Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 4 U 61/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages; Kündigungsfrist bei einem über 30 Jahre andauernden Mietverhältnis; Abweichung der vereinbarten Länge der Kündigungsfrist von der gesetzlich in § 567 BGB angeordneten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages; Kündigungsfrist bei einem über 30 Jahre andauernden Mietverhältnis; Abweichung der vereinbarten Länge der Kündigungsfrist von der gesetzlich in § 567 BGB angeordneten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.04.1998 - 4 O 454/97
- OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 4 U 61/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 955
- NJW-RR 1999, 955 (Volltext mit red. LS)
- NZM 1999, 419
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95
Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 4 U 61/98
Da die Schriftform für Kündigungen von Gewerberäumen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, konnte die Form des Briefes durch das Telefax gewahrt werden (BGH NJW-RR 1996, 866). - RG, 23.09.1911 - V 590/10
Kündigung mittels "eingeschriebenen" Briefes.
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 4 U 61/98
Das Attribut "eingeschrieben" kennzeichnet darüber hinaus nur eine verläßliche Form der Übermittlung des Textes zur Kenntnis (RGZ 77, 70 ff.) und stellt somit kein Wirksamkeitserfordernis dar. - RG, 20.10.1930 - VIII 229/30
1. Zur Abgrenzung des Knebelvertrags von solchen Verträgen, die nur eine Bindung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.01.1999 - 4 U 61/98
Er ist daher den von Literatur und Rechtsprechung dem § 567 BGB zugeordneten Fällen der Vertragsoption einer Partei nach 20-jähriger Vertragszeit, dem Ausschluß des Kündigungsrechts für über 30 Jahre vergleichbar (…Soergel/Siebert (Heintzmann), 12. Aufl., § 567 BGB, Rdnr. 2 ff.;… Bub/Treier (Grapentin), Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 2. Aufl., IV, 223;… Münch. Komm. (Voelzkow), 3. Aufl., § 567 BGB, Rdnr. 2;… RGR-Kommentar (Gelhaar), 12. Aufl., § 567 BGB, Rdnr. 3 ff.;… Staudinger (Emmerich), 13. Aufl., § 567 BGB, Rdnr. 7 ff.; RGZ 130, 143 ff.).
- BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00
Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer …
Deswegen ist bei einer solchen Klausel regelmäßig nur die Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart, dagegen kann ihr Zugang auch in anderer Weise als durch einen Einschreibebrief wirksam erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1996 - II ZR 65/85 - NJW-RR 1996, 866, 867; BAG, Urteil vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - NJW 1980, 1304; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 955;… Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Kap. 4 Rdn. 13;… MünchKomm/Einsele BGB 4. Aufl. § 130 Rdn. 12). - OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages wegen Begehung einer …
Da die Klägerin das Kündigungsschreiben aber unstreitig erhalten hat, ist dieser Formmangel unschädlich, denn bei einer Einschreibebrief-Klausel kommt der gewillkürten Übermittlungsform im Zweifel nur Beweisfunktion zu; die gleichzeitig ausbedungene Schriftform hat die Beklagte gewahrt (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 03.11.1999, I ZR 145/97, NJW-RR 2000, 1560; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 21.01.1999, 4 U 61/98, NJW-RR 1999, 955). - LG Köln, 29.02.2012 - 85 O 38/11
Ablehnung des Ersatzes von entgangenem Gewinn wegen der Kündigung eines …
Deswegen ist bei einer solchen Klausel regelmäßig nur die Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart, dagegen kann ihr Zugang auch in anderer Weise als durch einen Einschreibebrief wirksam erfolgen (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 866, 867; BAG NJW 1980, 1304; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 955;… Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Kap. 4 Rdn. 13;… MünchKomm/Einsele BGB 4. Aufl. § 130 Rdn. 12). - OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
Nachschieben von Kündigungsgründen
Da die Klägerin das Kündigungsschreiben aber unstreitig erhalten hat, ist dieser Formmangel unschädlich, denn bei einer Einschreibebrief-Klausel kommt der gewillkürten Übermittlungsform im Zweifel nur Beweisfunktion zu; die gleichzeitig ausbedungene Schriftform hat die Beklagte gewahrt (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 03.11.1999, I ZR 145/97, NJW-RR 2000, 1560 ; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 21.01.1999, 4 U 61/98, NJW-RR 1999, 955).