000, VI ZR 275/99, NJW 2001, 760).
  • OLG München, 22.03.2016 - 9 U 2091/15

    Haftungsreduzierung - Rückabtretung der Mängel- und Gewährleistungsansprüche im

    Hinzu kommt, dass von einem Mitverschulden der Klägerin erst dann ausgegangen werden kann, wenn der Architekt deutliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder die Fachkunde des beauftragten Unternehmens geäußert hat (vgl. BGH NJW-RR 1999, 893).
  • OLG Koblenz, 07.03.2013 - 5 U 1199/12

    Architektenpflichten bei der Objektbetreuung; Auslegung eines Abnahmeprotokolls;

    Kann der Verursachungsbeitrag des bauaufsichtsführenden Architekten nach dieser Rechtsprechung selbst im Verhältnis zwischen Bauunternehmer und Architekt nur in Ausnahmefällen vernachlässigt werden, muss ein noch strengerer Maßstab im Verhältnis zwischen Bauherr und Architekt gelten (vgl. dazu BGH in NJW-RR 1999, 893 - 894).
  • OLG Oldenburg, 09.09.2003 - 2 U 270/00

    Haftungsverhältnis zwischen Architekt und Unternehmer

    Soweit der Kläger ein Mitverschulden unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 11.03.1999 (NJW-RR 1999, 893) herleiten will, greift diese Argumentation ebenfalls nicht durch.
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